Sachsen steht noch immer auf Platz eins der höchsten Sieben-Tage-Inzidenzen im Bundesländervergleich. Die Landesregierung reagiert mit einer neuen Notfall-Verordnung, jetzt sollen Gastronomiebetriebe in Hotspots mit einer Inzidenz über 1500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche schließen müssen. Zudem soll die 2G-Regel ausgeweitet werden, 2G+ könnte kommen.
  • Welche Maßnahmen gelten laut Verordnung aktuell in Sachsen?
  • Was entscheidet der Landtag am Mittwoch, 08.12.21, zu neuen Maßnahmen?
  • Wo gilt bereits 2G+ im Bundesland?
  • Sind Ausnahmen bei der Testpflicht für Geboosterte geplant?

Neue Corona-Regeln in Sachsen und geplante Maßnahmen wie 2G+

Für das Inkrafttreten weiterer Corona-Regeln ist eine Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes erforderlich. Das soll noch in dieser Woche passieren. Der sächsische Landtag hat am Montag, 6. Dezember, in Dresden einen Beschluss zur epidemischen Notlage im Freistaat gefasst. Damit schaffte das Parlament die Voraussetzung für weitere Maßnahmen in der Corona-Pandemie.
Die Regeln sind bereits streng. In Regionen mit einer Inzidenz von über 1000 gelten nächtliche Ausgangssperren. Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol untersagt, es gelten Kontaktbeschränkungen und weitere harte Maßnahmen für Ungeimpfte – wie die flächendeckende 2G-Regel.

2G Corona-Regel in Sachsen: Wo gilt was?

Bereits jetzt gilt in fast allen öffentlichen Bereichen in Sachsen die 2G-Regel. Zutritt zu den meisten Bereichen wie der Gastronomie haben nur Geimpfte und Genesene. Freizeit- und Kultureinrichtungen sind aktuell sogar ganz geschlossen – ausgenommen sind Bibliotheken. Auch für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Ein 2G-Nachweis ist auch in Restaurants und Gaststätten vorzuzeigen und zu kontrollieren.

2G+ in Sachsen: Kommt die Testpflicht für Geimpfte flächendeckend?

Erstmal sei das nicht geplant, so die sächsische Regierung in dieser Woche. Laut Eckpunktepapier sollte es kommen – wurde aber dann doch abgelehnt. Bei 2G Plus müssen selbst Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test nachweisen. Bisher gilt die Maßnahme beispielsweise beim Besuch in  Alten- und Pflegeheimen sowie in Kliniken. Auch bei Veranstaltungen gilt 2G-plus. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg gilt die Regel schon in der Gastronomie. Auch Rheinland-Pfalz und Niedersachsen setzen auf das Modell.

Ausnahmen für Geboosterte bei 2G-plus Testpflicht

In einigen Bundesländern, die das 2G-Modell ausgeweitet haben, gibt es bereits Ausnahmen für Personen, die bereits dreimal gegen Corona geimpft wurden. Geboosterte müssen beispielsweise in RLP, Niedersachsen und Baden-Württemberg keinen negativen Corona-Test nachweisen. Der Impfnachweis reicht für den Zutritt in Bereiche, in denen 2G+ gilt. Die Handhabung in Sachsen ist bislang unklar. Zunächst wird überhaupt erst über die Ausweitung der 2G-plus-Regel diskutiert.

2G-plus bei Veranstaltungen in Sachsen – was gilt?

Besucht man Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 50 Teilnehmenden, gilt in der Überlastungsstufe in Sachsen die 2G-plus-Regel. Es haben dann also nur noch Geimpfte und Genesene mit einem zusätzlichen tagesaktuellen negativen Corona-Test Zutritt.