Brandenburg führt über Ostern angesichts deutlich steigender Corona-Infektionszahlen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ein. Das Kabinett beschloss am Dienstag, dass sie vom 1. bis 6. April von 22 bis 5 Uhr gelten soll. Bedingung ist eine regionale Sieben-Tage-Inzidenz von 100 oder mehr an drei Tagen in Folge - davon sind inzwischen in Brandenburg bis auf die Uckermark praktisch alle Landkreise und kreisfreien Städte betroffen. In Dahme-Spreewald wäre am Mittwoch der dritte Tage in Folge. Ordnungsamt und Polizei würden gemeinsam auf Streife gehen, um die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren, kündigte Innenminister Michael Stübgen (CDU) an.

Brandenburgs Ministerpräsident setzt auf schärfere Maßnahmen

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) erklärt den nötigen Schritt: „Wir sind mitten in der gefürchteten dritten Welle. Und wir stehen erneut vor der großen Herausforderung, das Gesundheitssystem zu schützen. Wir müssen die Warnungen von vielen Medizinern sehr ernst nehmen und können der Entwicklung nicht weiter zusehen. Deswegen müssen wir mit verschärften Maßnahmen handeln.“ Darunter fällt auch eine schärfere Testpflicht in Betrieben und Unternehmen. Laut Woidke müssen diese ein Testkonzept entwickeln und damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens einen Test pro Woche, idealerweise im Betrieb ermöglichen. Woidke: „Der Arbeitsplatz ist ein weiterer Treiber der Pandemie.“
Einige Städte wollten trotz steigender Corona-Infektionszahlen in den nächsten Wochen sogenannte Modellprojekte starten, um unter anderem unter bestimmten Bedingungen die Außengastronomie wieder zu öffnen. Dem hat Woidke allerdings vorerst eine deutliche Absage erteilt. „Aufgrund der dynamischen Entwicklung haben wir uns dazu entschlossen, den Start der Modellprojekte vorerst zu verschieben. Auch in diesem Punkt gilt: Es ist jetzt nicht die Zeit für Lockerungen und damit auch nicht die Zeit für Modellprojekte. Verschoben heißt, dass wir uns auf der Grundlage der bereits vorliegenden Vorschläge mit dem Thema erneut befassen werden, wenn es die Infektionslage zulässt“, so Woidke.

So sehen die wichtigsten Punkte der Eindämmungsverordnung aus:

  • Für Kreise und kreisfreie Städte gilt weiterhin eine klare Notbremse ab Überschreiten des 100er-Inzidenzwertes an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Diese wird durch eine nächtliche Ausgangsbeschränkung ergänzt. Die Ausgangsbeschränkung gilt im Zeitraum von Donnerstag (1. April) bis Montag (5. April). Sie beginnt jeweils um 22 Uhr und endet um 5 Uhr des Folgetages - also regulär am frühen Morgen des 6. Aprils. Ausnahmen gibt es – analog zur Regelung im Dezember – nur für triftige Gründe.
  • Vom 1. April bis Ostermontag 24.00 Uhr gilt: Unabhängig von den 7-Tage-Inzidenzen sind private Zusammenkünfte mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit Personen eines weiteren Haushalts, insgesamt jedoch mit höchstens fünf Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Hier wird die Notbremse also über die Osterfeiertage etwas gelockert.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben auf der Grundlage eines individuellen Testkonzepts sicherzustellen, dass alle Beschäftigte mindestens an einem Tag pro Woche einen Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest) absolvieren können.
  • Wenn Personendaten in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden müssen, ist das nun auch in elektronischer Form per Smartphone-App möglich (z. B. Luca-App.)
  • In Pflegeeinrichtungen, diesen gleichgestellten Wohnformen und besonderen Wohnformen gilt künftig keine Personengrenze für Besuche sofern
- mindestens 75 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner seit mindestens zwei Wochen den vollen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben,
- die Beschäftigten die Möglichkeit zur Impfung hatten und
- in der Einrichtung aktuell kein Corona-Ausbruch vorliegt.
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