Neues Gesetz beschlossen
: Cannabis-Verkehrsunfälle kommen in amtliche Statistik

Seit gut zwei Jahren gilt eine Teilfreigabe von Cannabis – und einen Grenzwert fürs Autofahren. Künftig sollen auch Daten erfasst werden, um Folgen für die Sicherheit auf den Straßen zu erkennen.
Von
dpa
Berlin
Jetzt in der App anhören

Seit der Teillegalisierung für Cannabis gilt auch beim Autofahren ein Grenzwert. Nun sollen Unfälle unter Einfluss in der amtlichen Statistik erfasst werden. (Symbolfoto)

Fabian Sommer/dpa
  • Bundesrat billigt Gesetz: Cannabis-Einfluss bei Unfällen wird statistisch erfasst.
  • Erfassung betrifft schwere Unfälle mit Verletzten, Toten oder schweren Sachschäden.
  • Künftig wird der „Grad der Cannabiseinwirkung“ dokumentiert – gemessen über THC-Werte.
  • Ziel ist bessere Unfallforschung sowie gezieltere Prävention und Aufklärung.
  • Seit August 2024 gilt 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum als Grenzwert.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Schwerere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Cannabis am Steuer werden bald in der amtlichen Statistik erfasst. Der Bundesrat billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das auch zur Verkehrssicherheit beitragen soll. Hintergrund ist die seit 2024 geltende Legalisierung des Cannabiskonsums für Volljährige mit Auflagen. Begleitend gibt es bereits auch einen Grenzwert für Cannabis beim Autofahren, ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol.

Im Gesetz ergänzt wird nun, dass in der Straßenverkehrsunfallstatistik künftig auch Daten zum „Grad der Cannabiseinwirkung“ erfasst werden - so wie schon zum Grad der Alkoholeinwirkung. Konkret geht es um Werte des berauschenden Wirkstoffs THC, die die Polizei bei Unfallaufnahmen ermittelt. 

Die Statistik bezieht sich auf Unfälle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde, sowie auf schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Erfasst werden etwa auch Daten zu Alter und Geschlecht der Unfallbeteiligten, zum Verkehrsmittel und dazu, wie lange man schon den Führerschein hat.

Bußgeld, Fahrverbot, Punkte

Für Cannabis am Steuer gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1.000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.

Außerdem gilt wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 ein Cannabis-Verbot - die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.

Bessere Daten für Forschung und Aufklärung

Die systematisch erhobenen Daten sollen die Unfallforschung verbessern, wie das Ministerium im Entwurf erläutert - zum Beispiel zu Verursachern von Cannabisunfällen oder zum Verhalten von jungen Fahrern und Fahranfängern. Auch Prävention und Aufklärung könnten gezielter angegangen werden.

Die noch von der Ampel-Koalition umgesetzte Legalisierung lässt seit 1. April 2024 Kiffen und Anbau für Volljährige mit zahlreichen Beschränkungen zu.