Sachsens Landtag hat vor Kurzem die epidemische Lage im Freistaat festgestellt und so die rechtliche Grundlage für eigene Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Allerdings braucht man dafür die Mitwirkung des Bundes. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) räumte ein, dass man erst noch die neue Gesetzeslage auf Bundesebene abwarten müsse. Die neue Koalition in Berlin hat am Freitag, 10. Dezember, das Infektionsschutz überarbeitet.
- Trotzdem hat das sächsische Kabinett eine neue Notfall-Verordnung beschlossen. Sie soll ab Montag, 13.12.2021 gelten.
- Geplant ist die Ausweitung des 2G-Modells auf das 2G-Plus-Modell
- Außerdem könnten gastronomische Einrichtungen in Hotspot-Regionen komplett geschlossen werden
- Alle neuen Regeln hier im Überblick
Corona-Regeln in Sachsen: Welche Maßnahmen sollen jetzt kommen?
In Sachsen bleibt die Corona-Lage extrem angespannt. In fast jedem Landkreis übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert 1.000 - lediglich in den kreisfreien Städten Dresden und Leipzig sowie in den Landkreisen Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Zwickau liegt die Inzidenz noch unter diesem Wert. Aus diesem Grund hat der sächsische Landtag die epidemische Notlage im Freistaat festgestellt. Damit hat das Land die Möglichkeit, die Corona-Maßnahmen noch etwas weiter zu verschärfen.
Das Kabinett beschloss jetzt der neuen Notfallverordnung. Diese Punkte sind bereits bekannt:
- Schließung der Gastronomie: In Hotspot-Regionen müssen Restaurants und andere Gaststätten komplett geschlossen werden. Dafür hat das Kabinett am Dienstag aber eine hohe Hürde aufgebaut. Die Inzidenz in der betroffenen Region muss demnach über der Marke von 1500 liegen. Ansonsten sollen für diese Branche die 2G+-Regel (Geimpfte und Genesene mit Test) und die Öffnungszeit von 6 bis 20 Uhr gelten.
- Private Treffen: Ein Haushalt darf sich nur noch mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Das gilt sobald Ungeimpfte unter den Teilnehmenden sind.
- Veranstaltungen: Nur noch 50 Personen im Innenbereich und 200 im Außenbereich sollen sich gleichzeitig treffen können. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene
- Feuerwerksverbot an Silvester: An bestimmten Plätzen, die von den Kommunen ausgewiesen werden, soll an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot gelten. Zudem soll es ein Ansammlungsverbot geben. Auf privaten Grundstücken dürfe aber geböllert werden. Allerdings gilt auch in Sachsen das vom Bund erlassene Verkaufsverbot für Pyrotechnik.
- Hochschulen: Die Regelstudienzeit wird erneut verlängert, um Druck von den Studierenden zu nehmen. Wenn nötig sollen sie ihr Studium zeitlich um ein weiteres Semester strecken können - ohne dass ihnen Ausbildungsnachteile entstehen, wie Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow (CDU) mitteilte. Man habe alles versucht, um das Wintersemester weitgehend normal verlaufen zu lassen. Dennoch sei wieder verstärkt eine digitale Lehre nötig. „Dies geht mit zusätzlichen Belastungen für die Studierenden einher.“ Erschwerte Studienbedingungen rechtfertigten eine Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit.
- Impfungen: Die Kapazitäten der staatlichen Angebote sollen ab nächster Woche weiter ausgebaut werden. Ziel sei, dass die Impfteams 20 000 Impfungen pro Tag schaffen, sagte Köpping. An den Kinderimpfungen werden sich laut der Ministerin neben den Kinderärzten auch 20 Kinderkliniken in Sachsen beteiligen. Zudem solle es in den staatlichen Einrichtungen „Familienimpfsamstage“ am 18. Dezember und am 8. Januar sowie Impfangebote für Familien zwischen den Feiertagen geben. Buchungsmöglichkeiten würden derzeit eingerichtet.
Hotspots in Sachsen: hier muss die Gastronomie schließen
Die Gastronomie-Schließungen betrifft Landkreise mit einer 7-Tage-Inzidenz über 1.500. Am 13. Dezember betrifft das den Landkreis Meißen. Dort ist die Inzidenz bei über 1900. Der Landkreis Mittelsachsen hat die Marke von 1500 ebenfalls überschritten.
