2G Gastronomie in Sachsen
: 2G oder 2Gplus? – neue Corona-Regeln für Restaurants und Bars

Bisher gilt in der Gastronomie eine strikte Sperrstunde ab 20 Uhr, Ungeimpfte sind ausgeschlossen. Doch die Regeln werden zum 6.2. gelockert. Die Beschlüsse im Überblick.
Von
Daniel Wydra mit Agenturen
Dresden
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In der Gastronomie in Sachsen gilt bald die 2G-Regel. Alle Beschlüsse in der Übersicht (Symbolbild).

Henning Kaiser/dpa
  • Die Corona-Inzidenz in Sachsen gehört zu denn niedrigsten in ganz Deutschland
  • Deshalb werden die strengen Corona-Regeln bald gelockert?
  • Was gilt für die Gastronomie?

Die Corona-Regeln für die Gastronomie in Sachsen werden ab dem 6. Februar gelockert. Das sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) auf einer Pressekonferenz. Demnach gilt zukünftig die 2G-Regel in der Innen- und Außengastronomie. Außerdem entfällt die Sperrstunde zwischen 20 und 6 Uhr.

Die neue Corona-Verordung gilt vorerst bis zum 6.3. Laut Köpping ist sie auch an die Überlastungsstufe gekoppelt. Sollten mehr als 1300 Corona-Patienten auf normalen Stationen oder mehr als 420 von ihnen auf Intensivstationen in Sachsen behandelt werden, können die Regeln wieder verschärft werden.

Corona Verordnung Sachsen – diese Lockerungen gelten ab dem 06.02.

Auch für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens werden die Corona-Regeln gelockert: Unter anderem dürfen mehr Menschen gleichzeitig Sport- und Kulturveranstaltungen besuchen oder an Beerdigungen sowie Hochzeiten teilnehmen. Im Einzelhandel gilt ab dem 6. Februar die 3G-Regel.