Energie sparen: Bund fördert Sanierung von Dach, Fenster und Haus-Wänden

Haus-Sanierung: Allgemein gehören zur Gebäudehülle Außenwände, Dach-, Decken-, Bodenflächen, Fenster und Türen, außenliegender Sonnenschutz und auch Aus- oder Anbauten. Was davon kann bei einer energetischen Sanierung gefördert werden? Die Antworten gab es im Webseminar.
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-mag/dpa- Bund fördert energetische Sanierungen von Gebäudehülle und Anlagentechnik.
- BEG-Zuschüsse über BAFA: 15 Prozent, mit Sanierungsplan plus 5 Prozent und höheren Kosten.
- KfW fördert Heizungstausch: Grundförderung 30 Prozent bis Ende erstes Quartal 2027.
- Umfeldmaßnahmen wie Kran-Zufahrt, neuer Dachstuhl und Baubegleitung sind förderfähig.
- Antrag vor Maßnahmenstart nötig – hydraulischer Abgleich ist verpflichtend für Heizungen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Um Kosten zu sparen, wird Wohn- und Hauseigentümern immer wieder zu einer energetischen Sanierung geraten. Der Bund fördert Maßnahmen, auch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom Juli 2026.
Welche Einzelmaßnahmen gefördert werden, was im Detail zu beachten ist, was man unter Umfeldmaßnahmen versteht und wie es 2027 weitergeht, all diese Fragen wurden im Webseminar „Hilfe im Förderdschungel“ unseres Medienhauses gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Brandenburg beantwortet.
Wenn man sieht, wie überall gespart wird, dann stellt sich für mich die Frage, ob es in ein paar Monaten überhaupt noch Förderungen für energetische Sanierungen gibt. Lohnt sich also der komplizierte Prozess der Beantragung überhaupt noch?
Ein klares Ja. Die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Gebäudebereich sind politisch fest verankerte Ziele. Für die Förderung auf Bundesebene sind Programme und Gelder in unterschiedlichster Form und Höhe eingeplant und vorhanden.
Bei privaten Sanierungsplanungen ist zu raten, dass man nicht sucht, welche Förderungen es gibt. Der Weg sollte von der anderen Seite beschritten werden. Hausbesitzer sollten mit Blick auf energetische Schwächen ihres Hauses oder ihrer Wohnung schauen, was genau sie verbessern wollen, was technisch ratsam sowie möglich ist und in welchen Zeiträumen. Und sich dabei von ausgewiesenen Experten beraten lassen. Erst wenn perspektivische Entscheidungen gefallen sind, ist der zweite Schritt, nach unterstützenden Förderungen oder Krediten zu schauen.
Gefördert werden Neubau, Sanierung zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen
Welche grundsätzlichen Fördermöglichkeiten zur energetischen Sanierung gibt es überhaupt?
Da muss man schon am Bauprojekt anfangen zu unterscheiden. Förderungen sind möglich für Neubau, Sanierungsmaßnahmen zum Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen. Das gilt für Wohngebäude, aber auch für Hotels oder Gewerbebetriebe wie vielleicht eine Tischlerei.
Entscheidend ist beispielsweise bei einer Kreditförderung mit Tilgungszuschuss, dass am Ende des Projekts ein Effizienzgebäude nachweisbar ist, was sich natürlich nicht mit einer Einzelmaßnahme wie neuen Fenstern oder gedämmter Außenfront realisieren lässt. Gefördert werden kann also mit Krediten und oder Zuschüssen. Auch die Beratung vor Beginn eines Bauvorhabens ist förderfähig plus die Baubegleitung. Es sollte ein individueller Sanierungsfahrplan erarbeitet werden, um mögliche und sinnvolle Maßnahmen zu konkretisieren und die Förderung zu optimieren.
Welche Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung werden gefördert?
An erster Stelle sei der Wärmeschutz der Gebäudehülle genannt. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, gibt es Förderung. Das ist ein finanzieller Zuschuss des Staates vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), der nicht zurückgezahlt werden muss. Energieeinsparung und Energiekostenreduktion sind Ziel. BAFA-Unterstützung gibt es auch für Anlagentechnik, beispielsweise Lüftungstechnik.
Die Heizungsoptimierung, ebenfalls in BAFA-Verantwortlichkeit, ist separat geregelt. Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung, also Heizungen, gibt es eine Besonderheit. Hier sind BAFA oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Ansprechpartner. Das hängt von der jeweiligen Heizung im Bestand ab, deshalb ist im Vorfeld genaues Hinsehen entscheidend für erfolgreiche Förderanträge. Was nicht gefördert wird aus diesen Programmen, ist beispielsweise ein Badumbau, wenn es um altersgerechtes Wohnen geht.
Was gehört alles zu Gebäudehülle, wenn es um Förderungen geht?
