Vogelgrippe in OSL: Seuche erreicht Lauchhammer und Calau - das ist jetzt zu tun

Nach ersten Fällen der Geflügelpest im Landkreis Oberspreewald-Lausitz erlässt das Veterinäramt Maßnahmen auch für private Geflügelhalter.
Silke Wentingmann-Kovarik- Geflügelpest H5N1 in Lauchhammer und Calau nachgewiesen – Maßnahmen ab 7. November.
- Geflügel ab 50 Tieren muss in geschlossene Ställe – auch kleinere Bestände sollten geschützt werden.
- Geflügelausstellungen, Märkte und gewerbliche Abgaben im Landkreis OSL vorerst verboten.
- Strenge Hygieneregeln für Halter – Schutz vor Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln erforderlich.
- Verdachtsfälle und tote Vögel sofort dem Veterinäramt melden – Kontakt unter 03573/8704401.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Seewaldsee ist ein idyllisches Gewässer südwestlich von Grünewalde. Er ist mittels eines Kanals mit dem benachbarten Grünewalder Lauch verbunden. Allerdings gibt es am Seewaldsee keinen Badestrand und keine touristische Infrastruktur. Das Gewässer gilt als Paradies für Naturliebhaber. Jetzt sorgt der Seewaldsee allerdings für Schlagzeilen. Denn dort wurde Ende Oktober ein mit der Geflügelpest (Vogelgrippe) infizierter Kranich gefunden. Ein zweiter erkrankter Kranich sei im Calauer Ortsteil Zinnitz entdeckt worden, teilt der Landkreis Oberspreewald-Lausitz mit.
Die Proben wurden am 30. Oktober im Landeslabor positiv auf das Geflügelpest-Virus H5N1 getestet. Die Bestätigung der Infektion der beiden Kraniche mit dem Virus durch das Friedrich-Loeffler-Institut liege seit dem 6. November vor, teilt Kreissprecherin Sarah Werner mit
Mit der amtlichen Bestätigung gelten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz mehrere Sicherheitsmaßnahmen. Diese sollen eine weitere Ausbreitung des Virus verhindern. Das OSL-Veterinäramt hat hierfür eine Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite www.osl-online.de/geflügelpest eingesehen werden kann. Sie gilt ab dem 7. November.
Das müssen Geflügelhalter jetzt unternehmen
Die Maßnahmen im Detail: Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren müssen in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die vor Wildvögeln schützen, erfolgen. Auch kleinere Bestände sollen zum Schutz vor Geflügelpest vorsorglich in Ställen untergebracht werden. Geflügelhalter werden aufgefordert, ihre Geflügelhaltungen – unabhängig von der Bestandsgröße – umgehend beim Veterinäramt anzuzeigen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und ähnliche Veranstaltungen seien im Landkreis OSL bis auf Weiteres untersagt. Die gewerbliche Abgabe von Geflügel dürfe nur erfolgen, wenn eine Infektion mit dem Virus durch eine tierärztliche beziehungsweise virologische Untersuchung ausgeschlossen werden kann.
Alle Geflügelhalter seien verpflichtet, strenge Hygieneregeln einzuhalten und den Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln konsequent zu verhindern. Das bedeutet, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel und deren Ausscheidungen unzugänglich aufbewahrt werden. Vor dem Betreten der Ställe und Haltungseinrichtungen sind Hygienemaßnahmen, wie Schuh- und gegebenenfalls Kleidungswechsel sowie Desinfektionsmaßnahmen, umzusetzen.
Besondere Vorsicht bei diesen Symptomen
Insgesamt sei im Tierbestand weiterhin verstärkt auf eine entsprechende Symptomatik (beispielsweise hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot) oder Verluste zu achten. Bei Verdachtsfällen sei das Veterinäramt umgehend zu informieren.

Die Geflügelpest beziehungsweise Vogelgrippe ist jetzt auch an zwei Stellen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz nachgewiesen worden.
Paul Zinken/dpaJäger sollten indes die Jagd auf Enten und Wildgänse unterlassen, um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Wenn tote Vögel von Privatpersonen aufgefunden werden, dürften diese auf keinen Fall ohne Schutzmaßnahmen angefasst werden. Der Fund sei umgehend dem Veterinäramt zu melden (03573/8704401 oder veterinaeramt@osl-online.de). Außerhalb der Sprechzeiten sei das Amt über die Nummer 03573/8704400 erreichbar.

