Vogelgrippe im Spreewald: Jetzt reagiert auch der OSL-Kreis auf die Geflügelpest

Verdacht auf Vogelgrippe in Luckau - Landkreis Oberspreewald-Lausitz reagiert
IMAGO/Elmar Gubisch via www.imago-images.de- Geflügelpest im Spreewald: OSL-Kreis reagiert mit Kontrollen.
- Verdacht auf Vogelgrippe in Luckau bestätigt.
- Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter im Landkreis OSL.
- Biosicherheitskontrollen in Zinnitz und Schlabendorf.
- Menschen kaum gefährdet, aber Vorsicht geboten.
- Weitere Infos unter www.osl-online.de/geflügelpest.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Veterinäramt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz reagiert auf die Geflügelpest in Luckau. Jetzt werden auch Geflügelhalter im Nachbarlandkreis überprüft.
Nach den Angaben des Landkreises OSL in Senftenberg zeige der aktuelle Fall in Luckau, dass die Gefahr für Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland sowie im Land Brandenburg unverändert hoch sei.
Geflügelhaltungen, die sich im näheren Umfeld des Ausbruchsortes im Luckauer Ortsteil Schlabendorf befinden, werden jetzt aufgesucht, um Sicherheitskontrollen durchzuführen. Die Kontrollen des OSL-Veterinäramts finden im Calauer Ortsteil Zinnitz statt. Es sind vorsorgliche Biosicherheitskontrollen.
Außerdem werden Geflügelhalter aufgerufen, die Tierbestände aufmerksam zu beobachten und entsprechende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest einzuleiten.
Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche
Unmittelbar an der Kreisgrenze im Norden zu Dahme-Spreeewald war bei einer Hühnerhaltung im Luckauer Ortsteil Schlabendorf der Erreger der Geflügelpest durch das Landeslabor in Frankfurt/Oder nachgewiesen worden.
Danach hatte auch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut die hochpathogene Form H5N1 bestätigt.
Der Landkreis OSL hat – genau wie der Landkreis Dahme-Spreewald – von einer Ausnahmeregelung im geltenden Tierseuchenrecht Gebrauch gemacht und aufgrund des Ausbruchs in einer Kleinsthaltung keine Restriktionszonen eingerichtet.
Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund weiterer Entwicklungen doch noch Schutzzonen eingerichtet werden müssen.
Zum Schutz vor der Geflügelpest ist eine strikte Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Merkblatt „Nutzgeflügel schützen“ (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut FLI)
Screenshot /FLI / osl-online.de/geflügelpestHinweise dazu finden Sie in einem Merkblatt auf der Internetseite des Landkreises unter www.osl-online.de/geflügelpest.
Auch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) bieten Informationen zu Maßnahmen und Handlungsempfehlungen.
Personen mit Geflügelhaltungen sind zudem angehalten, auf entsprechende Symptomatik (z.B. hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot) zu achten und ein besonderes Augenmerk auf Tierverluste zu legen.
Unabhängig von der Größe des Tierbestandes und ganz gleich, ob Hobbyhaltung oder gewerbliche Zucht, ist in jedem Fall das Ziel, einen Eintrag des Geflügelpest-Erregers zu verhindern.
Vogelgrippe-Verdachtsfälle müssen umgehend gemeldet werden.
Bei Verdachtsfällen zur Geflügelpest ist umgehend eine Information an das Veterinäramt des Landkreises OSL zu richten. Dies kann telefonisch unter der 03573 870-4401 oder per Mail an veterinaeramt@osl-online.de erfolgen.
Eine Ansteckung für Menschen ist unwahrscheinlich, denn Menschen stecken sich nur mit diesem Virus bei intensivem Kontakt mit kranken Tieren an, und das äußerst selten. Trotzdem sollten Schutzmaßnahmen beim Kontakt mit erkrankten Tieren eingehalten werden.
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest, sowie weitere Handlungsempfehlungen und Hinweise für OSL finden Sie unter www.osl-online.de/geflügelpest.
Der Landkreis Dahme-Spreewald informiert ebenfalls zum Ausbruch und den Kontrollmaßnahmen im Kreisgebiet LDS. Aktuelle Informationen finden Sie unter www.dahme-spreewald.de/de/aktuelles.
