Überlastungsstufe Corona Sachsen
: Neue Verordnung knüpft Lockerungen an Bettenbelegung

In Sachsen gelten neue Corona-Regeln. Dabei spielt wieder die sogenannte Überlastungsstufe eine Rolle. Was hat es damit auf sich?
Von
Amy Walker
Dresden
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In Sachsen sind die aktuellen Corona-Regeln an die Bettenbelegung in den Krankenhäusern geknüpft. Was gilt bei Erreichen der Überlastungsstufe?

Robert Michael/dpa

In Sachsen sinken die Corona-Zahlen noch. Das sind gute Nachrichten für alle, die im Freistaat auf die Bettenbelegung in den Krankenhäusern achten. Solange keine Überlastung droht, kann Sachsen die Maßnahmen beruhigt lockern.

Mit der neuen Corona-Verordnung, die in Sachsen seit dem 14. Januar gilt, werden Maßnahmen wieder an die Überlastungsstufe geknüpft. Das bedeutet: die Bettenbelegung in den Krankenhäusern spielt eine große Rolle. In diesem Artikel sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Was ist die Überlastungsstufe?
  • Welche Maßnahmen kommen bei Erreichen dieser Stufe?
  • Was ist die Vorwarnstufe?
  • Wie ist die aktuelle Lage in Sachsen?

Überlastungsstufe Sachsen: Das steht in der Corona-Verordnung

Wie auch schon im Herbst 2021 sind die aktuellen Corona-Maßnahmen nicht nur an die 7-Tage-Inzidenz sondern auch an die Situation in den Krankenhäusern geknüpft. Dabei spielt es eine Rolle, wie viele Betten von Corona-Patienten belegt werden. Unterschieden wird zwischen Patienten auf der Normalstation und denen auf der Intensivstation. In der sächsischen Verordnung gibt es zwei Stufen, die wichtig sind: Die Vorwarnstufe und die Überlastungsstufe.

Die Vorwarnstufe

Die Vorwarnstufe gilt in Sachsen, wenn mehr als 650 Betten auf Normalstation oder mehr als 180 Betten auf Intensivstation mit Covid-19-Patienten belegt sind.

Die Überlastungsstufe

Die Überlastungsstufe in Sachsen gilt, wenn die Inzidenz von 1.500 überschritten wurde oder die Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten auf den Normalstationen 1.300 übersteigt oder auf den Intensivstationen 420 übersteigt.

Aktuelle Corona-Lage in Sachsen

Am 14. Januar sah die Situation an den sächsischen Krankenhäusern folgendermaßen aus:

Normalstation: 715 Betten belegt (Vortag: 772)

Intensivstation: 347 Betten belegt (Vortag: 349)

Inzidenz: 225,2 (Vortag: 228,3)

Damit ist in Sachsen die Vorwarnstufe überschritten. Die Überlastungsstufe ist hingegen noch nicht erreicht.

Corona-Regeln bei Erreichen der Überlastungsstufe

Die sächsische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung beschlossen, die ab dem 14. Januar in Kraft tritt. Dabei wurden Lockerungen beschlossen, um den Teil-Lockdown im Land zu beenden. Doch sollte die Überlastungsstufe wieder überschritten werden, kommen neue Einschränkungen. Passiert das an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so greifen am übernächsten Tag neue Maßnahmen. Diese sind dann:

Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Kinos müssen wieder schließen

Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 20 Uhr

Liegt die Inzidenz über 1.500, muss die Gastronomie schließen

Versammlungen dürfen nur mit maximal 200 Personen stattfinden

Beherbergungsbetriebe müssen erneut schließen

Sport im Innenbereich ist nicht mehr möglich, Skigebiete müssen schließen

Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen nicht mehr erlaubt

Welche Regeln aktuell in Sachsen gelten, lest ihr hier nach: