• Ein geändertes Infektionsschutzgesetz soll diese Woche verabschiedet werden.
  • In Corona-Hotspots gilt dann die Bundes-Notbremse.
  • Auch in Brandenburg steigen die Infektionszahlen und Inzidenzen weiter.
  • Haben Baumärkte in Brandenburg geöffnet?
Nach dem kurzen winterlichen Intermezzo steigen die Temperaturen wieder und locken die Menschen nach draußen in den Garten. Allerdings steigen gleichzeitig auch die Corona-Infektionszahlen und Inzidenzen in Brandenburg weiter an. Für Corona-Hotspots gelten ab Montag, 19.4., einheitlich schärfere Corona-Regeln. Wo die Zahl der Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten schärfere Kontaktregeln in Kraft, außerdem gibt es nächtliche Ausgangsbeschränkungen. Tierparks, Wildgehege sowie Zoologische und Botanische Gärten müssen wieder schließen. Das gilt auch für große Teile des Einzelhandels.

Baumärkte dürfen in Brandenburg vorerst offen bleiben

  • In Landkreisen und kreisfreien Städte, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz 100 überschritten wird, wird der Einzelhandel geschlossen (außer Abholmöglichkeiten).
  • Nicht geschlossen wird dagegen der Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Dazu zählen in Brandenburg auch weiterhin Baumärkte, Gartenfachmärkte, Floristikgeschäfte und Buchhandlungen. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske durch alle Personen - auch auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen oder Parkplätzen vor den Verkaufsstellen.
  • Bei der Einführung der Bundes-Notbremse könnte es für Baumärkte aber eine wichtige Änderung geben: Ab einer Inzidenz von 150 soll nur noch das Abholen bestellter Waren möglich sein (Click & Collect).
  • Über einer Inzidenz von 100 dürfen Läden, also auch Baumärkte Kunden nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben.
  • Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.
  • Für die zulässige Kundenanzahl gelten Grenzen in Abhängigkeit von der Verkaufsfläche. In geschlossenen Räumen müssen Kunden eine Maske auf FFP2-Niveau oder eine medizinische Maske tragen.

Änderungen im Infektionsschutzgesetz werden erneut im Bundestag beraten

Die Beratungen über eine bundesweite Corona-Notbremse gehen in die möglicherweise entscheidende Woche. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am Montag (19.04.2021) in Videokonferenzen über Änderungen am Infektionsschutzgesetz diskutiert. Das Parlament hatte vergangene Woche erstmals über den Entwurf der Regierung beraten, am Mittwoch (21.04.2021) will es darüber abstimmen. Am Wochenende gab es noch Verhandlungen zwischen den Koalitionsfraktionen über letzte Änderungen.

Testpflicht, Schule, Einkaufen: So unterscheiden sich die Corona-Tests

Trotz steigender Corona-Infektionszahlen und Inzidenzen sollen die Schulen in Brandenburg und Sachsen so lange wie möglich offen bleiben. Dabei helfen soll eine Testpflicht: An zwei Tagen in der Woche müssen sich Schülerinnen und Schüler testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Aber auch in anderen Bereichen spielen Corona-Tests inzwischen eine große Rolle: So ist zum Beispiel in vielen Regionen Einkaufen im Baumarkt oder der Friseurbesuch nur noch mit negativem aktuellen Schnelltest möglich. Auch in vielen Unternehmen kommen Selbsttests zum Einsatz. Was unterscheidet ab den Schnell- vom Selbst- und PCR-Test?