Heizen in Brandenburg
: Energiewende – wie schnell drängt der Heizungstausch?

HintergrundDeutschland will fossile Brennstoffe verbannen. Welche Fristen für Hauseigentümer gelten und was beim Tausch der Heizung zu beachten ist, hat Energieberater Günter Merkel im Webseminar erklärt.
Von
Annegret Krüger
Frankfurt (Oder)
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Wärmepumpe: ARCHIV - 31.08.2023, Brandenburg, Groß Kreutz: Eine Wärmepumpe steht im „Wärmepumpenlabor“ der Handwerkskammer Potsdam am Bildungs- und Innovationscampus Handwerk (BIH). (zu dpa: «Zwei Jahre Heizungsgesetz: Wie geht es unter Schwarz-Rot weiter?») Foto: Sebastian Gollnow/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Alle reden von der Wärmepumpe. Ist sie wirklich das Non-Plus-Ultra beim Austausch der alten Öl- oder Gasheizung? Im Webseminar gab es die Antworten darauf. (Symbolbild)

Sebastian Gollnow/dpa
  • Neues Gebäudeenergiegesetz: Ab 2024 müssen Heizungen in Neubaugebieten 65 % erneuerbar sein.
  • Alte Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, Reparatur verlängert Nutzungszeit, Ausstieg bis 2045.
  • Wärmepumpen erfordern genaue Planung: Standort, Leistung und Wärmebedarf entscheidend.
  • Förderungen bis 70 % möglich: BEG-EM unterstützt effiziente Heizungen und Umbauten.
  • Energieeffizienz steigern: Heizsystem optimieren, Wärmebedarf senken, Bauhülle dämmen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Politik nimmt mit dem Gebäudeenergiegesetz auch private Hauseigentümer in die Pflicht. Die Verunsicherung nach dem Regierungswechsel ist groß: Was gilt aktuell? Wie finde ich heraus, welche Heizung die richtige für mein Eigenheim oder das Doppelhaus ist? Wo werde ich unabhängig beraten? Und immer wieder: Wann kann ich mit einer Förderung rechnen? Im Webseminar dieses Nachrichtenportals ist Günter Merkel,  Energieberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, auf viele Details eingegangen und hat Fragen beantwortet.

Das neue Heizungsgesetz, oder Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie es richtig heißt, hat im Vorjahr einen Regierungswechsel „durchgemacht“. Was bleibt, was ist neu gültig, wenn man sich aktuell über Umbau oder Sanierung der Heizung im Eigenheim Gedanken macht? 
Dieses Gesetz hat schon zwei Regierungswechsel mitgemacht. Die Grundlagen zur Reduzierung unseres CO2-Fußabdrucks von derzeit jährlich 10,4 Tonnen auf zukünftig weniger als eine Tonne wurden bereits vom Kabinett Merkel 2020 festgesetzt. Die aktuell gültige Form wurde dann 2023 vom Bundestag verabschiedet.

Heizung – bisher keine neuen gesetzlichen Anforderungen

Im aktuellen Koalitionsvertrag ist zwar der Wille zu Anpassungen festgeschrieben. Gesetzlich wirksame Änderungen gibt es bisher aber nicht. Das bedeutet: In speziell ausgewiesenen Neubaugebieten müssen alle ab 2024 neu eingebauten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von ausgewiesenen Neubaugebieten gelten längere Übergangsfristen.

Holzheizungen bleiben für Alt- und Neubauten erlaubt. Auch neue Öl- oder Gasheizungen bleiben erlaubt und dies bis zu dem Zeitpunkt, dass eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt wird. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dafür bis Mitte 2028 Zeit, ab 100.000 Einwohnern läuft die Frist Mitte 2026 bereits ab.

Ich habe gehört, dass es auch bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen einiges zu berücksichtigen gibt. 
Ja, für sie gelten stetig steigende Anteile für die Nutzung von Biogas oder Wasserstoff, beginnend mit 15 Prozent im Jahr 2029, im Jahr 2040 wären es dann 60 Prozent und fünf Jahre später 100 Prozent.

Ein Heizungsaustausch muss übrigens auch nicht erfolgen, wenn eine Erdgas- oder Ölheizung noch funktioniert oder sich bei einem etwaigen Schaden oder Ausfall reparieren lässt. Ist keine Reparatur möglich, gelten für den Einbau einer gebrauchten oder gemieteten Gasheizung Übergangsfristen von beispielsweise fünf Jahren bis zum Umstieg auf eine Heizung mit den bereits genannten 65 Prozent erneuerbarer Energie. Ist ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar möglich, dann beträgt die Frist sogar maximal zehn Jahre.

