- Die Corona-Zahlen und die Inzidenz in Deutschland steigen
- Statt des geplanten Corona-Gipfel am 12.04.21 soll jetzt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes bundesweit einheitliche Corona-Regeln schaffen.
- Die sogenannte Bundes-Notbremse ist am Dienstag von der Bundesregierung beschlossen worden
- Es gibt Kritik von den Ländern, aber auch aus der Opposition im Bund, Vizekanzler Scholz hingegen verteidigt die Bundes-Notbremse
- Am Donnerstag berichtet die Nachrichtenagentur DPA, dass es jetzt offenbar doch auch rechtliche Bedenken gibt
Bund und Länder streiten seit Wochen über die Corona-Maßnahmen. Denn nach jedem Corona-Gipfel wurden die Beschlüsse bisher in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich interpretiert: Ausgangssperre, Schule und Kontaktbeschränkungen waren je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Nach der Absage des für den 12.04.2021 angesetzten Corona-Gipfels hat die Bundesregierung jetzt eine einheitliche Bundes-Notbremse beschlossen, denn zuletzt klappte es nicht mehr mit der gemeinsamen Linie von Bund und Ländern. Das Kabinett hat die Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, die der Bundesregierung vorübergehend mehr Durchgriffsrechte verschaffen. Der Bundestag muss zustimmen. Das soll jetzt nach aktuellen Informationen von Nachrichtenagenturen vom Mittwoch, 14.04.2021, am kommenden Mittwoch, 21.04.2021, geschehen. Auch der Bundesrat kommt noch zum Zug. Am Donnerstag, 15.04.2021, wurde bekannt, dass es jetzt doch rechtliche Bedenken gegen eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes gibt.
Über allem steht für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland natürlich aber die Frage nach den Regeln: Was gilt, wenn eine Inzidenz von 100 überschritten wird? Und was gegebenenfalls, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird?
In diesem Text geht es unter anderem um Informationen zu folgenden Fragen:
- Wann wird das Infektionsschutzgesetz in Bundestag und Bundesrat beraten und gegebenenfalls beschlossen?
- Welche Regeln sollen laut Bundes-Notbremse kommen?
- Welche Rolle spielen dabei die Inzidenz-Werte?
- Was sind die rechtlichen Bedenken gegen den Gesetzes-Beschluss der Bundesregierung?
Änderung des Infektionsschutzgesetzes: Bundestag soll kommenden Mittwoch über Bundes-Notbremse entscheiden
Der Bundestag will über die bundesweit einheitliche Corona-„Notbremse“ am Mittwoch kommender Woche, 21.04.2021, entscheiden. Das teilte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, am Mittwoch in Berlin mit. Es werde aber noch deutlich länger als acht Tage dauern, bis die Änderungen am Infektionsschutzgesetz wirksam würden, sagte sie. Die Bundesländer seien weiter in der Verantwortung, auf die steigende Zahl an Neuinfektionen zu reagieren.
Der Entwurf der Koalition reiche nicht aus, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, sagte Haßelmann und verlangte weitergehende Regelungen insbesondere für die Arbeitswelt und die Schulen. Eine Testpflicht in Unternehmen sei bereits zu einer Testangebotspflicht für Unternehmen verwässert worden, kritisierte sie.
Bundes-Notbremse: Erste Lesung zur Bundes-Notbremse am Freitag
Das Parlament beschäftigt sich an diesem Freitag in erster Lesung mit dem Entwurf der Koalition. Er sieht bundeseinheitliche Regeln und strenge Kontaktbeschränkungen vor, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen registriert werden. Dazu zählen auch nächtliche Ausgangssperren. Die von Bund und Ländern bereits im März vereinbarte Corona-„Notbremse“, die bisher kaum gezogen wurde, wird damit verpflichtend. Das Regelwerk muss auch den Bundesrat passieren. Dazu soll eine Sondersitzung der Länderkammer einberufen werden.
Regierung beschließt deutschlandweite Notbremse
Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Damit müssen sich Menschen in weiten Teilen Deutschlands auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden einstellen.
Neue Fassung für Infektionsschutzgesetz: Das ist die neue Gesetzesänderung
Die neue Fassung des Infektionsschutzgesetzes soll die Regeln für Hotspots bundesweit vereinheitlichen.
- Kontaktbeschränkungen:
In einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes soll ferner festgelegt werden, dass private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum dann nur gestattet sind, wenn an ihnen höchstens die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person einschließlich dazugehörender Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres teilnehmen. Bei Todesfällen sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
- Ausgangssperre: So soll von 21.00 bis 5.00 Uhr der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung oder eines dazugehörigen Gartens im Grundsatz nicht erlaubt sein. Dies soll nicht gelten, wenn der Aufenthalt etwa der Versorgung von Tieren oder der Berufsausübung dient. Gelten sollen diese und andere Beschränkungen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt. Das bedeutet, dass binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100 000 Einwohner kommen.
