Vogelgrippe im Landkreis Bautzen: Neuer Verdacht, das sollten Tierhalter tun

Auch die in der Region so häufigen Kraniche können das gefährliche Vogelgrippe-Virus übertragen. Deshalb darf es keinen Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzvieh geben.
Sina Schuldt/dpa- Im Landkreis Bautzen gibt es neue Verdachtsfälle auf die hochansteckende Geflügelpest H5N1.
- Bei einer Wildgans in Steinitz und Schwänen in Rammenau wurde das Virus nachgewiesen.
- Die Behörde empfiehlt dringend, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Volieren zu halten.
- Kontakt zwischen Wild- und Haustieren muss vermieden, Ställe und Geräte desinfiziert werden.
- Symptome bei Geflügel: Fieber, Schwäche, Atemnot – Tierarzt bei Verdacht kontaktieren.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Spätherbst ist die Zeit der großen Vogelzüge. Gerade in der an Teichen so reichen Oberlausitz legen Wildgänse und weitere Arten gern Rast ein. Die nicht selten zu hunderten abends an den Gewässern einfallenden und morgens wieder abfliegenden Vögel bieten ein beeindruckendes Bild, das manchem Naturfreund eine Gänsehaut beschert.
Doch in diesem Jahr ist dieses Spektakel getrübt. Grund bildet eine hochinfektiöse Wildseuche. Die Geflügelpest, landläufig auch als Vogelgrippe bezeichnet, hat die Oberlausitz und damit auch den Landkreis Bautzen erreicht.
Aktuell gebe es neue Verdachtsfälle auf Geflügelpest, heißt es von der Behörde. So sei bei einer Wildgans, die in Steinitz (Gemeinde Lohsa) auf ein Dach abgestürzt war, das Geflügelpest-Virusgenom nachgewiesen.
Und weiter: „Bereits am 14. November wurden in der Gemeinde Rammenau tote Schwäne auf dem Grubenteich gefunden. Bei vier geborgenen Kadavern wurde ebenfalls das H5N1-Virusgenom nachgewiesen, was den Verdacht auf Geflügelpest bestärkt“, erklärt Landkreis-Sprecherin Frances Lein. Der Fundort der Schwäne sei indes kein bekanntes Rastgebiet für Wildvögel, was die Ermittlung der Einschleppungsursache erschwert.
Vogelgrippe: Was die Behörde jetzt empfiehlt
Obwohl im Landkreis Bautzen bislang noch keine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wurde, rät das Veterinäramt des Landratsamtes dringend zur Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Ställen. Damit solle das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus minimiert werden. Dieses könne im Kontakt zwischen Wildvögeln (eingeatmete Luft sowie Kot) und Nutzvieh übertragen werden.
Als Alternative zur Aufstallung sei auch der Bau einer Voliere möglich. Diese sollte ein flüssigkeitsdichtes Dach sowie überstehende Seiten- und Frontwände aus Netz oder Geflügeldraht mit einer maximalen Maschenweite von 2,5 Zentimetern aufweisen.
Worauf Tierhalter jetzt unbedingt achten sollten
Darüber hinaus müsse jeglicher Kontakt zwischen gehaltenen Vögeln und Wildvögeln vermieden werden. Die Fütterung und Tränkung der Haustiere dürfe nur in geschützten Bereichen erfolgen. Vor dem Betreten der Ställe sollten das Schuhwerk sowie Gerätschaften desinfiziert oder gewechselt werden.
Tierhalter sollten ihr Geflügel in häufigen Abstanden und intensiv beobachten. Sollten sich Anzeichen einer Erkrankung der Tiere einstellen, sei unbedingt ein Tierarzt zu rufen. Mögliche Symptome seien etwa Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche sowie Atemnot. Meldungen zu Totfunden von Wildvögeln, insbesondere Wassergeflügel, nimmt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt per E-Mail an lueva@lra-bautzen.de entgegen (am besten mit Foto und anhängenden Koordinaten). Eine telefonische Info ist unter 03591/525139112 und 03591/525139001 möglich.


