Die Corona-Zahlen steigen, in Sachsen sind die Inzidenzen über die 700er-Marke geklettert. Ab Freitag, 19.11. könnte die Überlastungsstufe im Freistaat greifen.
Derweil werden die Ampel-Parteien aus SPD, Grüne und FDP ein neues Corona-Gesetz vorlegen, in dem unter anderem die Homeoffice-Pflicht und 3G am Arbeitsplatz verankert sein sollen. In einigen Bundesländern gilt diese Maßnahme aber schon. Was gilt aktuell in Sachsen?
  • Gilt im Freistaat auch 3G auf der Arbeit?
  • Wer braucht für die Arbeit einen Test?
  • Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?

3G am Arbeitsplatz in Sachsen: Was gilt laut VO?

In Sachsen gilt eine neue Corona-Verordnung seit 8. November. In dieser sind besondere Vorgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelistet. Darunter ist auch eine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter. Demnach müssen Mitarbeiter einen Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis erbringen, wenn sie nach fünf Tagen Pause das erste Mal wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Das heißt, es gilt 3G am Arbeitsplatz nach einer Urlaubszeit oder nach anderen freien Tagen. Wer im Home-Office arbeitet, muss natürlich keinen 3G-Nachweis erbringen – erst, wenn der Arbeitsplatz selbst wieder angetreten wird. Außerdem steht in der Verordnung: „Arbeitgeber sind verpflichtet, den Beschäftigten die Tests kostenfrei zur Verfügung zu stellen.“
Für Beschäftigte und Selbstständige mit Kundenkontakt gibt es generell eine Testpflicht zweimal pro Woche. Die Testpflicht gilt für alle, auch Geimpfte und Genesene, und gilt ab einer Inzidenz von 35. Die Nachweise der wöchentlichen Tests müssen mindestens vier Wochen lang aufbewahrt werden.
Für den Fall einer vorgeschriebenen Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz fordert der Sächsische Handwerkstag die Übernahme der Kosten durch den Staat. „Für völlig unakzeptabel halten wir, die Kosten und Kontrollen von staatlich verordneten tagesaktuellen Pflichttests zuallererst den Arbeitgebern aufzudrücken“, erklärte der Präsident des Sächsischen Handwerkstages, Jörg Dittrich, am Mittwoch in Dresden. Dies gelte erst recht, weil Arbeitgeber bislang nicht einmal erfahren dürften, welche Beschäftigten geimpft seien und welche nicht.
Am 16. November wurden für den Freistaat neue Regeln erarbeitet, die ab dem 22. November gelten sollen. Darin wird 3G am Arbeitsplatz festgeschrieben. Was noch gelten soll, lest ihr hier nach:

Überlastungsstufe am Arbeitsplatz in Sachsen

Sachsen hat in dieser Woche die Überlastungsstufe erreicht. Damit müssen sich unegimpfte Beschäftigte drei mal pro Woche testen lassen – es gilt also 3G in Sachsen am Arbeitsplatz. Voraussichtlich tritt diese Maßnahme am 19. November ein.

Impfstatus Corona: Darf der Arbeitgeber danach fragen?

Arbeitgeber haben das Recht, bestimmte Maßnahmen umzusetzen, wenn ihm der Impfstatus seiner Beschäftigten bekannt ist. Mitarbeiter dürfen ihrem Arbeitgeber mitteilen, ob sie geimpft sind – müssen aber nicht. Wenn jemand also nicht will, dass der Arbeitgeber über seinen Impfstatus Bescheid weiß, muss er es ihm auch nicht sagen. Auskünfte sind freiwillig.
Diese Regelung wollen die Ampel-Parteien aus SPD, Grüne und FDP kippen. In einem neuen Gesetz, dass am Donnerstag im Bundestag beraten werden soll, wird festgeschrieben, dass Arbeitgeber den Status ihrer Mitarbeiter erfragen dürfen, um dann die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz zu kontrollieren. Tut der Arbeitgeber das nicht, droht ein Bußgeld.

Homeoffice wieder Pflicht? – Ampel-Parteien treffen Vereinbarung wegen Corona-Infektionen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Homeoffice Pflicht wieder einführen. In einem Gesetzesentwurf wird geschrieben: „Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.“ Demnach müssten Beschäftigte dieses Angebot auch annehmen. Der Entwurf wird von den Ampel-Parteien Grüne, SPD und FDP vorgeschlagen und seit dem Wochenende debattiert. In dieser Woche wird das Gesetz dem Bundestag vorgelegt. Sollte es bewilligt werden, könnte die Homeoffice-Pflicht in der kommenden Woche gelten.