Friseur Sachsen Corona Regeln: 2G, 3G, Test – Welche Auflagen gelten für körpernahe Dienstleistungen in Sachsen?

Viele Bereiche mussten in Sachsen im Dezember schließen. Die neue Schutzverordnung sieht Lockerungen vor – auch für körpernahe Dienstleistungen. Dürfen Ungeimpfte bald wieder zum Friseur?
Magdalena Tröndle/dpaDie Infektionszahlen steigen stetig. Trotzdem gelten in Sachsen seit heute (14.01.2022) weitreichende Corona-Lockerungen. Auf Grundlage der neuen Verordnung des Landes werden viele Bereiche des öffentlichen Lebens mit strengen Auflagen wieder geöffnet. Und mit dem klaren Szenario: Sollte die befürchtete Omikron-Welle kommen, wird wieder dicht gemacht. Einer der Bereiche, in denen gelockert werden soll, sind die körpernahen Dienstleistungen.Dazu zählt auch der Friseurbesuch.
- Was soll in Sachsen für körpernahe Dienstleistungen gelten?
- Dürfen Ungeimpfte wieder zum Friseur?
- Ab wann sollen die neuen Regeln gelten?
Friseur in Sachsen: Diese Corona-Regeln könnten beim Friseurbesuch gelten
Ungeimpften war der Zugang zu körpernahen Dienstleistungen zuletzt verwehrt. Nur Geimpfte und Genesene konnten laut der alten Corona-Verordnung zum Beispiel zum Friseur.
Das ändert sich allerdings heute: Am 12. Januar hat das sächsische Kabinett gelockerte Maßnahmen beschlossen. Ab dem 14. Januar sollen die neuen Regeln dann gelten. Für den Bereich körpernahe Dienstleistungen ist folgendes geplant:
Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Es soll 2G gelten.
Friseure dürfen unter der 3G-Regel öffnen. Das heißt, Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt. Der Test kann ein Corona-Schnelltest sein.
Was sind körpernahe Dienstleistungen?
In der Pandemie taucht der Begriff „körpernahe Dienstleistungen“ auf, um Service-Bereiche zusammenzufassen, die am Körper stattfinden. Neben Friseuren zählen dazu:
Nagelstudios
Tattoostudios
(Nicht therapeutische) Masseure
Beauty-Salons
Solarien
Neue Corona-Regeln in Sachsen: Diese Lockerungen sind geplant
Die neue sächsische Schutzverordnung wurde nach dem Bund-Länder-Gipfel am 7. Januar finalisiert. Generell stehen in Sachsen die Zeichen auf Lockerungen. Was noch beschlossen werden soll, lest ihr hier nach.
Sport und Fitnessstudios: Corona-Regeln werden wohl geändert
Auch für Sport im Innenbereich sollen Lockerungen kommen. Fitnessstudios haben im Dezember komplett schließen müssen – das soll sich jetzt wieder ändern. Hier lest ihr nach, was gelten könnte.
2G+ in der Gastronomie: Ab wann kommt das in Sachsen?
Bei der MPK am 7. Januar wurde beschlossen, dass überall in Deutschland 2G+ in der Gastronomie gelten soll. Auch Sachsen plant, diese Regel einzuführen. Ab wann und unter welchen Bedingungen die Gastro lockern darf, lest ihr hier nach.

