- Die Corona-Zahlen in Sachsen sind weiter sehr hoch, kein Bundesland ist stärker von der Pandemie betroffen als der Freistaat
- Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen liegt bei über 1000
- Deshalb wurden viele Regeln für das öffentliche Leben verschärft
- Am 2. Dezember haben Bund und Länder weitere Verschärfungen der Corona-Regeln bundesweit angekündigt
- Für Sachsen ändert sich dadurch erstmal wenig
- Am Dienstag, 7. Dezember will das Dresdner Kabinett weitere Maßnahmen besprechen
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz hat Michael Kretschmer (CDU) eine Pressekonferenz gegeben. Darin kündigte er an, dass das sächsische Kabinett am Dienstag zum weiteren Vorgehen im Freistaat beraten will. Dass noch weiter verschärft werden könnte, schloss er nicht aus.
Nach der MPK: Kretschmer zieht Bilanz
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) rechnet damit, dass bestimmte Corona-Maßnahmen auch über den 12. Dezember hinaus verhängt werden können. Er habe „das deutliche Signal gehört, dass der Bund die Voraussetzungen schaffen wird, dass wir Instrumente zur Verfügung haben werden“, sagte Kretschmer nach den Bund-Länder-Gesprächen am Donnerstag in Dresden. Es gehe den Bundesländern um Handlungsfähigkeit.
Die Regeln werden also in Sachsen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlängert. Dazu gehören geschlossene Weihnachtsmärkte und Fußballspiele ohne Zuschauer. Ob das Land weiter nachschärfen wird, ist noch offen. Theater und Bühnen in Sachsen haben ihre Häuser bereits bis zum 9. Januar geschlossen.
Es komme jetzt auf einen „gemeinsamen Ruf in die Bevölkerung hinein“ an, alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sein müssen, abzusagen, sagte Kretschmer. Wo Menschen nicht geimpft sind, müsse die Zahl der Kontakte deutlich reduziert werden.
Corona-Regeln in Sachsen: Das wurde bei der MPK beschlossen
Bund und Länder haben am Donnerstag in Berlin verschärfte Corona-Maßnahmen beschlossen. Sie werden von den Ländern umgesetzt. Der Bundestag soll das Infektionsschutzgesetz nachschärfen. Im Folgenden die wichtigsten Beschlüsse.
- 2G im Einzelhandel: Der Zugang zu Kultur- und Freizeitangeboten soll unabhängig von der Inzidenz bundesweit nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. Zusätzlich kann ein aktueller negativer Corona-Test verlangt werden (2G plus). Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind möglich. Mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs soll die 2G-Regel für den Einzelhandel eingeführt werden. Sie gilt bundesweit ebenfalls unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz, also auch in Regionen mit niedrigen Ansteckungsraten. Die Geschäfte müssen den Zutritt kontrollieren.
- Kontaktbeschränkungen: Nimmt eine ungeimpfte Person an einem privaten Treffen teil, dürfen sich nur noch Personen aus einem Haushalt mit zwei Menschen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Für private Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, gilt das nicht.
- Maskenpflicht: Die Maskenpflicht in Schulen gilt für alle Klassenstufen.
- Clubs und Diskotheken: Bei großen Veranstaltungen in Innenräumen und draußen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Plätze belegt werden. Für Innenräume gilt eine Obergrenze von 5.000 Zuschauern, zu Freiluftveranstaltungen dürfen bis zu 15.000 Menschen kommen. Es gilt die 2G-Regel und Maskenpflicht. In Ländern mit hohen Inzidenzen sollen die Veranstaltungen möglichst abgesagt werden. In Regionen mit mehr als 350 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen müssen Clubs und Diskotheken schließen.
- In Kreisen mit einer Inzidenz über 350 dürfen an privaten Feiern in Innenräumen bis zu 50 Geimpfte und Genesene teilnehmen, draußen bis zu 200.
- Der Bundestag wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz erneut zu ändern, um den Ländern mehr Maßnahmen zu ermöglichen und die Beschränkungen in Hoch-Inzidenzregionen über den 15. Dezember hinaus verlängern zu können.
- Impfpflicht: Über eine allgemeine Impfpflicht muss der Bundestag entscheiden. Nach der Einschätzung von Bund und Ländern könnte sie ab Februar 2022 greifen. Der Ethikrat soll bis zum Jahresende eine Empfehlung erarbeiten.
