Peinliche Panne
: Finanzministerium will Fehler im Tabaksteuer-Gesetz „berichtigen“

Ab 2027 sollten die Tabaksteuern steigen und das Rauchen verteuern, so dachte man. Von wegen: Ein Steuergesetz gilt schon jetzt. Das sei keine Absicht gewesen, heißt es aus dem Finanzministerium.
Von
Markus Brauer
Berlin
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Ab 2027 sollten die Tabaksteuern steigen und das Rauchen verteuern, so dachte man. Von wegen - ein Steuergesetz gilt schon jetzt. Das sei keine Absicht gewesen, heißt es aus dem Finanzministerium.

Nach einem Fehler des Bundesfinanzministeriums ist eine gesetzliche Regelung, die zu deutlich höheren Zigarettenpreisen führen wird, aus Versehen schon am 20. Oktober 2026 statt Anfang 2027 in Kraft getreten.

Sven Hoppe/dpa
  • Formulierungspanne: Ein Tabaksteuer-Gesetz trat bereits am 20. Oktober 2026 in Kraft.
  • Das Finanzministerium spricht von einem technischen Datumsfehler und will „berichtigen“.
  • Laut Ministerium sollen höhere Sätze erst ab dem 1. Januar 2027 gelten – klarer Wille des Gesetzgebers.
  • „Bild“ berichtet: Liquids könnten bis Ende 2026 steuerfrei sein, was Ausfälle bedeuten würde.
  • Regierung prüft Korrektur über GGO, Experten kritisieren die Panne als handwerklichen Fehler.

Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.

Aufgrund einer Formulierungspanne im Gesetzestext ist die Tabaksteuer zumindest auf dem Papier schon vorzeitig massiv angestiegen. „Es ist ein technischer Fehler in Bezug auf das Datum des Inkrafttretens in den Unterlagen passiert“, erklärt ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums. Eine „Berichtigung“ sei bereits angestoßen worden, finanzielle Folgen solle der Fehler nicht haben.

Kann das Finanzministerium die Panne „berichtigen“?

Dass das Ministerium in der Öffentlichkeit alles wie ein unbedeutendes Versehen aussehen lassen will, ist verständlich. Denn der politische Flurschaden ist beträchtlich. Nicht nur, dass das falsche Datum im beschlossenen Gesetzestext steht.

Wie der Ministeriumssprecher weiter erläutert, war der Fehler bereits im Gesetzentwurf des Finanzressorts enthalten. Er sei dann im gesamten weiteren Beratungsverfahren in Regierung und Parlament „nicht aufgefallen“ und daher auch nicht korrigiert worden.

Und das Peinlichste ist: Niemand im Finanzministerium oder im Parlament hat es bemerkt.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist letztverantwortlich für alles, was in seinem Ministerium schief läuft. Das gilt auch für die Tabaksteuer-Panne.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) ist letztverantwortlich für alles, was in seinem Ministerium schief läuft. Das gilt auch für die Tabaksteuer-Panne.

Imago/Bernd Elmenthaler

Sind Liquids bis Ende 2026 steuerfrei?

Wie weitreichend ist die Tabaksteuer-Panne also wirklich? Ist mit einer „Berichtigung“ alles wieder im Lot? Die „Bild“-Zeitung schreibt jetzt, dass das Debakel viel größer sei als angenommen. Denn für Liquids seien die Steuern im Gesetz erst ab dem 1. Januar 2027 geregelt.

Weil durch Inkrafttreten des neuen Gesetzes das alte ungültig wird, würde es bis Ende 2026 gar keine Tabaksteuer auf E-Zigaretten-Liquids geben. „Der Steuersatz von 3,20 Euro pro 10 Milliliter Liquid – gestrichen! Das könnte zu Steuerausfällen in Millionenhöhe für die Regierung führen“, schreibt das Blatt.

Wie will das Ministerium die Panne beheben?

Tatsächliche Auswirkungen auf die Steuerzahlungen soll der Fehler laut Finanzressort aber nicht haben. „Die Generalzolldirektion, die die Steuer administriert, ist entsprechend informiert“, teilt der Ministeriumssprecher weiter mit. „Die höheren Steuersätze sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten, das ist der klare Wille des Gesetzgebers und des Bundesfinanzministeriums.“

Darüber, wie die Panne behoben werden kann, wird demnach in der Regierung noch beraten. Der Sprecher des Finanzressorts verweist auf einen auch in der Gesetzesbegründung eindeutig erkennbaren Willen des Gesetzgebers, die Steuererhöhung ab 2027 wirksam werden zu lassen. Daher reiche möglicherweise eine Klarstellung „im Wege der Auslegung des Gesetzes“ aus, führt er weiter aus.

