Vogelgrippe in Brandenburg
: Geflügelpest im Anflug - Veterinäramt OSL reagiert

Noch ist Oberspreewald-Lausitz von der Geflügelpest verschont. Doch die Fälle in Brandenburg nehmen zu. Das Veterinäramt appelliert an Halter und Jäger.
Von
Jan Augustin
Senftenberg
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Kraniche: 22.10.2025, Brandenburg, Fehrbellin: Vögel fliegen über dem Linumer Teichgebiet.

Kraniche fliegen über ein Gewässer. (zu dpa: «Vogelgrippe-Einsatz: Landrat meldet beim Land Hilfe an») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

In Brandenburgs Norden und der Mitte hat sich die Geflügelpest ausgebreitet. Jetzt warnt auch das Veterinäramt des Oberspreewald-Lausitz-Kreises vor der Vogelgrippe. Im Jahr 2025 sorgt sie bei Kranichen für ein Massensterben.

Fabian Sommer/dpa
  • Geflügelpest breitet sich in Brandenburg aus – Oberspreewald-Lausitz bisher ohne bestätigte Fälle.
  • Veterinäramt OSL warnt vor erhöhtem Infektionsrisiko durch Wildvögel und fordert Schutzmaßnahmen.
  • Seit Oktober 2025 Fälle in mehreren Landkreisen: Enten-, Puten- und Gänsebestände betroffen.
  • Halter sollen Hygienevorschriften einhalten, Futter schützen und Symptome wie Fieber genau beobachten.
  • Jäger sollen Jagd auf Enten und Wildgänse vermeiden, tote Wildvögel nicht berühren und Funde melden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Geflügelpest breitet sich in Brandenburg weiter aus - bislang ohne bestätigten Fall im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Dennoch ruft das Veterinäramt die Bevölkerung, Geflügelhalter und die Jägerschaft jetzt zu erhöhter Aufmerksamkeit auf. In mehreren Regionen des Landes wurde die hochansteckende Tierseuche bereits nachgewiesen, zuletzt in Nutzgeflügelbeständen.

„Geflügelhaltende Personen sind zu besonderer Vorsicht angehalten“, sagt Kreissprecherin Sarah Werner. Die Lage sei ernst, auch wenn im Landkreis derzeit noch keine Restriktionszonen bestehen. „Das Infektionsrisiko steigt entlang der Flugrouten der Wildvögel deutlich an.“

Wie das Amt mitteilt, verzeichnet Brandenburg seit Wochen einen Anstieg von Fällen bei Wildvögeln. Am 11. Oktober 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland erstmals ein Nutzgeflügelbestand - ein Entenbetrieb - von der Geflügelpest betroffen. Nur wenige Tage später, am 20. Oktober, folgte ein Putenbetrieb in Potsdam-Mittelmark, am 22. Oktober 2025 schließlich ein Gänsebestand im Landkreis Oberhavel. Auch in den Kreisen Ostprignitz-Ruppin und Teltow-Fläming sowie in der Stadt Brandenburg wurden infizierte Wildvögel entdeckt.

Veterinäramt OSL gibt Vogel-Halter diese Tipps

Für den Süden Brandenburgs bedeutet das: erhöhte Wachsamkeit. Noch gibt es keine Aufstallungspflicht, doch laut Sarah Werner könne sich das rasch ändern. „Es muss jederzeit mit einer Veränderung des Seuchengeschehens und angepassten Maßnahmen gerechnet werden.“ Dazu könne auch eine verpflichtende Stallhaltung für Hausgeflügel gehören, um eine Ansteckung über Wildvögel zu verhindern.

Das Veterinäramt empfiehlt Haltern dringend, ihre Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Dazu zählt etwa, Futter und Wasser für Tiere vor Wildvögeln zu schützen, Schutzkleidung zu tragen und Ställe regelmäßig zu desinfizieren. „Unabhängig von der Größe des Tierbestands sollten Hygieneregeln konsequent umgesetzt werden“, so Werner weiter.

Besonders aufmerksam sollten Halter auf Symptome wie Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche oder Atemnot achten. Auch ein plötzlicher Rückgang der Legeleistung oder Todesfälle im Bestand könnten Hinweise auf eine Infektion sein. In solchen Fällen müsse sofort das Veterinäramt informiert werden - unter Telefon 03573 870 4401 oder per E-Mail an veterinaeramt@osl-online.de

Vogelgrippe verursacht hohe wirtschaftlichen Schaden

Auch die Jägerschaft ist betroffen. Das Amt rät, auf die Jagd von Enten und Wildgänsen derzeit zu verzichten und geschossene Vögel nicht durch Siedlungsgebiete zu transportieren. Ziel sei es, das Risiko eines Eintrags der Tierseuche in Hausgeflügelbestände so gering wie möglich zu halten.

Wer tote Wildvögel findet, sollte diese keinesfalls ohne Schutzmaßnahmen anfassen. Stattdessen wird gebeten, Funde direkt zu melden.

Auch wenn es bislang keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für den Menschen gibt, ist die wirtschaftliche Bedeutung erheblich: Wird die Geflügelpest in einem Bestand festgestellt, müssen alle Tiere getötet und der Betrieb vorübergehend stillgelegt werden. Für viele Landwirte wäre das ein harter Schlag – umso wichtiger sei es, präventiv zu handeln.

Brandenburg gehört zu den Bundesländern, die regelmäßig von der Geflügelpest betroffen sind. Das Virus des Typs H5N1 wird vor allem durch Wildvögel übertragen, insbesondere Wassergeflügel. In milden Wintern und bei feuchter Witterung kann es sich besonders leicht verbreiten.