- Silvester: Zum Jahreswechsel gilt ein Versammlungs- und Böllerverbot.
Neuer Lockdown in Sachsen? Der aktuelle Stand
Der Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) plädiert für einen Lockdown vor Weihnachten in Sachsen. Er halte es für zwingend geboten, die Kontakte weiter zu beschränken, „als es die Regelungen bisher vorsehen“, sagte er am Donnerstag laut Mitteilung zu einem entsprechenden Antrag, über den der Gesundheitsausschuss des Stadtrates am Freitag berate. Bürgern und Wirtschaft sei mehr geholfen, „wenn es einen klaren Fahrplan im Freistaat gibt und wir nicht häppchenweise in einen Lockdown schlittern“.
Hilbert verwies zur Begründung auf die weiter zugespitzte Situation in den Krankenhäusern und die ungebrochen hohen Infektionszahlen. Das Papier sieht vor, dass er sich beim Freistaat für eine schnelle Entscheidung dazu einsetzt, ebenso wie für vorgezogene Weihnachtsferien ab 15. Dezember. „Unsere Erfahrung aus den vergangenen Wellen ist ja vor allem, dass kurzfristige Entscheidungen ohne ausreichend Vorlauf berechtigterweise für Frust und Unverständnis sorgen.“
Die Stadtverwaltung will voraussichtlich ab kommenden Dienstag in den Notbetrieb gehen. Analog der Staatstheater sowie der Städte Leipzig und Chemnitz soll zudem der Spielbetrieb der Bühnen und Orchester bis zum 9. Januar 2022 ruhen. „Es ist zwar bitter, jedoch mit Blick auf das Infektionsgeschehen angemessen und richtig“, sagte Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch (Linke). Sie forderte zugleich dazu auf, sich „impfen und boostern zu lassen und regelmäßig zu testen“. Nur mit einer hohen Impfquote und konsequenter Testung von Beschäftigten und Publikum bestehe die Chance, die Kultureinrichtungen im ersten Quartal 2022 wieder zu öffnen.
Harter Lockdown, in Sachsen, Bayern und Thüringen – das fordert Leipzigs OB
Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung spricht sich für einen harten Lockdown in Sachsen, Thüringen, Bayern und angrenzenden Gebieten aus. „Keine Veranstaltungen, kein Einzelhandel – außer für Waren des täglichen Bedarfs, keine Gastronomie“, sagte der SPD-Politiker in einem Interview der „Leipziger Volkszeitung“. Das öffentliche und wirtschaftliche Leben müsse bis Anfang des neuen Jahres auf ein Mindestmaß zurückgefahren, Kontakte müssten drastisch reduziert werden, um die Infektionsketten zu durchbrechen.
Jung plädierte außerdem dafür, auch geimpfte Angehörige von positiv Getesteten in Quarantäne zu schicken. Das dies nicht geschehe, sei ein „Fehler im System“.
Bundesnotbremse zulässig? Bundesverfassungsgericht urteilt
Der Bund durfte in der dritten Pandemie-Welle im Frühjahr über die sogenannte Corona-Notbremse Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen verhängen. Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. In einem zweiten Verfahren wiesen die Richterinnen und Richter Klagen von Eltern und Schülern gegen die damals angeordneten Schulschließungen ab. Gleichzeitig erkannten sie erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an.
Alle Infos zu den aktuellen Corona-Regeln in Sachsen
Die Einschränkungen haben unter anderem Auswirkungen auf Baumärkte, Friseure, Fitnessstudios, Hotels und die Gastronomie. Wer genau von der Verordnung betroffen ist und wo welche Regeln gelten, lest ihr in folgendem Artikel:
Wegen der hohen Zahl an Neunifektionen ist in Sachsen sogar ein kompletter Lockdown im Gespräch. Kretschmer hatte ihn zuletzt nicht mehr ausgeschlossen.
Wegen Corona: Diese Schulen in Sachsen sind vorerst geschlossen
Hier eine Übersicht aller wegen des Coronavirus geschlossenen Schulen in Sachen (Stand: 30.11.):
Corona-Impfung: Impfzentrum Dresden macht wieder auf
Auch in Sachsen lassen sich wieder mehr Menschen impfen. Deswegen wird das Impfangebot ausgebaut. Zum Beispiel öffnet das Impfzentrum in Dresden wieder.