Landtagswahl 2024 in Brandenburg
: Welche Direktkandidaten aus OSL an der Zulassung scheitern

Auf die Kommunalwahl im Juni folgt am 22. September 2024 die Wahl des neuen Landtages in Brandenburg. Jetzt steht fest, welche Kandidaten in drei Wahlkreisen von OSL antreten.
Von
Silke Wentingmann-Kovarik
Senftenberg
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Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 38 berät über die Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des 8. Landtages des Landes Brandenburg.

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 38 berät über die Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des 8. Landtages des Landes Brandenburg.

Nora Bielitz/Landkreis OSL
  • Landtagswahl Brandenburg: Wahl am 22. Sept. 2024.
  • OSL: Wahlvorschläge in drei Wahlkreisen geprüft.
  • Wahlkreis 38: 8 von 9 Vorschlägen zugelassen.
  • Wahlkreis 39: AfD-Vorschlag abgelehnt.
  • Wahlkreis 40: Alle Vorschläge zugelassen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Stichtag 5. August 2024: 48 Tage vor der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024 endet die Frist, um Kreiswahlvorschläge bei den zuständigen Wahlleitern einzureichen. Über die Zulassung der eingereichten Vorschläge zur Wahl des 8. Landtages des Landes Brandenburg haben die Kreiswahlausschüsse für die Wahlkreise 38, 39 und 40 des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (OSL) in ihren öffentlichen Sitzungen am 6. beziehungsweise 8. August 2024 befunden.

Die Ausschüsse haben die rechtzeitig abgegebenen Wahlvorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und zudem festgestellt, ob die Voraussetzungen der Wählbarkeit der einzelnen Direktkandidaten gegeben sind. Die im bisherigen Landtag oder im Deutschen Bundestag nicht vertretenen Parteien und Einzelbewerber müssen hierfür die erforderliche Anzahl von mindestens 100 gültigen Unterstützungsunterschriften aus dem jeweiligen Wahlkreis vorlegen.

Diese Kandidaten bewerben sich in OSL um Sitze im Landtag

Für den Wahlkreis 38 – „Oberspreewald-Lausitz I“ (Stadt Lauchhammer, Amt Ortrand, Amt Ruhland, Gemeinde Schipkau, Stadt Schwarzheide) haben die Mitglieder unter Vorsitz von Kreiswahlleiterin Susann Priemer acht der neun eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (CDU, AfD, SPD, DKP, BVB/Freie Wähler, Die Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen) zugelassen. Nicht zugelassen ist der Wahlvorschlag der Tierschutzpartei, da die hierfür nach Paragraf 24 Absatz 4 Satz 3 Ziff. 1 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes erforderlichen Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegen haben.

Zugelassene Wahlvorschläge für den Wahlkreis 38

  • Lucas Magister                         CDU
  • Birgit Bessin                              AfD
  • Martin Höntsch                         SPD
  • Marion Baur                               DKP
  • Mike Nothing                             BVB/Freie Wähler
  • Kevin Theiler                              Die Linke
  • Eric Dieckmann                         FDP
  • Paul-Philipp Neumann             Bündnis 90/Die Grünen

Für den gemeinsamen Wahlkreis 39 – „Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße IV“ (Amt Altdöbern, Stadt Drebkau, Stadt Großräschen, Stadt Senftenberg) um Wahlleiter Tom Karrasch sind acht der neun eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (CDU, SPD, Die Linke, AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Tierschutzpartei, BVB/Freie Wähler) zugelassen. Ein Wahlvorschlag der AfD ist gemäß Paragraf 21 ff. des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes und des Paragrafen 32 der Brandenburgischen Landeswahlordnung als nicht zulassungswürdig eingestuft. Der Kreiswahlvorschlag ist daher im Wahlkreis 39 zurückgewiesen worden.

Zugelassene Wahlvorschläge für den Wahlkreis 39

  • Laura Strohschneider              CDU
  • Wolfgang Roick                        SPD
  • Isabel Hiekel                             Grüne/B 90
  • Annett Bauer                             DIE LINKE
  • Cortina Geike                           BVB/ Freie Wähler
  • Martin Sauer                             FDP
  • Fabian Jank                              AfD
  • Fatima Daniela Zibi                 Tierschutzpartei

Für den gemeinsamen Wahlkreis 40 – „Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III“: (Amt Burg (Spreewald), Stadt Calau, Gemeinde Kolkwitz, Stadt Lübbenau/Spreewald, Stadt Vetschau/Spreewald um Wahlleiter Hans-Jörg Milinski sind neun der neun eingereichten Wahlvorschläge der Parteien (SPD, AFD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, BVB/Freie Wähler, FDP, Tierschutzpartei, DLW) zugelassen.

Zugelassene Wahlvorschläge für den Wahlkreis 40

  • Jeremy Scheibe                        SPD
  • Daniel Münschke                      AFD
  • Rene Kochan                             CDU
  • Maximilian Philipp Schuldt     Bündnis 90/Die Grünen
  • Kathrin Dannenberg                 DIE Linke
  • Thilo Christiansen                    BVB/Freie Wähler
  • Cora Schulz                               FDP
  • Evgueni Kivman                        Tierschutzpartei
  • Peter Schollbach                      DLW

Die öffentliche Bekanntmachung für die Wahlkreise 38 und 39 erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Ausgabe Nr. 13/2024, die öffentliche Bekanntmachung für den Wahlkreis 40 erfolgt im Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Ausgabe Nr. 14/2024. Beide sind einsehbar auf der Internetseite des Landkreises unter „Verwaltung & Kreistag“.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zur Landtagswahl können auf der Internetseite des Landkreises unter dem Menüpunkt „Wahlen“ nachgelesen werden: www.osl-online.de/landtagswahl

Informationen für Wählende

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz des Grundgesetzes,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens einem Monat im Land ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben sowie
  • nicht vom Wahlrecht infolge eines Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen sind.

Alle Wahlberechtigten, die in das Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung.

In der Wahlbenachrichtigung wird unter anderem über Folgendes informiert:

  • in welchem Zeitraum die Wahl stattfindet
  • wo sich der Wahlraum befindet und ob er barrierefrei erreichbar ist
  • die Nummer der wahlberechtigten Person im Wahlberechtigtenverzeichnis
  • die Aufforderung, den Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen
  • Erläuterungen zur Beantragung von Wahlscheinen
  • sowie das Wählen von Personen mit einer Behinderung

Wer am Wahlsonntag, 22. September 2024, nicht im Wahllokal wählen kann, hat die Möglichkeit per Briefwahl vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Ein Antrag auf Briefwahl befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser Antrag ist in einem frankierten Briefumschlag an die angegebene Adresse der örtlichen Wahlbehörde zu senden. Der Antrag kann auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

In Sachsen und auch in Thüringen finden die Landtagswahlen bereits am 1. September 2024 statt.