- Gefahr der nächtlichen Ausgangssperre: Forscher der Universität Oxford gehen davon aus, dass nächtliche Ausgangsbeschränkungen die Verbreitung des Virus um rund 13 Prozent reduzieren können. Berliner Wissenschaftler warnten allerdings, dass sich die Menschen schon bald einfach zu anderen Zeiten treffen werden. Daher könne dieses Werkzeug „relativ schnell stumpf werden“.
- Corona-Test in Schulen:
An Schulen soll Präsenzunterricht nur mit zwei Coronatests pro Woche gestattet werden. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht untersagt werden.
Auf Schnell- und Selbsttests kann man sich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ohnehin nicht hundertprozentig verlassen. „Selbsttests sind keine Wunderwaffe“, sagte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, bereits im Februar. Ein negatives Ergebnis ist eine reine Momentaufnahme und schließt eine Infektion nicht grundsätzlich aus. Vor allem bei Infizierten ohne Symptomen besteht nach bisherigem Wissen durchaus die Gefahr falscher Ergebnisse. Was aber niemand weiß: Ob diejenigen mit falsch-negativem Ergebnis überhaupt für andere ansteckend gewesen wären oder nicht.- Einzelhandel:
Unter anderem dürfen bei einer höheren Inzidenz zudem die meisten Läden und die Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie nicht öffnen. Ausgenommen werden sollen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Hier sollen Abstand- und Hygienekonzepte gelten.
- Freizeit und Sport:
Die Ausübung von Sport soll nur in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten erlaubt sein. Sie sollen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands ausgeübt werden dürfen. Ausnahmen gibt es auch weiter für den Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader, aber weiter nur ohne Zuschauer.
- Hotels, Ferienwohnungen und Gastronomie: Geöffnet werden dürfen demnach Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen, gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung zulässig beherbergter Personen dienen, Angebote für obdachlose Menschen, die Bewirtung von Fernbusfahrerinnen und Fernbusfahrern sowie Fernfahrerinnen und Fernfahrern und nicht-öffentliche Kantinen. Auch die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Verkauf zum Mitnehmen soll weiter erlaubt sein.
- Dauer Lockdown: Die im Gesetz geregelten Maßnahmen sollen so lange gelten, bis ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter die 100er-Inzidenz rutscht. Zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten ist also alles drin. Sachsens Ministerpräsident Kretschmer forderte allerdings in der „Welt“, das Gesetz müsse zeitlich befristet werden - „das heißt, es muss automatisch auslaufen“. Die Spitze der SPD-Fraktion verlangt schon jetzt eine Festlegung, was bei niedriger Inzidenz als erstes geöffnet werde.
Verschärfung Infektionsschutzgesetz: Kreise und Bundesländer ausgehebelt
Landkreise und einzelne Landespolitiker fühlen sich durch die Bundes-Notbremse entmachtet. So warnte Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD), der Bund habe keine Expertise für Krisenbewältigung. „Deshalb wäre es auch keine gute Idee, die Länder jetzt mitten in der Krise zu entmachten. Das wäre ein großer Fehler“, sagte er der „Welt“. Die Corona-Regeln sollten auch künftig regional an das Infektionsgeschehen angepasst werden. Auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) schimpfte: „Diesen Einheitswahn teile ich überhaupt nicht.“ Der Landkreistag wertete die Vorschläge des Bundes als „ein in Gesetz gegossenes Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen“.
Bundes-Notbremse: Rechtliche Bedenken gegen Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Experten im Bundeskanzleramt haben laut einem Medienbericht rechtliche Bedenken angesichts der Notbremse des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Mehrere Referate des Kanzleramts stellten laut einem Bericht der "Bild" (Donnerstagsausgabe) die Verhältnismäßigkeit der geplanten nächtlichen Ausgangssperre in Frage.
In einem Vermerk von Anfang März erklärte demnach eine Rechtsexpertin des Gesundheitsreferats, die "grundsätzliche Geltung einer nächtlichen Ausgangssperre" sei mit Blick auf die "Verhältnismäßigkeit" und die "derzeit nicht belegte Wirksamkeit" problematisch und vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.
Zudem wird in dem Vermerk laut "Bild" kritisiert, dass der Gesetzentwurf einen "rein inzidenzbasierten Maßstab" vorsieht, um die bundesweite Notbremse auszulösen. Neben den Inzidenzen müssten andere Faktoren wie der R-Faktor und die Zahl der Intensivpatienten aufgenommen werden.
