Quarantäne Sachsen Corona
: Neue Regeln ab 23.01. – Was gilt für Geimpfte und Geboosterte bei Quarantäne?

Alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen werden die Regelungen zur Quarantäne bei positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen einheitlich am 23. Januar 2022 anpassen.
Von
Amy Walker, dpa
Dresden
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In Sachsen kommen neue Regeln zur Corona-Quarantäne. Wer muss für wie lange in Quarantäne?

Bernd Weißbrod

Auch in Sachsen sollen die von Bund und Ländern neu beschlossenen Quarantäne-Regeln ab dem 23. Januar in Kraft treten. Dann würden alle kreisfreien Städte und Landkreise ihre Regelungen für Corona-Infizierte und enge Kontaktpersonen anpassen, teilte das Gesundheitsministerium mit. 

  • Was sind die neuen Quarantäne-Regeln?
  • Wer muss für wie lange in Isolation?
  • Ab wann kann man sich freitesten lassen?
  • Was gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Welche Ausnahmen gibt es für Menschen, die eine Booster-Impfung hatten?

Quarantäne in Sachsen: Das sind die neuen Regeln

Am vergangenen Freitag hatten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschlossen, dass die Regeln angepasst werden sollen. Diese sind:

Wer einen positiven Corona-Test (PCR) hat, muss für zehn Tage in Quarantäne

Kontaktpersonen müssen für zehn Tage in Quarantäne, es sei denn, sie haben eine Booster-Impfung bekommen

Geboosterte müssen also nicht in Quarantäne, solange sie keine Symptome haben

Wer vor weniger als drei Monaten vollständig geimpft oder genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne, solange Symptome ausbleiben

Nach sieben Tagen kann die Quarantäne beendet werden, wenn man einen negativen PCR- oder Antigentest hat und symptomfrei ist

Wer symptomfrei ist, kann sich bereits nach fünf Tagen mittels PCR-Test freitesten lassen. Das gilt nur für Geimpfte.

Wer in einem medizinischen Beruf arbeitet, kann sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten lassen, aber nur mit PCR-Test. Zudem muss die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sein.

Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder, die als Kontaktpersonen gelten, können sich nach fünf Tagen aus der Quarantäne testen lassen, mit PCR- oder Schnelltest

Diese neuen Regeln seien notwendig, weil die Virusvariante Omikron leichter zu Infektionen bei Geimpften und Genesenen führen könne, teilte das Gesundheitsministerium in Sachsen mit. In Sachsen überwiege derzeit jedoch noch die Delta-Variante. Daher seien bis zum 23. Januar noch die aktuellen Regelungen gültig.