Böller für Silvester: Feuerwerk aus Polen – wann es teuer werden kann

Solche Böller können gefährlich sein. Zudem kann einem der Kauf auf dem Markt in Polen, beispielsweise in Łeknica teuer zu stehen kommen. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa- Silvesterfeuerwerk vom Polenmarkt kann teuer werden, warnt Bundespolizei.
- CE-Kennzeichnung ist wichtig, reicht aber nicht aus; Alters- und Erlaubnisscheine nötig.
- Mehrere Personen mit illegalen Böllern und Handgranaten erwischt; drohen hohe Strafen.
- Besitz und Einfuhr von nicht zugelassenem Feuerwerk in Deutschland verboten.
- Kategorie-F1-Feuerwerk ganzjährig erlaubt, F2 nur vom 28. bis 31. Dezember.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Auch wenn Weihnachten erstmal vor der Tür steht, ist der Blick vieler Menschen zeitgleich oder sogar verstärkt auf Silvester gerichtet. Es geht nicht nur um die Frage, was essen wir zu Silvester oder wo und wie feiern wir, sondern wie können wir das neue Jahr mit ordentlich Knall und Bang begrüßen. Schön laut und schön bunt soll es sein. Also schauen wir doch mal auf die Angebote jenseits der Neiße.
Dort wird das ganze Jahr über Feuer- oder „Feierwerk“ – wie es manchmal zu lesen ist, vermarktet. Und nicht mehr nur in Wellblechhütten, sondern teilweise in richtigen Shops. Für Michael Engler, Pressesprecher der Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, ist diese Modernisierung der Verkaufskultur sogar etwas verhängnisvoll. Es gaukelt den Menschen vor, dass hier alles nach Recht und Gesetz gehe.
Feuerwerk in Polen kaufen: worauf man achten sollte
Doch beim Kauf vom Feuerwerk sollte man nicht nur auf den äußeren Schein achten, sondern dennoch seinen Kopf einschalten, um eine unfallfreie Silvesternacht zu erleben. Zwar ist es gut, auf die CE-Kennzeichnung beim Feuerwerk zu achten – diese Auszeichnung war vor Jahren noch gar nicht so oft anzutreffen – lobt Michael Engler.
Doch damit ist man längst nicht auf der sicheren Seite. „Man sollte sich zudem die Fragen stellen: Wie alt bin ich? Und habe ich die entsprechenden behördlichen Erlaubnisscheine?“, bringt es der Bundespolizist auf den Punkt und meint damit zum Beispiel die Erlaubnis zum Feuerwerker.
Was die Bundespolizei beim Feuerwerk aus Polen beanstandet
Mit anderen Worten, auch wenn man auf dem Bazar Manhattan in Łeknica Böller erwirbt, kann es infolge einer Kontrolle der Bundespolizei in Bad Muskau teuer werden. Wenngleich die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf im Vergleich zu vorangegangenen Jahren derzeit deutlich weniger Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz feststellt, werden die Einsatzkräfte in der Zeit bis zum Jahreswechsel ein wachsames Auge auf verbotene Pyrotechnik haben, kündigt der Pressesprecher an.
Was sie bisher schon feststellen konnten, hier einige Beispiele: So dachte wohl ein 20-Jähriger, er wäre im wahrsten Sinne des Wortes auf der sicheren Seite, wenn er Feuerwerkskörper mit einer ordnungsgemäßen CE-Kennzeichnung in Polen erwirbt und anschließend über die Grenze bringt.
Leider lag der Mann mit seiner Einschätzung falsch. Schließlich hatte er ausschließlich Böller der Kategorie 3 in seine Einkaufstasche gepackt, mit der er nach Bad Muskau gelaufen war. Die Bundespolizei zog die 55 Böller aus dem Verkehr.
Mit Feuerwerk der falschen Kategorie im Gepäck ist auch ein 33-Jähriger an der Bad Muskauer Stadtbrücke von Bundespolizisten angetroffen worden. Der in Magdeburg wohnende Deutsche hatte insgesamt 106 Böller in Polen gekauft, ohne sich wohl darüber Gedanken gemacht zu haben, dass ihm für die anschließende Einfuhr dieser Kategorie-3-Knaller die notwendige Erlaubnis fehlt.
Inwiefern sich der Mann auch wegen einer mitgeführten Übungshandgranate strafbar gemacht hat, werde auch geprüft. Der Handgranate, die sich neben den bereits erwähnten Böllern ebenso in seinem Rucksack befand, fehlt zumindest jede Kennzeichnung
Warum die Bundespolizei Kostenbescheide verschickt
Auch für einen 23-jährigen Spremberger und einen 34-jährigen Dresdener wird es nun teuer. Sie hatten bei der Kontrolle jeweils 60 Knaller dabei. Auch sie dachten, das Feuerwerk der Kategorie drei so einfach ins Land bringen zu können.
In all den genannten Fällen wird ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Das kann mit einem Bußgeldbescheid enden, kann aber auch in einem Strafbefehl münden, wenn das die Staatsanwaltschaft so festlegt. Da können schon empfindliche Strafzahlungen sein.
„Hinzu kommen unsere Kostenbescheide“, so Michael Engler. Soll heißen, die Behörde lagert das Material ein. Später werden die sichergestellten pyrotechnischen Erzeugnisse von Entschärfern der Bundespolizei vernichtet. Am Ende bedeutet das Zahlungen bis hin zu einem vierstelligen Beitrag für die knall-freudigen Delinquenten.
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass der Besitz und die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten (Produkte, die gesetzlichen Anforderungen genügen müssen) oder nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern in Deutschland verboten ist.
Vor dem Kauf informieren
Was beim Thema Feuerwerk erlaubt ist:
Kategorie F1 (Wunderkerze, Knallerbse, Tischfeuerwerk): Erwerb im Ausland und Verbringung/Einfuhr ganzjährig erlaubt. Das Mindestalter beträgt zwölf Jahre.
Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk, Böller, Raketen): Erwerb im Ausland und Einfuhr ganzjährig erlaubt; Mindestalter 18 Jahre. Erwerb in Deutschland vom 28. bis 31. Dezember erlaubt.
Generell ist das Abbrennen im Freien ohne Gefahr für andere nur vom 31. Dezember bis 1. Januar oder mit besonderer Genehmigung der Kommune gestattet. Knallkörper mit Blitzknallsatz mit dem Aufdruck „Abgabe nur an den Erlaubnisinhaber“ bedürfen der behördlichen Erlaubnis.
Kategorie F3/F4 (unter anderem Zylinder- oder Kugelbomben): Behördliche Erlaubnis ist für jeglichen Umgang und Einfuhr erforderlich. Verstöße gegen die Vorschriften nach Sprengstoffrecht werden als Ordnungswidrigkeit beziehungsweise als Straftat verfolgt.



