Friseur Sachsen Corona Regeln
: 2G, 3G, Test – Welche Auflagen gelten für körpernahe Dienstleistungen in Sachsen?

Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung in Sachsen. Die Regeln wurden zuletzt gelockert. Auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure. Welche Regeln gelten für Geimpfte und Ungeimpfte?
Von
Amy Walker
Dresden
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Viele Bereiche mussten in Sachsen im Dezember schließen. Die neue Schutzverordnung sieht Lockerungen vor – auch für körpernahe Dienstleistungen. Dürfen Ungeimpfte bald wieder zum Friseur?

Magdalena Tröndle/dpa

Die Infektionszahlen steigen stetig. Trotzdem gelten in Sachsen seit heute (14.01.2022) weitreichende Corona-Lockerungen. Auf Grundlage der neuen Verordnung des Landes werden viele Bereiche des öffentlichen Lebens mit strengen Auflagen wieder geöffnet. Und mit dem klaren Szenario: Sollte die befürchtete Omikron-Welle kommen, wird wieder dicht gemacht. Einer der Bereiche, in denen gelockert werden soll, sind die körpernahen Dienstleistungen.Dazu zählt auch der Friseurbesuch.

  • Was soll in Sachsen für körpernahe Dienstleistungen gelten?
  • Dürfen Ungeimpfte wieder zum Friseur?
  • Ab wann sollen die neuen Regeln gelten?

Friseur in Sachsen: Diese Corona-Regeln könnten beim Friseurbesuch gelten

Ungeimpften war der Zugang zu körpernahen Dienstleistungen zuletzt verwehrt. Nur Geimpfte und Genesene konnten laut der alten Corona-Verordnung zum Beispiel zum Friseur.

Das ändert sich allerdings heute: Am 12. Januar hat das sächsische Kabinett gelockerte Maßnahmen beschlossen. Ab dem 14. Januar sollen die neuen Regeln dann gelten. Für den Bereich körpernahe Dienstleistungen ist folgendes geplant:

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder öffnen. Es soll 2G gelten.

Friseure dürfen unter der 3G-Regel öffnen. Das heißt, Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt. Der Test kann ein Corona-Schnelltest sein.

Was sind körpernahe Dienstleistungen?

In der Pandemie taucht der Begriff „körpernahe Dienstleistungen“ auf, um Service-Bereiche zusammenzufassen, die am Körper stattfinden. Neben Friseuren zählen dazu:

Nagelstudios

Tattoostudios

(Nicht therapeutische) Masseure

Beauty-Salons

Solarien

Neue Corona-Regeln in Sachsen: Diese Lockerungen sind geplant

Die neue sächsische Schutzverordnung wurde nach dem Bund-Länder-Gipfel am 7. Januar finalisiert. Generell stehen in Sachsen die Zeichen auf Lockerungen. Was noch beschlossen werden soll, lest ihr hier nach.

Sport und Fitnessstudios: Corona-Regeln werden wohl geändert

Auch für Sport im Innenbereich sollen Lockerungen kommen. Fitnessstudios haben im Dezember komplett schließen müssen – das soll sich jetzt wieder ändern. Hier lest ihr nach, was gelten könnte.

2G+ in der Gastronomie: Ab wann kommt das in Sachsen?

Bei der MPK am 7. Januar wurde beschlossen, dass überall in Deutschland 2G+ in der Gastronomie gelten soll. Auch Sachsen plant, diese Regel einzuführen. Ab wann und unter welchen Bedingungen die Gastro lockern darf, lest ihr hier nach.