Rentenreform
: Das ist der aktuelle Stand

Die Rentenreform sorgt weiter für Streit in der schwarz-roten Koalition. Wir haben den aktuellen Stand zusammengefasst.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Verdi und Sozialverband enttäuscht über Renten-Vorschläge: ILLUSTRATION - 26.11.2025, Berlin: Ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung liegt zwischen Euro-Banknoten und mehreren Euromünzen. (zu dpa: «Rentenreform soll kommen - Offene Frage zu Minijobs») Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Kommt die Rentenreform noch 2026?

Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Obwohl sich Union und SPD im Sommer auf umfassende Veränderungen verständigt hatten, gibt es bis heute keinen gemeinsamen Gesetzentwurf. Besonders umstritten ist die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Nach dem überraschenden Rücktritt von Arbeitsministerin Bärbel Bas wird nun über einen neuen Kompromiss verhandelt. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen.

Warum wird über die Rentenreform gestritten?

Ausgangspunkt ist der Bericht der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026. Darin haben Experten 33 Empfehlungen vorgelegt, um das deutsche Rentensystem langfristig zu finanzieren. Hintergrund ist vor allem der demografische Wandel: Immer mehr Menschen gehen in den Ruhestand, während vergleichsweise weniger Beschäftigte Beiträge einzahlen.

Die Vorschläge reichen von einer Anhebung des Renteneintrittsalters über eine zusätzliche kapitalgedeckte Rente bis zur Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Anfang Juli verständigten sich CDU, CSU und SPD darauf, die Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wollte das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abschließen. Doch innerhalb der Koalition wuchs der Widerstand gegen einzelne Maßnahmen.

Was ist zuletzt passiert?

Anfang Oktober verschärfte sich der Konflikt. Politiker der Union warfen der damaligen Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vor, die Reform nicht schnell genug voranzubringen. Die SPD wiederum verlangte, die Bundestagsfraktionen und Länder stärker in die Beratungen einzubeziehen.

Am 12. Oktober trat Bas überraschend als Bundesarbeitsministerin und SPD-Vorsitzende zurück. Sie verwies auf persönliche Gründe, kritisierte aber auch öffentliche Angriffe aus der Union. Ihr Rücktritt belastete das Verhältnis zwischen den Koalitionspartnern zusätzlich.

Am 14. Oktober wurde Alexander Schweitzer (SPD) als neuer Bundesarbeitsminister vereidigt. Er kündigte an, die Reform zügig voranzubringen, betonte jedoch, dass über strittige Punkte weiterhin verhandelt werden müsse.

Was passiert mit der „Rente mit 63“?

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Bislang können Beschäftigte nach 45 anrechenbaren Versicherungsjahren vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen.

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist allerdings überholt: Für alle ab 1964 Geborenen ist der abschlagsfreie Renteneintritt derzeit frühestens mit 65 Jahren möglich.

Die Rentenkommission empfiehlt, diese Sonderregelung abzuschaffen. Teile der Union unterstützen den Vorschlag, während zahlreiche SPD-Politiker und auch einige CDU-Ministerpräsidenten dagegen sind.

Am 20. Oktober wurde ein neuer Kompromissvorschlag aus Teilen der Union bekannt. Demnach könnte die abschlagsfreie Frührente grundsätzlich bestehen bleiben. Allerdings sollen künftig nur noch tatsächliche Arbeitsjahre zählen. Kindererziehungs- und Pflegezeiten könnten eingeschränkt oder vollständig aus der Berechnung herausfallen.

Das hätte erhebliche Auswirkungen auf Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit für die Familie unterbrochen haben – insbesondere auf Frauen.

Die SPD reagierte skeptisch. Aus ihrer Sicht gehören auch Erziehungszeiten zur Lebensleistung, die bei der Rente berücksichtigt werden muss. Eine Einigung gibt es bislang nicht.

Welche weiteren Änderungen sind geplant?

Neben der Frührente stehen mehrere grundlegende Reformen zur Diskussion.

So empfiehlt die Rentenkommission, die Regelaltersgrenze ab 2031 an die steigende Lebenserwartung zu koppeln. Nach aktuellen Modellannahmen könnte sie dadurch bis 2041 von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.

Außerdem schlägt die Kommission eine gesetzliche Kapitalrente vor. Beschäftigte und Arbeitgeber sollen dafür schrittweise zusätzliche Beiträge einzahlen, insgesamt bis zu zwei Prozent des Bruttolohns. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden und die umlagefinanzierte Rente ergänzen.

Auch Selbstständige, Abgeordnete und perspektivisch weitere Berufsgruppen sollen stärker in die gesetzliche Alterssicherung einbezogen werden.

All diese Punkte sind bislang Empfehlungen und noch keine beschlossenen gesetzlichen Änderungen.

Was ist bereits beschlossen?

Einige Rentenmaßnahmen wurden unabhängig von der großen Reform bereits umgesetzt. Dazu gehört die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2031.

Seit Januar 2026 gilt außerdem die Aktivrente. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.

Ein weiterer Schritt folgte am 16. Oktober: Der Bundestag beschloss die sogenannte Frühstartrente. Mit ihr sollen Kinder ab 2027 monatlich zehn Euro staatliche Förderung für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge erhalten. Das Gesetzgebungsverfahren ist allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen.

Wie geht es jetzt weiter?

Der neue Arbeitsminister Alexander Schweitzer steht vor der Aufgabe, die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Koalition zusammenzuführen. Bundeskanzler Merz drängt weiterhin auf eine rasche Einigung.

Ob die ursprünglich geplante vollständige Umsetzung der 33 Kommissionsempfehlungen noch gelingt, ist offen. Besonders die Zukunft der abschlagsfreien Frührente dürfte über den weiteren Verlauf der Verhandlungen entscheiden.