Vor dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage, die mit einem festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoff betrieben wird, muss eine Pflichtberatung erfolgen. Dabei weist der Experte dann auf die Unwirtschaftlichkeit hin, beispielsweise durch die jährlich wachsende Belastung des kostenpflichtigen CO2-Anteils. Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Erste Schritte: Heizsystem optimieren, Wärmebedarf reduzieren

Wenn meine Kommune wirklich ein Wärmenetz aufbaut, passiert dann das Gleiche wie beim Abwasser einst, also ein Anschlusszwang? 
Das entscheidet jede Kommune für sich. Nach aktueller Rechtslage befreit Sie eine Wärmepumpe allerdings davon.

Welche Strategien schlagen Sie mir vor, um die Energieeffizienz für mein Wohnhaus insgesamt verbessern zu können, um Energiekosten zu minimieren? Und mit welchen Kostengrößen muss ich bei der Umstellung rechnen? 
Als drei Grundstrategien würde ich aufzählen: 1: Heizsystem optimieren. Das bringt nach unseren praktisch gemachten Erfahrungen Einsparungen von bis zu 25 Prozent. Prüfen Sie beispielsweise einmal, wie hoch die Vorlauftemperatur bei Ihrer Heizung eingestellt ist. Fachleute sprechen von Niedertemperatur-Ready. Oftmals ist die Vorlauftemperatur zu hoch, beispielsweise bei 80 Grad und verbraucht dadurch zu viel Energie. Probieren Sie geduldig ein schrittweises Absenken, beispielsweise auf 55 Grad. Schon das spart enorm.

Teilabschnitt 2: Starke Reduktion des Wärmebedarfs. In dem Bauabschnitt geht es um Verbesserungen der Bauhülle – also je nach Bedarf und Energieeffizienz wären das ein Fenstertausch, vor allem aber Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecken.

Schritt 3: Heiztechnologie umstellen auf eine zukunftsträchtige Wärmeversorgungsinfrastruktur basierend auf Strom oder Holz. Dafür müssten - natürlich je nach Hausgröße – bis zu 50.000 Euro eingeplant werden. Bei Einfamilienhäusern aber weniger.

Heizkörper, Heizleistung, Komfort sind zu berücksichtigen

Was sollte ich als Hausbesitzer ganz am Anfang prüfen, wenn die Überlegungen in Richtung Wärmepumpe gehen? 
Dazu sollten Sie realistisch einschätzen oder einen Fachmann fragen, in welchem Gesamtzustand die Heizungsanlage des Hauses ist, dabei auch Rohre und Armaturen in die Überprüfung einbeziehen. Nur ein praktisches Beispiel: Schauen Sie auf die Größe Ihrer Heizkörper. Große Flächen sind besser als kleine, weil hier geringere Vorlauftemperaturen für das Heizen gebraucht werden.

Günter Merkel, Energieberater VZB

Günter Merkel ist Diplomingenieur für Umwelttechnik/ Regenerative Energien und langjähriger Energieberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Günter Merkel

Dann muss klar sein, welche Heizleistung überhaupt benötigt wird, welche Wärmequelle zur Verfügung steht, welcher Komfort in einzelnen Wohnbereichen gewünscht wird in Zukunft. Dafür muss wirklich sehr viel Sorgfalt investiert werden, denn von der richtigen Ermittlung der Leistung hängt am Ende sehr viel ab.

Prüfen sollte man einen möglichen Standpunkt für die Wärmepumpe und auch die Wünsche oder den vielleicht sinnvollen Bedarf, ob im Sommer Kühlung notwendig ist, was mit einer Fußbodenheizung durchaus realisierbar wäre. Bei einer geplanten Nutzung von Erdwärme und Grundwasser müssen Sie beachten, dass Sie vorher entsprechende Genehmigungen einholen müssen.

Der optimale Standort für eine Wärmepumpe

Wie ermittelt man den optimalen Aufstellort für eine Wärmepumpe? 
Schauen Sie erst einmal nach den günstigsten Bedingungen für eine Wärmepumpenheizung. Das wäre 1. eine möglichst hohe Temperatur der Wärmequelle, 2. in der Umkehrung eine möglichst niedrige Temperatur der Wärmeverteilung und 3. ein möglichst niedriger Wärmebedarf des Gebäudes.

