Anschlagsversuch auf Flughafen Leipzig: Nato berät über Drohnen-Angriff – Aber kein Artikel-4-Fall

Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne verantwortlich.
Hendrik Schmidt/dpa- Bundesregierung gibt Russland die Verantwortung für Drohnen-Angriff auf Flughafen Leipzig.
- Nato-Rat befasst sich am Mittwoch mit dem gescheiterten Anschlag und hybriden Bedrohungen.
- Artikel 4 wird nicht gezogen, trotz Konsultation der Verbündeten im Nato-Rat.
- Artikel 4 wurde seit 1949 nur neun Mal genutzt – nie von Deutschland.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Deutschland wird den Nato-Rat am Mittwoch mit dem gescheiterten Drohnen-Angriff auf den Leipziger Flughafen befassen. In dem Gremium, dem die Nato-Botschafter der Mitgliedstaaten angehören, werde es eine Aussprache über die wachsende hybride Bedrohung durch Russland geben, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Zuvor hatte auch „Bild“ darüber berichtet.
Die Bundesregierung macht Russland für den versuchten Anschlag mit einer Sprengstoff-Drohne verantwortlich. Artikel 4 des Nato-Vertrags will sie aber nicht ziehen. Er sieht Beratungen der Verbündeten vor, wenn sich ein Nato-Staat für von außen gefährdet erklärt.
Artikel nur neun Mal in Anspruch genommen
Konkret heißt es in dem Artikel: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“
Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 nur neun Mal in Anspruch genommen, darunter allein dreimal seit dem von Russland begonnenen Angriffskrieg gegen die Ukraine – aber nie von Deutschland.