Pläne der Bundesregierung: Werden Minijobs abgeschafft oder nicht?

Wird der Minijob abgeschafft?
Marc Tirl/dpaDie Zukunft der Minijobs ist weiter offen. Entgegen mancher Schlagzeilen geht es allerdings nicht darum, geringfügige Beschäftigungen grundsätzlich zu verbieten. Zur Debatte steht vielmehr, ihren bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Kleine Beschäftigungsverhältnisse könnten also weiterhin bestehen – sie würden dann aber stärker wie reguläre Arbeitsverhältnisse behandelt. Beschlossen ist diese Reform bislang nicht.
So funktionieren Minijobs heute
2026 liegt die Verdienstgrenze für einen Minijob bei durchschnittlich 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Minijobs sind dabei nicht grundsätzlich steuerfrei. Arbeitgeber können den Verdienst in der Regel pauschal mit zwei Prozent versteuern oder nach den individuellen Lohnsteuermerkmalen des Beschäftigten abrechnen.
In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht durch einen Minijob grundsätzlich keine eigene Versicherungspflicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind Minijobber dagegen grundsätzlich versicherungspflichtig, können sich bislang aber auf Antrag davon befreien lassen.
Was die Rentenkommission ändern will
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission legte am 23. Juni 2026 insgesamt 33 Empfehlungen für eine umfassende Rentenreform vor. Empfehlung 26 betrifft unmittelbar die Minijobs.
Die Kommission schlägt vor, die Möglichkeit zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht abzuschaffen. Darüber hinaus soll der gesamte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Sonderstatus von Minijobs entfallen. Eine Ausnahme soll es nach dem Vorschlag lediglich für Schülerinnen und Schüler geben. Die Kommission begründet den Schritt unter anderem mit einer besseren Absicherung im Alter und dem Ziel, Anreize für eine umfangreichere Beschäftigung zu schaffen.
Union und SPD haben sich im Koalitionsausschuss Anfang Juli grundsätzlich darauf verständigt, die 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen. Bundeskanzler Friedrich Merz nannte als Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Das letzte Wort hat allerdings der Bundestag.
Ob der Sonderstatus tatsächlich fällt, ist noch offen
Dass die Reform genau so kommt, ist dennoch nicht sicher. Denn beim Koalitionsausschuss am 2. Juli wurde gleichzeitig vereinbart, den bestehenden Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. CSU-Chef Markus Söder wertete dies als Zeichen dafür, dass Minijobs erhalten bleiben. Bundeskanzler Merz stellte dagegen klar, dass zunächst lediglich über die steuerliche Behandlung entschieden worden sei.
Auch die Bundesregierung legte sich anschließend nicht fest. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte am 3. Juli, die genaue Ausgestaltung der Minijob-Regelung werde über den Sommer und bis in den Herbst erarbeitet. Dabei werde es eine „Feinjustierung“ geben.
Änderungen ab 2027 sind möglich – aber nicht beschlossen
Damit bleibt vorerst alles beim bisherigen System. Einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Minijob-Sonderstatus gibt es bislang nicht. Sollte die Bundesregierung ihr Ziel erreichen und die Rentenreform noch 2026 durch das parlamentarische Verfahren bringen, könnten Änderungen ab 2027 grundsätzlich möglich sein. Einen konkreten Termin hat die Bundesregierung dafür jedoch nicht genannt.
