Rentenreform: Wann will die Regierung die Minijobs abschaffen?

Werden die Minijobs in ihrer jetzigen Form weiterbestehen?
Marc Tirl/dpa-Zentralbild/dpaMillionen Menschen in Deutschland verdienen sich mit einem Minijob etwas dazu. Ob als Nebenverdienst zum Hauptberuf, während des Studiums oder im Ruhestand: Die geringfügige Beschäftigung ist für viele eine wichtige Einnahmequelle. Doch die Bundesregierung erwägt, die bisherigen Sonderregelungen abzuschaffen.
Den Anstoß gab die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission. Sie legte im Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform des Rentensystems vor. Eine davon sieht vor, den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs zu beenden.
Bundesregierung hält an Plänen zur Abschaffung der Minijobs fest
Dass die Pläne weiterhin auf dem Tisch liegen, bestätigte die Bundesregierung im September 2026. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erklärte sie, die Empfehlungen der Rentenkommission grundsätzlich als Gesamtpaket umsetzen zu wollen.
Es sei nicht sinnvoll, lediglich einzelne Vorschläge herauszugreifen, da die Maßnahmen erst in ihrer Kombination die gewünschten Wirkungen entfalten könnten.
Allerdings machte die Bundesregierung zugleich deutlich, dass die konkrete gesetzliche Umsetzung noch ausgearbeitet werde. Welche Änderungen letztlich für Minijobber gelten sollen, steht damit weiterhin nicht fest.
Merz nennt Zeitplan für Rentenreform – Umsetzung 2027 geplant
Neue Bewegung in die Debatte brachte Bundeskanzler Friedrich Merz am 13. Oktober 2026. Beim Deutschen Arbeitgebertag in Berlin kündigte der CDU-Politiker an, dass die Bundesregierung die umfassende Rentenreform noch vor Jahresende auf den Weg bringen wolle.
Nach seinen Vorstellungen soll der entsprechende Gesetzentwurf noch 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die abschließende parlamentarische Verabschiedung ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen. Im Laufe des kommenden Jahres soll die Reform dann in Kraft treten.
Damit gibt es erstmals einen konkreteren Fahrplan für das umfangreiche Reformvorhaben. Ob die Abschaffung der Minijob-Sonderregelungen tatsächlich Bestandteil des endgültigen Gesetzes wird, ist allerdings noch offen.
Söder stellt sich gegen Abschaffung der Minijobs
Innerhalb der Regierungskoalition gibt es weiterhin Widerstand gegen die Pläne. Besonders CSU-Chef Markus Söder spricht sich dafür aus, Minijobs zu erhalten.
Noch am 11. Oktober erklärte Söder in der ARD-Sendung „Caren Miosga“, dass Minijobs seiner Einschätzung nach nicht abgeschafft würden. Zugleich räumte er ein, dass die endgültige Entscheidung noch ausstehe.
Auch beim CSU-Parteitag am 24. Oktober stellte Söder die Abschaffung erneut infrage. Er bestritt dabei, dass die Rentenkommission einen entsprechenden Vorschlag gemacht habe.
Tatsächlich empfiehlt die Kommission in ihrer Empfehlung 26 ausdrücklich, den Sonderstatus geringfügiger Beschäftigungen zu beenden. Eine Beschäftigung mit wenigen Wochenstunden soll dadurch aber nicht verboten werden.
Die Auseinandersetzung zeigt, dass über wesentliche Bestandteile der Rentenreform noch keine abschließende Einigung erzielt wurde.
Was würde die Abschaffung für Minijobber bedeuten?
Sollten die Vorschläge der Rentenkommission umgesetzt werden, hätte dies für viele Beschäftigte finanzielle Konsequenzen.
Bislang dürfen Minijobber im Jahr 2026 durchschnittlich bis zu 603 Euro monatlich verdienen. In der Regel fallen für sie keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an. Auch von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen.
Nach den Vorstellungen der Rentenkommission sollen diese Sonderregelungen künftig weitgehend entfallen. Minijobs sollen regulär in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, ohne dass eine Befreiung möglich ist. Auch die bisherige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Sonderbehandlung soll abgeschafft werden. Ausnahmen sind lediglich für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Für Beschäftigte könnte das bedeuten, dass von ihrem bisherigen Bruttoverdienst weniger netto übrig bleibt. Gleichzeitig könnten sie einen besseren Sozialversicherungsschutz erhalten und zusätzliche Rentenansprüche aufbauen.
Besonders betroffen wären unter anderem Menschen, die neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob ausüben. Nach Angaben der Bundesregierung gingen Ende 2025 rund 3,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zusätzlich mindestens einer geringfügigen Beschäftigung nach.
Wie hoch mögliche zusätzliche Abgaben ausfallen würden, lässt sich derzeit nicht seriös beziffern. Dafür fehlen noch konkrete gesetzliche Regelungen.
