AfD in Brandenburg: Verfassungsgericht Brandenburg lehnt Eilantrag von AfD ab

Illustration – Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. Vor dem Verfassungsgericht Brandenburg musste die Partei nun eine Schlappe hinnehmen.
Daniel KarmannDie AfD ist in Brandenburg mit einem Eilantrag vor Gericht gegen die Erwähnung der Partei im Verfassungsschutzbericht gescheitert. Mit dem Beschluss vom 19. März sei jedoch keine Entscheidung in der Sache getroffen worden, teilte das Verfassungsgericht am Freitag in Potsdam mit. Die AfD sei vielmehr darauf verwiesen worden, zunächst vorläufigen Rechtsschutz bei dem parallel angerufenen Verwaltungsgericht in Anspruch zu nehmen. (Az.: VfGBbg 3/21 EA)
Das Landesverfassungsgericht habe das Innenministerium bereits darüber informiert, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wurde, betonte Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Freitag in Potsdam: „Die Einstufung der AfD Brandenburg als rechtsextremistischer Verdachtsfall darf weiterhin öffentlich benannt werden.“ Das Innenministerium sehe sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt.
AfD Brandenburg wird seit Juni 2020 von Verfassungsschutz beobachtet
Mit dem Eilantrag vor dem Landesverfassungsgericht wollte die brandenburgische AfD nach Gerichtsangaben erreichen, dass das Innenministerium die Darstellungen über die Partei und deren „Teilorganisationen“ vorerst aus dem Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 in allen Veröffentlichungsformen streichen muss.
Auch habe die Partei alle Verlautbarungen über die AfD oder deren „Teilorganisationen“ von der Homepage des Ministeriums entfernen und deren weitere Veröffentlichung in jeglicher Form untersagen lassen wollen, hieß es. Die AfD wird in Brandenburg seit vergangenem Juni wegen rechtsextremer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet.