Vorgezogene Weihnachtsferien: Schulbetrieb soll normal weitergehen
Sachsen will den Betrieb in Schulen und Kitas mit den bisherigen Schutzmaßnahmen fortsetzen und verzichtet vorerst auf eine Verschärfung der Regeln in der Corona-Pandemie. Die Weihnachtsferien würden nicht verlängert und vorgezogen, teilte das Kultusministerium am Freitag mit. Die neue Verordnung für Schulen und Kindertagesstätten gilt bis 9. Januar 2022. Kultusminister Christian Piwarz (CDU) erklärte: „Das aufgebaute System hat sich bisher bewährt. Wir müssen aber das Infektionsgeschehen weiter im Blick behalten und gegebenenfalls nachjustieren, wenn nötig.“
Nach Angaben des Ministeriums gehen die von den Schulen erfassten Infektionszahlen derzeit leicht zurück. So wurden für die Woche vom 22. bis 28. November 7761 Corona-Infektionen bei Schülerinnen und Schülern sowie 591 bei Lehrkräften gemeldet. In der Woche danach waren es noch 6451 beziehungsweise 439. Aktuell seien 39 der insgesamt 1400 öffentlichen Schulen vorübergehend komplett geschlossen, hieß es.
Corona Demos in Sachsen: Sorge um Radikalisierung
Nach mehreren Demonstrationen gegen die Corona-Regeln in Sachsen wächst die Sorge einer Radikalisierung der Demonstranten. Am Wochenende und am Montag kam es in Sachsen zu mehreren Protesten im Freistaat. Eine große Demo in Dresden war befürchtet worden - aber am Ende nicht eingetreten.
Aktuelle Corona Regeln in Sachsen: Was laut Verordnung gerade gilt
Der Großteil der letzten Corona-Notverordnung bleibt ab 13. Dezember bestehen. Diese beinhaltet folgende Regeln:
- Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit.
- Alkoholverbot: Auf öffentlichen Plätzen gilt ein Verbot für den Ausschank und Konsum von Alkohol. Die Kommunen müssen diese Plätze selbst benennen.
- Ausgangssperre für Ungeimpfte: In Landkreisen mit einer Inzidenz über 1.000 gilt zwischen 22 und 5 Uhr für Ungeimpfte eine Ausgangssperre. Diese gilt in fast allen sächsischen Landkreisen
- Weihnachtsmärkte wurden abgesagt
- 2G im Einzelhandel: Im Enzelhandel im Freistaat gilt grundsätzlich 2G. Ausgenommen sind Supermärkte, Geschäfte für Tierbedarf, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Getränkemärkte, Orthopädieschuhtechniker, Optiker, Hörgeräteakustiker, Babyfachmärkte, Zeitungsverkauf, Tankstellen und der Großhandel. Sie dürfen von 6.00 bis 20.00 Uhr öffnen.
- Körpernahe Dienstleistungen: Friseure in Sachsen dürfen mit der 2G-Regel öffnen. Sonst sind nur medizinisch notwendige Behandlungen möglich. Bäder, Solarien und Saunen bleiben geschlossen – es sei denn, sie dienen zu medizinischen Zwecken. Der Schwimmunterricht für Schüler bleibt.
- Hotels und Gaststätten: Gaststätten und Imbisse dürfen nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr öffnen. Es gilt 2G. Lieferangebote sind gestattet, auch die Bewirtung von Gästen in Hotels. Diese dürfen genau wie Pensionen oder Ferienwohnungen aber keine Touristen aufnehmen, sondern nur Dienstreisende. Die Gäste brauchen einen 3G-Nachweis, dazu kommt die Kontakterfassung.
- Kultur und Freizeit: Alle Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zu: Theater, Opernhäuser, Museen, Diskotheken, Clubs und Bars sowie Spielhallen und Wettbüros. In vielen Städten und Kreisen werden sie bis 9. Januar geschlossen bleiben. Nur Bibliotheken sowie die Außenbereiche von Tierparks dürfen offen bleiben. Ein 3G-Nachweis ist erforderlich.
- Fußball: Profisport ist gestattet – allerdings ohne Zuschauer. Die Sportler müssen einen 3G-Nachweis haben. Der Amateur- beziehungsweise Breitensport ist untersagt.
- Kirchen und Religionsgemeinschaften: Kirchen und Religionsgemeinschaften dürfen zum Beispiel für Gottesdienste unter der Maßgabe von 3G zusammenkommen. Das trifft auch auf Versammlungen zu
Sechs Verdachtsfälle der Omikron-Variante in Sachsen
In Sachsen gibt es bislang sechs Verdachtsfälle der neuen Corona-Virusvariante Omikron. Sie seien alle aus dem Vogtlandkreis gemeldet worden, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping am Freitag. Noch seien die Fälle nicht bestätigt, es liefen weitere Untersuchungen, so die SPD-Politikerin. Bislang wurde im Freistaat noch kein Omikron-Fall bekannt. Bundesweit wurden aber schon einige Fälle nachgewiesen.