Wärmepumpen müssen genau geplant werden, sehr genau. Temperatur und Wärmebedarf müssen vor der praktischen Bauphase genau bestimmt werden, um sich in der Folge für das spezielle, für dieses Haus effektivste System zu entscheiden, dies anzuschaffen und zu betreiben.

Aber es gibt noch weitere praktische Überlegungen und Voraussetzungen. Generell sollte der Abstand zum Haus so gering wie möglich gehalten werden, weil jeder zusätzliche Meter die Wärmeverluste über die Außenleitungen erhöht. Beachten sollte man ebenso, dass das Gerät nie zwischen zwei Mauern aufgestellt wird, weil sich sonst die Lautstärke erhöht. Kennen sollten Hausbesitzer die Hauptwindrichtung am geplanten Standort. Diese sollte nicht in Richtung der Ausblasöffnung gehen.

Ebenso wichtig für die Planung ist, dass die Ausblasrichtung von schutzbedürftigen Räumen abgewandt ist. In der Feinplanung sollten Sie sich die Sockelaufstellung genauer ansehen, für schalldämmende Wandpaneele sorgen und einen sicheren Kondensat-Abfluss gewährleisten. Zudem muss Schutz vor zu viel Wasser, auch in Form von Eis und Schnee, bedacht werden, ebenso wie die Verhinderung von Vereisungen auf Geh- oder Fahrwegen und ein ungehinderter Luftstrom.

Was Hybridheizungen leisten können

Immer wieder hört man von Nachbarschaftsstreitigkeiten wegen des Lärms, den Wärmepumpen verursachen. Wie kann man das verhindern? 
Dazu ist es vorher enorm wichtig, den richtigen Aufstellungsort zu ermitteln und Abstandsflächen einzuhalten. Moderne Wärmepumpen werden aber immer leiser, allerdings nicht völlig geräuschlos. Viele Geräte haben einen leiseren Nachtmodus, aber das minimiert die Effizienz.

Kürzlich begegnete mir der Begriff Hybridheizungen. Was ist darunter zu verstehen? 
Dabei handelt es sich um die Kombination mehrerer Heizungssysteme, bestehend aus bereits vorhandenen und neuen Komponenten. In der Praxis sind mir aber solche Lösungen nicht oft begegnet. Deshalb will ich sie nur aufzählen. Möglich ist die Kombination einer Gas- oder Ölheizung mit Solarthermie. Gas- oder Ölheizungen kann man mit einer Wärmepumpe kombinieren. Ebenso könnte das Zusammenspiel von Wärmepumpe und Solarthermie energiesparend sein.

Wer sich selbst über gute Lösungen unsicher ist, der kann jederzeit Rat bei einem Energieberater der Verbraucherzentrale einholen und dann mit diesem Hintergrundwissen fachkompetenter rechnen und abwägen. Es sind Videoberatungen, Gespräche in unseren Beratungsstellen, aber auch Vor-Ort-Termine möglich.

Fördermöglichkeiten beschreibt das BEG-EM

Bei den anfallenden Kosten für neue, energieeffiziente Anlagen spielen natürlich Förderungen für fast jeden Hausbesitzer eine sehr entscheidende Rolle. Welche gibt es aktuell überhaupt? 
Da greift das Förderprogramm BEG-EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen). Dieses fördert Wärmepumpen, Biomasseheizungen, solarthermische Anlagen, den Anschluss an ein Gebäudenetz oder an ein Wärmenetz.

Wenn nach Einbau oder Sanierung die beheizten Wohnungen mindestens zu 65 Prozent durch die erneuerbaren Energien beheizt werden, dann gibt es Förderung auch für Brennstoffzellenheizungen, innovative Heiztechnik oder wasserstofffähige Gas-Brennwertheizungen. Bei Gasheizungen werden allerdings nur die Investitionsmehrausgaben für den Betrieb mit Wasserstoff übernommen.

Für einen Heizungsaustausch sind folgende Investitionskostenzuschüsse erhältlich:
Eine Grundförderung für Gebäude in Höhe von 30 Prozent steht allen Antragstellern zu. Weiterhin ist ein Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent möglich. Einen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 40.000 Euro nicht überschreitet.

