Rentenreform wohl erst 2027: Abschaffung der „Rente mit 63“ offenbar verschoben

Die Rentenreform kommt offenbar später als geplant.
Fernando Gutierrez-Juarez/dpaDie Abschaffung der sogenannten Rente mit 63 könnte später kommen als ursprünglich vorgesehen. Wie die „Bild“ am 9. Oktober berichtete, rechnet Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nicht mehr damit, dass die gesamte Rentenreform noch bis Ende 2026 vom Bundestag beschlossen wird. Stattdessen soll das Reformpaket zunächst bis zum Jahresende das Bundeskabinett passieren. Eine Entscheidung des Bundestags könnte erst im Frühjahr 2027 folgen.
Die Bundesregierung selbst bestätigte eine solche Verschiebung bislang allerdings nicht ausdrücklich. Bei der Regierungspressekonferenz am 9. Oktober erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Meyer auf die Frage, ob das Tempo bei der Rentenreform gedrosselt werde: „Wenn die Frage ist, ob damit Tempo herausgenommen ist, dann ist die Antwort Nein.“
Rente mit 63: Abschaffung sorgt für Streit in der Koalition
Ein wesentlicher Streitpunkt der Rentenreform ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie ermöglicht Beschäftigten mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren, bereits vor dem regulären Rentenalter ohne finanzielle Abschläge in den Ruhestand zu gehen.
Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, diese Möglichkeit abzuschaffen. Betroffene Arbeitnehmer müssten dann unter Umständen länger arbeiten oder bei einem früheren Rentenbeginn Abschläge hinnehmen.
Innerhalb der Regierungskoalition ist das Vorhaben umstritten. Während die SPD an der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren festhalten will, gibt es in der Union Unterstützung für deren Abschaffung. Nach Informationen der „Bild“ gehört dieser Konflikt zu den Gründen, weshalb sich das Rentenpaket verzögert.
Bundesregierung will Gesetzentwürfe im Herbst vorlegen
Auch bei der Regierungspressekonferenz wurde nach der ausstehenden Neuregelung gefragt. Ein Journalist verwies darauf, dass entsprechende Vereinbarungen bereits im Juli getroffen worden seien, aber noch immer Gesetzentwürfe fehlten. Dabei nannte er ausdrücklich die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums, Schuler, erklärte daraufhin, das Ministerium arbeite mit Hochdruck an den Entwürfen und werde wie vereinbart noch im Herbst etwas vorlegen.
Der Regierungssprecher verwies auf den Umfang der geplanten Reform. Die Alterssicherungskommission habe mehr als 30 Vorschläge vorgelegt, über deren konkrete Umsetzung derzeit innerhalb der Bundesregierung beraten werde.
„Wir machen das so schnell wie möglich, aber eben auch so sorgfältig wie nötig“, sagte Meyer.
Einen verbindlichen Termin für die Verabschiedung nannte die Bundesregierung nicht.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer mit 45 Versicherungsjahren?
Für Beschäftigte, die bereits viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist vor allem entscheidend, ob und wann die abschlagsfreie Rente abgeschafft wird.
Derzeit gilt weiterhin die bestehende Regelung: Besonders langjährig Versicherte können nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren früher in Rente gehen, ohne lebenslange Abschläge auf ihre Altersrente hinnehmen zu müssen.
Allerdings ist der Begriff „Rente mit 63“ inzwischen irreführend. Die Altersgrenze wurde schrittweise angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren erst mit 65 Jahren möglich. Die reguläre Altersgrenze liegt für diese Jahrgänge bei 67 Jahren.
Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann grundsätzlich bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. In diesem Fall fallen jedoch dauerhafte Abschläge an.
Ob die Bundesregierung die Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte vollständig abschafft, welche Übergangsregelungen gelten könnten und welche Geburtsjahrgänge betroffen wären, ist bislang nicht abschließend geklärt.
Wann wird die Abschaffung der Rente mit 63 beschlossen?
Nach dem ursprünglichen Zeitplan sollte die Rentenreform noch 2026 verabschiedet werden. Laut „Bild“ ist eine Entscheidung des Bundestags inzwischen erst für das Frühjahr 2027 vorgesehen. Damit wäre auch der zunächst geplante Reformstart zum 1. Januar 2027 nicht zu halten.
Die Bundesregierung wollte diesen neuen Zeitplan bei der Pressekonferenz jedoch nicht bestätigen. Sie schloss auch eine Befassung des Bundestags noch im laufenden Jahr nicht aus.
Fest steht deshalb bislang nur: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ist noch nicht abgeschafft. Solange keine neue gesetzliche Regelung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Voraussetzungen weiter.
