Kirchenbrand in Großröhrsdorf
: Schwere Brandstiftung – BGH bestätigt Urteil

Das Landgericht Görlitz verurteilte einen Familienvater einer mehrjährigen Haftstrafe für den Brand der Stadtkirche in Großröhrsdorf. Der BGH in Leipzig bestätigte nun das Urteil.
Von
dpa
Großröhrsdorf/Bautzen
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Der Angeklagte beim Prozessbeginn im Februar 2024. Der Familienvater wurde vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Nun bestätigte der BGH das Urteil.

Der Angeklagte beim Prozessbeginn im Februar 2024. Der Familienvater wurde vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Görlitz Außenkammern Bautzen wegen schwerer Brandstiftung angeklagt. Nun bestätigte der BGH das Urteil.

picture alliance/dpa
  • Familienvater wegen Brandstiftung an Stadtkirche Großröhrsdorf zu 9 Jahren verurteilt.
  • BGH in Leipzig bestätigt Urteil vom 27. Februar 2024; Revision ohne Rechtsfehler verworfen.
  • Feuer in der Kirche am 4. August 2023 verursachte 32 Millionen Euro Schaden.
  • Mann gestand Tat zunächst, widerrief später und bestritt vor Gericht.
  • Motiv: Hass auf Kirchengemeinde und Pfarrer, ausweglose Situation.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Das Urteil des Landgerichts Görlitz wegen des Kirchenbrandes von Großröhrsdorf gegen einen Familienvater aus der Region ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Mannes mit Beschluss vom 8. Oktober verworfen. Laut Mitteilung ergab die Überprüfung „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil“.

Der Mann wurde am 27. Februar 2024 wegen schwerer Brandstiftung zu neun Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er einen erheblichen Hass auf die örtliche Kirchengemeinde und besonders auf den Pfarrer entwickelt. Deshalb setzte er in den frühen Morgenstunden des 4. August 2023 die protestantische Stadtkirche aus dem 18. Jahrhundert in Brand.

Millionenschaden durch Kirchenbrand in Großröhrsdorf

Das Kirchenschiff brannte bis auf die Außenmauern nieder, die hölzerne Innenarchitektur wie Emporen und Taufbecken sowie viele Kunstwerke sind verloren und die Spitze des Glockenturms ins Innere abgestürzt. Es entstand ein Sachschaden von rund 32 Millionen Euro.

Nach seiner Festnahme gut eine Woche später gab er die Tat bei der Polizei zunächst zu, widerrief später dieses Geständnis aber und bestritt die Vorwürfe vor Gericht. Die Strafkammer ging davon aus, dass sich der Mann wegen Kontaktverbots zu seinen Kindern und finanzieller Sorgen in einer „sehr ausweglosen Situation“ befand. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.