Tabelle zeigt mögliche Preiserhöhungen
: Wie hoch ist die Zuckersteuer?

Ab Juli 2027 wird in Deutschland die sogenannte Zuckersteuer eingeführt. Doch was bedeutet das für die Preise von Cola und Co?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Coca-Cola: ARCHIV - 20.10.2025, Bremen: Coca-Cola-Flaschen.  (zu dpa: «Coca-Cola erhöht erneut die Preise») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Wie wirkt sich die Zuckersteuer auf Softdrinks aus?

Sina Schuldt/dpa

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 14. Oktober 2026, einen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Damit will die Bundesregierung den Zuckerkonsum senken und die gesetzliche Krankenversicherung finanziell entlasten.

Die Steuer soll ab dem 1. Juli 2027 gelten. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bundestag der Regelung zustimmt. Die Höhe der Abgabe soll sich nach dem Zuckergehalt der jeweiligen Getränke richten.

Wie teuer werden Cola und Energydrinks durch die Zuckersteuer?

Die Bundesregierung plant zwei Steuersätze. Bei einem Zuckergehalt von mindestens fünf, aber weniger als acht Gramm pro 100 Milliliter werden 26 Cent pro Liter fällig. Enthält ein Getränk mindestens acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter, steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter. Für Verbraucher könnten sich daraus folgende Preisaufschläge ergeben:

Eine klassische Cola mit mindestens acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter würde damit bei einer 1,5-Liter-Flasche mit 48 Cent Zuckersteuer belastet. Bei einer 0,5-Liter-Flasche wären es 16 Cent und bei einer 0,33-Liter-Dose rund elf Cent.

Ob die Getränke im Supermarkt tatsächlich exakt um diese Beträge teurer werden, ist allerdings offen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler die zusätzliche Steuerbelastung zumindest teilweise an die Verbraucher weitergeben.

Ab welchem Zuckergehalt wird die Steuer fällig?

Die Zuckersteuer soll erst ab einem Gesamtzuckergehalt von fünf Gramm pro 100 Milliliter greifen. Getränke mit einem geringeren Zuckergehalt bleiben nach den bisherigen Plänen von der Abgabe verschont.

Für zuckerhaltige Getränke sind folgende Steuerstufen vorgesehen:

  • Unter 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: keine Zuckersteuer
  • Ab 5 bis unter 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter
  • Ab 8 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter

Damit soll für Getränkehersteller ein finanzieller Anreiz entstehen, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu reduzieren. Wer beispielsweise den Zuckergehalt einer Limonade unter die Grenze von fünf Gramm pro 100 Milliliter senkt, könnte die Steuer vollständig vermeiden.

Welche Getränke sind von der Zuckersteuer betroffen?

Die geplante Steuer betrifft vor allem zuckerhaltige Erfrischungsgetränke. Dazu gehören klassische Cola, Orangenlimonade, gesüßte Eistees, Energydrinks, gesüßte Fruchtschorlen und Fruchtnektare, sofern sie den entsprechenden Zuckergehalt aufweisen.

Auch zuckerhaltige Sirupe und Getränkekonzentrate sollen unter die Regelung fallen. Das betrifft beispielsweise Sirup für Wassersprudler oder Konzentrate, die in der Gastronomie zur Herstellung von Softdrinks verwendet werden.

Nicht alle süßen Getränke sollen jedoch zusätzlich besteuert werden. Die Bundesregierung sieht mehrere Ausnahmen vor.

Gilt die Zuckersteuer auch für Cola Zero und Light-Getränke?

Nein, klassische Zero- und Light-Getränke sollen von der Zuckersteuer ausgenommen bleiben. Das gilt für Getränke, die mit Süßungsmitteln statt Zucker gesüßt werden.

Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Saftschorlen sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks sollen nicht unter die neue Steuer fallen.

Ausgenommen werden außerdem alkoholische Getränke sowie bestimmte alkoholfreie Alternativen. Dazu gehören beispielsweise alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreie Cocktails.

Entscheidend für die Besteuerung ist somit nicht ausschließlich der süße Geschmack eines Getränks, sondern ob es unter die im Gesetzentwurf vorgesehenen steuerpflichtigen Getränke fällt und welchen Gesamtzuckergehalt es aufweist.

Warum führt die Bundesregierung die Zuckersteuer ein?

Mit der Zuckergetränkesteuer verfolgt die Bundesregierung zwei wesentliche Ziele: den Gesundheitsschutz und die finanzielle Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ein dauerhaft hoher Zuckerkonsum kann das Risiko für Übergewicht, Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies erhöhen. Besonders Kinder und Jugendliche sollen durch die neue Abgabe besser geschützt werden.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums verursacht der erhöhte Konsum zuckerhaltiger Getränke im deutschen Gesundheitssystem jährliche Versorgungskosten von rund 2,1 Milliarden Euro.

Die Steuer soll dazu beitragen, dass Verbraucher weniger Zucker konsumieren und Hersteller den Zuckergehalt ihrer Getränke senken. Langfristig erhofft sich die Bundesregierung dadurch geringere Behandlungskosten.

Gleichzeitig rechnet der Bund mit erheblichen zusätzlichen Steuereinnahmen. Für 2027 werden rund 690 Millionen Euro erwartet, für 2028 etwa 925 Millionen Euro. Die Einnahmen sollen dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.

Ab wann müssen Verbraucher mehr für Getränke bezahlen?

Die Zuckersteuer soll am 1. Juli 2027 eingeführt werden. Bislang handelt es sich allerdings um einen vom Bundeskabinett beschlossenen Regelungsvorschlag. Der Bundestag muss der gesetzlichen Umsetzung noch zustimmen.