Dies würde demnach eine rasche Korrektur ermöglichen, ohne dass der Bundestag sich erneut mit dem Gesetz befassen müsse.

Was sagen Experten zu der Ministeriums-Panne?

„Klingbeil ein totales Chaos angerichtet“, kommentiert der Jura-Professor Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg.

Auch Jan Mücke, Chef des Bundesverbands der Tabakwirtschaft, ist fassungslos. „Mit dem neuen Gesetz sind E-Zigaretten ab heute bis Jahresende steuerfrei. Das ist das Ergebnis einer handwerklich schlecht arbeitenden Bundesregierung.“

Der Linken-Haushaltsexperte Dietmar Bartsch machte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für den Fehler verantwortlich. „Das ist schlicht Dilettantismus.“ Offensichtlich wisse Klingbeil nicht einmal, „dass das Gesetz mit Verkündung in Kraft ist“. Dies sei „einfach inakzeptabel“. Inhaltlich kritisierte Bartsch, die Regierung werde zu einer „Belastungskoalition für die Bürger“.

Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) zeigte sich empört. Immerhin liefe die Produktion weiter, obwohl sie das laut geltendem Gesetz nicht tun dürfe. „Es ist erstaunlich, dass so ein hanebüchener Fehler einem Bundesministerium passiert. Ein Ministerium schreibt ein Gesetz, und am nächsten Tag heißt es, ‚huch, das war ja ganz anders gemeint!‘ Das ist Dilettantismus, der mich fassungslos macht.“

Welche Rolle spielt das Sonderverfahren GGO?

„Bild“ berichtet weiter, dass das neue Gesetz „über ein Sonderverfahren  (Paragraph 61 GGO)“ wieder rückgängig gemacht werden solle.

Dieses Sonderverfahren der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) regelt die Prüfung und formlose Berichtigung von Druckfehlern und anderen offenbaren Unrichtigkeiten in Gesetzestexten.

Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein vom Bundestag bereits beschlossenes Gesetz einen handwerklichen oder redaktionellen Fehler aufweist, der korrigiert werden muss, bevor oder während das Gesetz offiziell verkündet wird.

Wie argumentiert das Finanzministerium im Detail?

Bei der konkreten Panne rund um die vorzeitige Erhöhung der Tabaksteuer argumentiert die Bundesregierung rechtlich folgendermaßen: In allen Bundestagsdrucksachen, den Ausschussprotokollen und den öffentlichen Debatten war ausnahmslos die Rede davon, dass die Stufenpläne von 2027 bis 2030 gelten sollen.

Dass im finalen Text plötzlich die Klausel landete, das Gesetz trete „am Tag nach der Verkündung“ (also am 20. Oktober 2026) in Kraft, widerspricht den gesamten dokumentierten Beschlüssen des Parlaments fundamental.

Die weitere Argumentation lautet: Weil der wahre Wille des Gesetzgebers lückenlos dokumentiert und bewiesen ist, liegt juristisch eine solche „offenbare Unrichtigkeit“ vor. Das Ministerium korrigiert hier also nicht den Inhalt, sondern stellt lediglich den tatsächlich vom Parlament beschlossenen Zustand wieder her.

Ist eine „Berichtigung“ verfassungsrechtlich möglich?

Dass ein Ministerium über die GGO ein Gesetz inhaltlich verändert, abändert oder politisch nachbessert, ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Würde das Bundesfinanzministerium also etwa merken, dass ein Steuersatz politisch zu niedrig angesetzt wurde, dürfte es diesen nicht per Sonderverfahren GGO anheben. Das wäre ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz, da Gesetze nur vom Parlament beschlossen werden dürfen (Art. 76 ff. GG).

Der rechtliche Argumentationsspielraum des Finanzministerium ist folglich sehr begrenzt.

Inwieweit ändert sich die Tabaksteuer?

Nach der erklärten Absicht von Regierung und Bundestag soll die Tabaksteuer ab Anfang 2027 schrittweise massiv ansteigen. Bis zum Jahr 2030 soll sich der Durchschnittspreis für eine Schachtel mit 20 Zigaretten um fast vier Euro auf dann knapp zwölf Euro verteuern. Die Koalition begründet dies mit dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie den hohen Kosten für das Gesundheitssystem durch Rauchererkrankungen.

Der Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf war am Dienstag (20. Oktober) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Durch die Formulierungspanne gilt damit jedoch offiziell bereits ab sofort ein höherer Steuersatz und zwar nicht der für 2027 vorgesehene, sondern bereits der noch höhere ab 2030 geplante Satz. (mit dpa/AFP)