Ihren Wert finden Sie in der Steuererklärung. Für Wärmepumpen gibt es noch fünf Prozent als Effizienzbonus, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird oder ein natürliches Kältemittel genutzt wird. Für Biomasseheizungen gibt es einen Zuschlag von 2500 Euro, allerdings unter der Voraussetzung, dass ein Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm je Kubikmeter eingehalten wird.

All die verschiedenen Boni sind kombinierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent. Weitere Regelungen gibt es noch, wenn es nicht nur um eine Wohnung geht, sondern um mehrere. Aber da sollte man sich ganz individuell beraten lassen und einen Experten fragen.

Ganz wichtig aber: Entscheidend für den späteren Zuwendungsbescheid ist die Summe der angegebenen Kosten. Diese kann später nicht nach oben korrigiert werden. Deshalb ist es entscheidend, den Förderantrag erst dann zu stellen, wenn die entsprechenden Verträge mit dem ausführenden Installationsbetrieb abgeschlossen wurden. Achten Sie auch unbedingt darauf, dass der Liefer- und Leistungsvertrag eine Ausstiegsklausel enthält, falls die Förderung nicht bewilligt wird und Sie darauf angewiesen sind bei der Finanzierung.

Erste Schritte: Heizungsumbau ja oder nein?

Können Sie einen Weg beschreiben, wie man als Hausbesitzer, aber Nichtfachmann in Sachen Energie überhaupt entscheiden kann, ob sich ein umfassender Heizungsumbau rechnet. Ich vertraue nicht auf eine „überzeugende“ Beratung mancher Anbieter oder reinen Verkäufer.
Fangen Sie ganz einfach damit an, sehr regelmäßig Zählerdaten in Ihrem Haus zu erfassen, vielleicht sogar mit Außentemperaturangaben. Im nächsten Schritt optimieren Sie das vorhandene System durch angepasste Regulierungen beispielsweise der Wärme, des Warmwasserbedarfs, der eingestellten und vielleicht korrigierbaren Vorlauftemperatur der Heizung und schauen Sie auf die erfassten Werte in den Tabellen, um Auswirkungen zu erkennen.

Dann suchen Sie nach Optionen am Haus, wie sich der Wärmebedarf verringern ließe. Ich meine damit: Prüfen Sie Dachdämmung und die Dichtheit der Fenster. Dabei können Sie sich auch von einem unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen lassen.

Geht es dann um die neue Heizung, beraten Verbraucherschützer firmenunabhängig oder vergleichen die Ihnen unterbreiteten Angebote, und schauen nach, ob die Leistung passend gewählt wurde. Dann klären Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten für notwendige Änderungen und wenden sich im nächsten Schritt an einen Fachbetrieb in Ihrer Region.

Monoblockgerät und Innengerät setzen sich durch

Wie lange hält eine Wärmepumpe? 
Heizungssytemen gibt man eine Lebensdauer zwischen 20 und 30 Jahren. Die Lebensdauer von Wärmepumpen hängt von der korrekten Auslegung und Dimensionierung ab. Zu groß dimensionierte Wärmepumpen haben nämlich eine kürzere Lebensdauer. Ich habe kürzlich eine Erdwärmepumpe gesehen, die war 17 Jahre alt, ohne Reparatur und mit ganz geringem Wartungsaufwand.

Ich habe wenig Platz zum Aufstellen einer Wärmepumpe. Gibt es Alternativen?
In der Praxis geht es Richtung Monoblockgerät im Außenbereich und einem Innengerät in verschiedenen Größen. Es gibt aber auch Geräte zur Innenaufstellung. Von der Größe her kann man das Vergleichen mit einer Kühl-Gefrierkombi. Zudem ist es möglich, die Wärmepumpe auf das Dach zu stellen.

Zählt zur positiven Ökobilanz der Wärmepumpe auch, wenn ich Strom von Ökoanbietern nutze? 
Wir empfehlen, richtige Ökostromtarife zu nutzen. Es gibt jedoch keine Vorgabe, Wärmepumpen mit Ökostrom zu betreiben. Zumal der Anteil regenerativer Energien am deutschen Strom bereits bei 60 Prozent liegt.

Wo gibt es weitere Informationen?

Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Brandenburg in der Übersicht: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb und zur Energiesparberatung: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/energie/energiesparberatung-15772

Telefonische Terminbuchung zur Beratung per Telefon oder persönlich unter 0800 – 809 802 400

Informationen zum Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) finden Sie hier