Nach Anschlag auf CSD in Berlin
: Viele Fragezeichen nach Sondersitzung im Bundestag

Gab es Kommunikationsprobleme zwischen Sicherheitsbehörden und Politik vor dem Anschlag am Rande des Berliner CSD? Einige Abgeordnete im Bundestag sehen reichlich offene Fragen rund um die Tat.
Von
dpa
Berlin
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Wie konnte es zu dem Anschlag am Rande des Berliner CSD kommen? Die Frage beschäftigt auch die Innenpolitiker beiner Sondersitzung im Bundestag. (Archivbild)

Sven Kaeuler/dpa
  • Innenpolitiker sehen nach Sondersitzung zum CSD-Anschlag in Berlin viele offene Fragen.
  • Thema sind mögliche Kommunikationsprobleme zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz.
  • Der Täter galt als Gefährder und war trotz Urteil auf freiem Fuß – Gründe bleiben unklar.
  • Dobrindt kündigt eine Chronologie an und fordert Strafverschärfungen sowie Präventivhaft.
  • Abgeordnete verlangen Aufklärung: Welche Erkenntnisse lagen vor und erreichten das Gericht?

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Bei der Aufklärung des tödlichen Anschlags am Rande des Berliner CSD sehen Innenpolitiker im Bundestag noch viele offene Fragen.

„Die Sondersitzung des Innenausschusses hat deutlich gemacht, dass wesentliche Fragen weiterhin unbeantwortet sind“, erklärte der Grünen-Abgeordnete Marcel Emmerich. „Warum konnte der Täter trotz seiner Gefährlichkeit auf freiem Fuß bleiben? Welche Erkenntnisse lagen den Behörden vor? Und gab es weitere Beteiligte?“

Die Abgeordneten hatten fast dreieinhalb Stunden nicht öffentlich getagt, wegen der laufenden Sommerpause in digitaler Sitzung.

Dobrindt will Chronologie zum CSD-Anschlag liefern

Zu Gast waren neben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nach Angaben von Teilnehmern auch Verfassungsschutz-Präsident Sinan Selen, BKA-Chef Holger Münch, der Präsident der Bundespolizei Dieter Romann sowie Generalbundesanwalt Jens Rommel. Dobrindt sagte den Abgeordneten eine umfassende Chronologie der Ereignisse und des Handelns der Behörden zu.

Aus Sicht des SPD-Abgeordneten Hakan Demir bleibt vor allem eine große Frage ungeklärt. „Warum hat das Gericht so geurteilt, wie es geurteilt hat? Angesichts der Informationen, die über den Attentäter vorlagen, war die Reaktion klar: Null Verständnis für das Gerichtsurteil.“ Es brauche jetzt einen geeinten Weg, solche Taten in Zukunft zu verhindern, woran man arbeite.

CSD-Attentäter war als Gefährder eingestuft

In Berlin hatte am 25. Juli der islamistische Attentäter mit einem Auto mehrere Menschen angefahren und weitere - vermutlich mit einer Machete - attackiert. Eine Frau aus Polen starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der zunächst flüchtige 21-Jährige wurde einen Tag später von Polizisten gestellt und erschossen, als er sie nach Polizeiangaben angriff.

Abdul B. war von der Polizei als sogenannter Gefährder eingestuft. Er war zu einer noch nicht rechtskräftigen Jugendstrafe verurteilt, aber auf freiem Fuß.

Zweifel an Kommunikation der Behörden vor CSD-Attentat

Emmerich zweifelt nach der Sitzung an der Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden und Gericht. „Besonders schwer wiegt, dass der Täter den Sicherheitsbehörden als Gefährder bekannt war, die Justiz aber offenbar nicht über alle entscheidenden Informationen verfügte. Dem Gericht lagen die sicherheitsbehördliche Gefährdungseinstufung und weitere relevante Erkenntnisse offenbar nicht vor.“

Es müsse nun geklärt werden, wann welche Erkenntnisse vorlagen und wann sie das Gericht nicht erreicht hätten. Erst dann könnten Konsequenzen gezogen werden, verlangte der Grünen-Politiker.

Nach CSD-Sondersitzung: Dobrindt will Strafverschärfungen

Dobrindt bekräftigte nach der Sitzung seine Forderungen nach Strafverschärfungen. Die Regelungen zur Bewährung und das Jugendstrafrecht müssten nachgeschärft werden, verlangte er. „Es braucht eine in ganz Deutschland anzuwendende Präventivhaftregelung, um Gefährder aus dem Verkehr zu ziehen. Es braucht eine ausgeweitete Anordnungsmöglichkeit der Fußfessel bei Gefährdern.“