Böller für Silvester
: Eine Tonne illegale Pyrotechnik versteckt in einem Lkw

Silvester naht. Es wird wieder versucht, illegale Böller mit enormer Sprengkraft nach Deutschland zu bringen. Der Zoll fand bei einer Kontrolle auf der Autobahn A17 eine Tonne Pyrotechnik in einem Lkw.
Von
dpa
Dresden
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Illegale Pyrotechnik: ARCHIV - 08.10.2020, Polen, Leknica: Illegale Pyrotechnik liegt auf einem Markt an der polnisch-deutschen Grenze auf einem Tisch. Der Zoll hat auf der A17 illegale Pyrotechnik entdeckt, die hinter Lebensmitteln versteckt war. (zu dpa: «Zoll stoppt Lkw mit einer Tonne illegaler Pyrotechnik») Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Illegale Pyrotechnik liegt auf einem Markt an der polnisch-deutschen Grenze auf einem Tisch. Der Zoll hat auf der Autobahn A17 illegale Pyrotechnik entdeckt.

Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa
  • Eine Tonne illegale Pyrotechnik in Lkw auf der A17 entdeckt.
  • Der Fahrer gab an, Lebensmittel zu transportieren.
  • Über 5.000 Feuerwerkskörper und 60 Batteriefeuerwerke sichergestellt.
  • Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
  • Der Lkw war auf dem Weg nach Berlin.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wenige Wochen vor Silvester hat der Zoll auf der Autobahn 17 zwischen Breitenau (Landkreis Mittelsachsen) und Dresden einen Lastwagen mit insgesamt einer Tonne illegaler Pyrotechnik gestoppt. Wie das Zollamt mitteilte, gab der 31 Jahre alte Fahrer des Lastwagens mit tschechischem Kennzeichen zunächst an, Lebensmittel zu transportieren. Eine Kontrolle ergab jedoch, dass hinter den Paletten mit Lebensmitteln weitere Kartons mit illegalen Feuerwerkskörpern versteckt waren.

Den Angaben zufolge war der Lastwagen auf dem Weg nach Berlin. Bei der Schwerpunktkontrolle befanden sich in drei Paletten mehr als 5.000 Feuerwerkskörper und fast 60 Batteriefeuerwerke der erlaubnispflichtigen Kategorien F3 und F4. Die Nettoexplosivmasse betrug laut Zollamt insgesamt 160 Kilogramm.

Strafverfahren wegen Sprengstoffverstoßes

Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.

Im Sprengstoffrecht werden pyrotechnische Artikel ihrer Gefährlichkeit nach in die Kategorien F1 bis F4 eingeteilt, wie der Zoll mitteilt. Wer etwa Feuerwerk der Kategorie F3 oder F4 einführen will, muss mit einer Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde nachweisen, dass er zum Umgang berechtigt ist.

Zudem dürfen Privatpersonen laut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung maximal ein Kilogramm Nettoexplosivmasse (NEM) von Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 in bewohnten Räumen lagern.