Vogelgrippe in Cottbus: Stallpflicht ab sofort, das ändert sich auch noch

Die Flamingolagune im Tierpark Cottbus bleibt vorerst für Besucher gesperrt. Zum Schutz gegen die Vogelgrippe sind in Cottbus und im Landkreis Spree-Neiße die Maßnahmen verschärft worden.
Michael Helbig- Vogelgrippe H5N1 breitet sich in Brandenburg rasant aus, besonders viele Wildvögel betroffen.
- Landkreis Spree-Neiße und Cottbus verschärfen Maßnahmen, Stallpflicht ab sofort in Kraft.
- Cottbuser Tierpark: Flamingo-Lagune gesperrt, Vorsichtsmaßnahmen für gefährdete Tiere getroffen.
- Geflügelhalter müssen strikte Sicherheitsmaßnahmen einhalten, Geflügelausstellungen verboten.
- Tote oder kranke Wildvögel sollen gemeldet, direkter Kontakt vermieden werden.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Landkreis Spree-Neiße und in Cottbus gelten ab sofort verschärfte Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest. Wie die Stadt und das Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße informierten, sei der Grund dafür das seit Anfang Oktober 2025 verstärkte Auftreten der Vogelgrippe H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland. Besonders betroffen ist Brandenburg, wo das Virus bereits in fünf Geflügelhaltungen nachgewiesen wurde. Die Zahl der infizierten Wildvögel ist sogar noch deutlich höher. Das Virus breite sich rasant und überregional aus, heißt es in der Mitteilung.
Deshalb hat das Veterinäramt des Landkreises eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die sowohl für den gesamten Landkreis Spree-Neiße als auch für die Stadt Cottbus gilt. Die Verfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkspn.de veröffentlicht und sieht unter anderem durch die Anordnung einer Aufstallung die Isolierung von Geflügel und Vögeln vor.
Im Cottbuser Tierpark sei laut Pressemitteilung bislang kein Fall von Geflügelpest festgestellt. Vorsorglich seien aber gefährdete Tiere in ihre Winterquartiere gebracht oder mit Schutzvorrichtungen ausgestattet worden. Für Besucher sind der Steg am Oberteich und die Flamingo-Lagune gesperrt, alle anderen Bereiche des Tierparks bleiben geöffnet.
Die Behörden appellieren an alle Geflügelhalter, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehören das Verbot, Geflügel im Freien zu füttern, sowie die Pflicht, Futter und Einstreu für Wildvögel unzugänglich zu lagern. Außerdem müssen alle Geflügelhaltungen dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Gleichzeitig gilt ein Verbot von Geflügelausstellungen.
Die Allgemeinverfügung bleibt bis auf Weiteres bestehen. Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel dem Veterinäramt zu melden und direkten Kontakt unbedingt zu vermeiden.

