Weniger Rente ab 2027
: Wer künftig höhere Abzüge hinnehmen muss

Für einen Teil der Rentner in Deutschland könnte ab Januar 2027 wegen des Pflegeneuordnungsgesetzes weniger Geld auf dem Konto landen.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Portemonnaie aus Leder mit 5-Euro-Schein: ILLUSTRATION - Arbeitnehmer haben ein Recht auf pünktliche Zahlung des Gehalts. (zu dpa: «Was tun, wenn das Gehalt nicht kommt?») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Für kinderlose Rentner drohen Abzüge bei der Rente.

Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Millionen Menschen müssen ihre Ausgaben im Ruhestand genau im Blick behalten. Nun plant die Bundesregierung eine Änderung bei der Pflegeversicherung, die sich direkt auf die monatliche Rentenzahlung auswirken könnte. Kinderlose Versicherte sollen ab dem 1. Januar 2027 höhere Beiträge zahlen.

Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen sich allerdings noch damit befassen. Die neuen Beiträge sind deshalb noch nicht endgültig beschlossen.

Pflegeversicherung 2027: Für kinderlose Rentner wird es teurer

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung soll bei 3,6 Prozent bleiben. Trotzdem könnte sich die Belastung für kinderlose Rentner erhöhen.

Der Grund ist ein besonderer Beitragszuschlag für Menschen ohne Kinder. Dieser liegt bislang bei 0,6 Prozentpunkten und soll ab Januar 2027 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Damit würde sich der gesamte Beitragssatz für kinderlose Rentner von derzeit 4,2 auf 4,5 Prozent erhöhen.

Bei gesetzlich versicherten Rentnern wird der Pflegeversicherungsbeitrag grundsätzlich direkt von der Rente einbehalten. Die geplante Erhöhung würde deshalb dazu führen, dass monatlich weniger Geld ausgezahlt wird.

Bis zu 108 Euro weniger im Jahr – bei 3.000 Euro Monatsrente

Wie stark die geplante Änderung ins Gewicht fällt, hängt von der Höhe der beitragspflichtigen Rente ab.

Bei einer monatlichen Bruttorente von 1.500 Euro würden die zusätzlichen Abzüge beispielsweise 4,50 Euro im Monat beziehungsweise 54 Euro jährlich betragen. Bei 3.000 Euro Bruttorente wären es bereits 9 Euro monatlich und 108 Euro jährlich.

Die voraussichtlichen Mehrkosten im Überblick:

Die Berechnungen beziehen sich ausschließlich auf den geplanten zusätzlichen Kinderlosenzuschlag von 0,3 Prozentpunkten. Bei höheren beitragspflichtigen Renten können auch die Mehrkosten höher ausfallen.

Diese Rentner sind von den höheren Beiträgen ausgenommen

Nicht alle Ruheständler müssen sich auf höhere Abzüge einstellen. Entscheidend ist vor allem, ob Kinder vorhanden sind und wann die versicherte Person geboren wurde.

Wer mindestens ein Kind hat oder hatte, muss den besonderen Kinderlosenzuschlag grundsätzlich nicht zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind inzwischen erwachsen ist oder einen eigenen Haushalt führt.

Auch kinderlose Menschen, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, sind vom Kinderlosenzuschlag ausgenommen. Für privat Pflegeversicherte gelten andere Beitragsregeln.

Damit kann beispielsweise ein kinderloser Rentner des Jahrgangs 1955 von der geplanten Erhöhung betroffen sein. Ein gleichaltriger Rentner, der ein Kind hat, muss dagegen keinen Kinderlosenzuschlag zahlen.

Warum die Bundesregierung höhere Pflegebeiträge plant

Hintergrund der Reform ist die angespannte finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherung.

Nach Angaben der Bundesregierung würde ohne Gegenmaßnahmen für 2027 ein rechnerisches Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro entstehen.

Die zusätzlichen Beiträge für Kinderlose sind Teil eines größeren Reformpakets. Damit sollen die Finanzen der Pflegeversicherung stabilisiert und die Versorgung pflegebedürftiger Menschen langfristig gesichert werden.

Müssen Rentner jetzt etwas unternehmen?

Aktuell besteht wegen der geplanten Beitragserhöhung kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen.

Sollte die Regelung wie vorgesehen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, würden die höheren Beiträge bei betroffenen gesetzlichen Renten grundsätzlich automatisch berücksichtigt.

Rentner sollten deshalb die weitere Entwicklung und ihre Rentenabrechnungen im Blick behalten. Wer Kinder hat, aber dennoch einen Kinderlosenzuschlag zahlt, sollte die bei der Pflegekasse hinterlegten Angaben überprüfen.