Als "besonders problematisch" wird in dem Vermerk "Bild" zufolge auch die "automatischen Schließungen von Kitas und Schulen" eingestuft, da sie das "Recht auf Bildung" nicht angemessen berücksichtigten. Dem Bericht zufolge wurde der Vermerk von sieben weiteren Referaten im Kanzleramt abgezeichnet.
Bundeseinheitliche Notbremse: Merkel verteidigt Ausgangssperre
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die geplante Notbremse mit der nächtlichen Ausgangssperre zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gegen Kritik verteidigt. Bei der bundeseinheitlichen Regelung überwögen die Vorteile gegenüber den Nachteilen, sagte die Kanzlerin am Freitag zum Auftakt der Debatte über den Gesetzentwurf im Bundestag. Ausgangsbeschränkungen seien keine neue Erfindung, sondern bereits jetzt im Infektionsschutzgesetz angelegt. Andere Länder handhabten sie wesentlich restriktiver als Deutschland.
Die Debatte im Bundestag live kann online über die Seite des Bundestages verfolgt werden.
Bundes-Notbremse: SPD will Sport im Freien von Ausgangsbeschränkungen ausnehmen
Die SPD im Bundestag will Sport im Freien und kontaktlosen Sport für Kinder von der geplanten Corona-Notbremse des Bundes ausnehmen. Ausnahmen bei den Ausgangsbeschränkungen für Sport im Außenbereich seien zwingend, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, am Mittwoch in Berlin. Kindern solle zudem kontaktloser Sport ermöglicht werden.
Andernfalls drohe eine Eskalation der sozialen Situation bei denjenigen, die in beengten Verhältnissen leben. „Die erste Welle war eine Ischgl-Welle, und die zweite und dritte Welle ist eine Welle in den sozialen Brennpunkten.“
Schneider verteidigte den Verzicht auf ein beschleunigtes Beratungs- und Beschlussverfahren im Parlament zum Infektionsschutzgesetz für die Bundes-Notbremse. „Es kommt jetzt auf diese drei oder vier Tage wirklich nicht an“, hielt er der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) entgegen.
DIVI-Präsident Gernot Marx hatte in einem Interview gesagt: „Unsere dringende Bitte ist, dass die politisch Verantwortlichen die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes möglichst noch diese Woche verabschieden.“
Jurist sieht keine verfassungsrechtlichen Probleme mit neuem Infektionsschutzgesetz
Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis sieht „keine verfassungsrechtlichen Probleme“ für bundeseinheitliche Corona-Regeln im Infektionsschutzgesetz. „Die Kompetenz des Bundes, diese Fragen im Infektionsschutzgesetz zu klären, ist rechtlich völlig unproblematisch“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Das gelte auch für die Vorgaben zum Präsenzunterricht an Schulen. „Zwar ist die Schule grundsätzlich Ländersache, doch hier überschneiden sich organisatorische Fragen wie die Bedingungen für den Präsenzunterricht mit der Pandemiebekämpfung“, erklärte er. Der Bund greife nicht inhaltlich in Lehrpläne oder die Bildungspolitik ein, sondern regele, wie man mit möglichen Infektionsquellen umgehe.
Berlins Kultursenator Klaus Lederer fehlt mangelnde Perspektiven für die Kultur
Berlins Kultursenator Klaus Lederer hat mangelnde Perspektiven für die Kultur bei der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes kritisiert. Es sei nicht nachvollziehbar, dass der aktuelle Kabinettsentwurf der Bundesregierung ein pauschales Verbot kultureller Veranstaltungen ohne Unterscheidung zwischen Innenräumen und unter freiem Himmel vorsehe. „Kulturschaffenden und -einrichtungen wird damit auf absehbare Zeit jede Möglichkeit abgeschnitten, dem Publikum zu begegnen“, sagte der Linke-Politiker am Mittwoch in Berlin.
Lederer sieht ein „Fehlen jeglicher Perspektive für Kultur unter freiem Himmel“. Open-Air-Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl, Mindestabstand und Hygieneregeln seien eine sichere Alternative. „Öffentliche Parks und Gärten, Freiflächen und große Plätze sind nicht Gefahrenherde, sondern diejenigen Orte, an denen Kontakte, die in Innenräumen problematisch sind, am schnellsten wieder möglich werden“, sagte der Politiker, der in diesem Jahr auch der Kulturministerkonferenz der Länder vorsitzt. Die richtige Antwort sei die Draußenstadt. „Einen Sommer ohne irgendeine Perspektive für die Kultur, und sei es nur unter freiem Himmel, vermag ich mir nicht vorzustellen.“