Allgemein gehören zur Gebäudehülle: Außenwände, Dach-, Decken-, Bodenflächen, Fenster und Türen, außenliegender Sonnenschutz und auch Aus- oder Anbauten. Das wäre die allgemeine Aufzählung. Zu beachten ist aber, dass jeder Bau individuelle Entscheidungen verlangt, manches nicht auf den ersten Blick förderfähig erscheint und es dann doch sein kann. Auch energetische Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude können gefördert werden.
Energie sparen - Sanierungsplan erhöht Grundförderung
Welche konkreten Förderungen gibt es, wenn man sich als Hausbesitzer für die energetische Sanierung von Gebäudehülle und Anlagentechnik entschieden hat?
Für Einzelmaßnahmen (beispielsweise Dachsanierung, Fenster oder Außenwände) gibt es eine Grundförderung. Diese beträgt 15 Prozent der Baukosten, bis zu einer Höhe von 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.
Eine Einliegerwohnung würde die förderfähigen Kosten und damit die Förderung schon erhöhen. Liegt ein individueller Sanierungsplan vor, dann erhöht sich nicht nur die Grundförderung um weitere fünf Prozent, sondern es erhöhen sich auch die anrechenbaren Investitionskosten und zwar auf 60.000 Euro je Kalenderjahr und Wohneinheit. Gefördert werden auch hier Umfeldmaßnahmen, Anschaffung und Montage. Was so sperrig klingt, sei mit einem Beispiel einer Umfeldmaßnahme erklärt.
Ein Dach soll energetisch saniert werden. Es wird ein Kran benötigt. Damit dieser überhaupt aufgestellt werden kann, sind eine befestigte Unterlage und Zufahrt nötigt. Diese wären im Rahmen von Umfeldmaßnahmen förderfähig. Gefördert werden ebenso die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten und ist bei einer Obergrenze von 5000 Euro pro Jahr gedeckelt. Wichtig ist, dass Bauherren ab der Zustellung des Zuwendungsbescheids an 36 Monate Zeit haben, um alles zu bezahlen und abzuwickeln. Innerhalb dieser drei Jahre muss die beantragte Sanierung umgesetzt und abgeschlossen, also auch vollständig bezahlt werden.
Die Grundförderung, die für Heizungstechnik über die KfW läuft, beträgt noch bis Ende erstes Quartal 2027 30 Prozent, bezogen auf Investitionskosten von maximal 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Dieser Betrag erhöht sich ab der zweiten bis zur sechsten Wohnung um jeweils 15.000 Euro. Wer schnell ist. über ein selbstgenutztes Eigenheim verfügt und bis 31. Januar baut, erhält unter bestimmten Umständen zusätzlich 16 Prozent Geschwindigkeitsbonus, welcher danach halbjährlich um vier Prozent sinkt.
Welche Umfeldmaßnahmen werden gefördert
Werden Förderungen nur für die direkten energetischen Verbesserungen gezahlt? Wie sieht es aus bei einem erweiternden Anbau oder dem Wechseln des Dachstuhls, wenn beim alten keine Dämmung oder andere energiesparenden Maßnahmen mehr möglich sind?
Das Dach eines in die Jahre gekommenen Wohnhauses, dessen Dachstuhl vielleicht dem Holzwurm zum Opfer gefallen ist, kann in dem Zustand natürlich nicht energetisch saniert werden. Da muss vorher zwangsläufig ein neuer Dachstuhl gezimmert werden, ehe andere Dämmarbeiten technisch und vielleicht sogar von der Statik her durchführbar sind.
Dies gilt, fördertechnisch betrachtet, dann als Umfeldmaßnahme. Gleiches betrifft auch An- oder Ausbauten. Wenn beispielsweise Erben ein altes Wohnhaus für sich vergrößern wollen durch Anbauten, dann wird dies mit gefördert beim Dämmen der gesamten Außenwände. Beim Ausbau eines Kellers zu Wohnzwecken müssen vielleicht erst einmal Boden und Decke gedämmt werden. Auch dafür können Fördergelder fließen.
Ältere Fenster sind oft energetische Problemstellen und sollten stets besondere Aufmerksamkeit genießen, wenn es um Energieeinsparungen geht. Wer zu Beginn der 90er-Jahre Fenster oder Außentüren seines Wohnhauses erneuert hat, der sollte prüfen, ob diese noch heutigen energetischen Anforderungen genügen.
Ansonsten ist immer wieder eindringlich zu raten, möglichst ohne lange Verzögerungen tätig zu werden. Vom eigenen Beschluss, etwas zu tun, über die Angebotsphase bis zu den Förderanträgen und deren Bestätigung vergehen nicht nur Tage. Reduzierungen von Förderungen sind bereits im neuen Gesetz verankert.
Nicht jeder Energieberater ist wirklich ein Experte
Bei meinem Haus sind die Außenwände aus Holz. Kann und sollte ich da energetische Verbesserungen vornehmen?
Das kann nur ein Energieberater vor Ort gemeinsam mit Ihnen prüfen und besprechen. Aber an dieser Stelle ist zu bedenken, dass der Begriff „Energieberater“ nicht geschützt ist. Schauen Sie bei der Auswahl des Experten genau auf die vorliegende Qualifikation. Wenn Sie jemanden von der Energie-Effizienz-Experten Liste auswählen, sind Sie auf der sicheren Seite, einen zertifizierten Energieberater zu beauftragen. Das Gleiche gilt, wenn Sie sich an die regionale Verbraucherzentrale wenden und einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Das würde Sie dann in der Regel 40 Euro kosten und Sie können sicher sein, fachlich abgesicherte Entscheidungsgrundlagen zu erhalten.
Werden auch Lüftungsanlagen gefördert?
Ja, allerdings nur, wenn damit auch eine Wärmerückgewinnung erfolgen kann, keine reinen Abluftanlagen. Es geht ja gerade darum, Energie zu sparen, bereits bezahlte Energie im Gebäude zu behalten. Gefördert werden können aber auch digitale Systeme zur energetischen Verbrauchsoptimierung.
Hydraulischer Abgleich ist bei Heizungen zwingend
Was konkret wird bei der Heizungsoptimierung gefördert?
Förderfähig in Wohnhäusern mit bis zu fünf Wohnungen sind der hydraulische Abgleich, die Dämmung von Leitungen, der Austausch von Thermostatventilen, das Wechseln von Heizungspumpen, der Austausch von Heizflächen und die Einstellung der Heizungsregelung. Zum hydraulischen Abgleich sei erklärt, dass dieser zwingend notwendig ist, um Förderungen zu erhalten, da es um das gleichmäßige Durchströmen der Heizkörper geht. Das ist für einen effizienten Heizbetrieb besonders relevant.
Beim Austausch von Heizflächen sei ganz deutlich hervorgehoben, dass es ein sich sehr hartnäckig haltender Irrtum ist, dass moderne Wärmepumpen nur mit Flächenheizungen gut funktionieren. Es ist falsch, dass Heizkörper grundsätzlich durch beispielsweise eine Fußbodenheizung ersetzt werden müssen in einem Altbau, wenn eine moderne Wärmepumpe eingebaut werden soll.
Kann man, um Zeit zu sparen, das Stellen von Förderanträgen und erste Baumaßnahmen parallel erledigen?
Nein, auf gar keinen Fall. Wenn Sie wirklich eine Förderung bekommen wollen, dann muss die Antragstellung vor dem Beginn der Maßnahmen liegen. Selbst Vorbereitungen wie vielleicht eine Entkernung, Abbruch oder Ausbau sollten unterbleiben. Bauherren sollten aber auch wissen, dass selbst bewilligte Förderungen erst gezahlt werden, wenn die bezahlten Rechnungen vorliegen. Das heißt ganz praktisch, dass Bauherren in Vorleistung gehen müssen, ehe die bewilligten Gelder fließen.
Was alles sollte man vor Baubeginn an „Papierkram“ erledigen?
Der erste Schritt ist das Einholen von Angeboten und die Auswahl des Fachunternehmens danach. Zweiter Schritt ist die Auftragserteilung und dies unbedingt mit einer sogenannten aufschiebenden oder auflösenden Klausel, um die Förderungen zu beantragen. Entsprechende Formulare oder Vordrucke finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale.
Im nächsten Schritt wird der Energieexperte tätig, erstellt die technische Projektbeschreibung. Erst dann kann eine Antragstellung zu möglichen Förderungen durch den Bauherrn oder seltener auch durch den Energieberater erfolgen. Die direkte Antragstellung erfolgt über Internetportale,
Sind auch Eigenleistungen förderfähig?
Ja, aber nur das Material und auch nicht in Form von eigenen Bareinkäufen.
Einige Förderungen ändern sich 2027
Welche steuerlichen Vergünstigungen gibt es für energetische Sanierungen?
Das ist im Einkommensteuergesetz §35c geregelt. Es können 20 Prozent der Gesamtkosten, maximal 40.000 Euro pro Haus und Steuerjahr, verteilt über drei Jahre, abgesetzt werden. Die Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen nachweislich ausgeführt plus bescheinigt worden sein. Kombinationen von Förderungen und Steuerermäßigungen sind nicht möglich.
Jetzt ist bereits Herbst. Bleiben die aktuellen Förderbestimmungen so bestehen?
Nein. Änderungen, die ab dem ersten Quartal 2027 für Bauherren greifen, kann man bereits umfassend nachlesen. So wird es einen fünfprozentigen Zusatzbonus für besonders schlecht gedämmte Gebäude geben. Aber festgelegt sind auch Änderungen, was dann den nur noch notwendigen gesamten Energiebedarf des sanierten Gebäudes betrifft, was Energieberater bestätigen müssen und vieles mehr. Das sollte man ganz genau nachlesen.
Weitergehende Informationen zu Förderungen
Weitere Informationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
Hinweise zur BEG-Förderung des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html
Hinweise zur BEG-Förderung der KfW: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/?redirect=621184
Genaue Informationen und Erläuterungen zur Förderung für den Heizungstausch: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/heizungsfoerderung-fuer-bestandsgebaeude-heizen-mit-erneuerbaren-energien-10773



