Steuer auf Rente
: Steuerpflicht für mehr Rentner – wann muss ich zahlen?

Nach der Erhöhung der Rente stellt sich für viele Rentner die Frage, ob und wie viel sie in Zukunft Steuern zahlen müssen. Wer ist betroffen und wer nicht? Ein Lohnsteuerhilfeverein erklärt.
Von
Isabell Hartmann
Herzberg
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Nach dem Renteneintritt auch noch Steuererklärungen ausfüllen zu müssen, stellt für viele Ruheständler eine Belastung dar. Hilfe erhalten sie unter anderem vom Lohnsteuerhilfeverein e.V. in Herzberg.

Nach dem Renteneintritt auch noch Steuererklärungen ausfüllen zu müssen, stellt für viele Rentner eine Belastung dar. Hilfe erhalten sie unter anderem vom Lohnsteuerhilfeverein e.V. in Herzberg.

Christin Klose

Zum 1. Juli 2024 wurde erstmalig die geplante Rentenerhöhung der Bundesregierung an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt. Die Erhöhung beträgt 4,57 Prozent und liegt damit über der Inflationsrate. In Deutschland könnten deshalb jetzt aber 114.000 Rentner steuerpflichtig werden, so das Bundesfinanzministerium.

Der Grundfreibetrag stieg zwar zum Jahreswechsel um 696 Euro auf 11.604 Euro und wird jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmal erhöht auf 11.784 Euro, allerdings sind dann nur Rentnerinnen und Rentner befreit, die knapp unter 1000 Euro Rente pro Monat beziehen. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum sichern, für Ehepaare gilt der doppelte Betrag.

Außerdem steigt der steuerpflichtige Teil der Rente immer weiter an. Jeder weitere Rentenjahrgang muss jährlich 0,5 Prozentpunkte mehr abgeben. Vor dem neuen Wachstumschancengesetz, das 2024 beschlossen wurde, lag der Anstieg noch bei einem Prozentpunkt. Wer also 2023 in Rente gegangen ist, muss 82,5 Prozent des Einkommens versteuern. Der Rentenfreibetrag liegt somit bei 17,5 Prozent. Im Vergleich dazu, wer bis 2005 in Rente gehen konnte, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. Im Jahr 2058 soll es keinen Rentenfreibetrag mehr geben, da dann 100 Prozent versteuert werden müssen.

Doch, wer ist nun steuerpflichtig und muss eine Steuererklärung abgeben? Diese Frage kann die Herzberger Beratungsstellenleiterin des größten Lohnsteuerhilfevereins Deutschlands - der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) - beantworten. Kristin Richter engagiert sich seit vielen Jahren in Herzberg als Fachfrau zu Steuerfragen und weiß, von welchen Faktoren das Einreichen der Steuererklärung abhängt: „Es wird geprüft, wie viel Rente die Person erhält. Dann kommen Einnahmen, wie beispielsweise die Witwenrente, hinzu. Gibt es noch weitere steuerpflichtige Einkünfte? Das wird alles berechnet.“

Rentner zahlen im Osten mehr Steuern

Gerade im Osten werden oft zwei Renten ausgezahlt, da viele Frauen zu DDR-Zeiten und danach durchgehend gearbeitet haben, anders als im Westen. Nur waren und sind die Löhne im Osten niedriger als in den alten Bundesländern. Das findet Kristin Richter ungerecht: „Im Steuergesetz sind wir alle gleich. Aber nicht bei der Bezahlung. Dadurch zahlen jetzt viele Rentner im Osten im Vergleich zum Westen mehr Steuern. Für den Staat sind sie dadurch eine gute Einnahmequelle.“

Es lässt sich aber auch einiges abrechnen, fügt die Beratungsstellenleiterin hinzu. Kosten für Medikamente, Zahnersatz, Pflege, Spenden, Handwerkerdienste, aber auch Brillen und die Physiotherapie lassen sich von der Steuer absetzen. Das alles kann die jährlichen Einkünfte reduzieren, um unter dem Grundfreibetrag zu bleiben.

Die Beratungsstellenleiterin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) in Herzberg, Kristin Richter. Sie übernimmt als Fachfrau die Kommunikation mit dem Finanzamt und prüft unter anderem Steuerbescheide und beantragt Förderungen und Zulagen.

Die Beratungsstellenleiterin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) in Herzberg, Kristin Richter. Sie übernimmt als Fachfrau die Kommunikation mit dem Finanzamt und prüft unter anderem Steuerbescheide und beantragt Förderungen und Zulagen.

Isabell Hartmann

Wichtig ist auch, zu wissen, wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss nicht zwangsläufig am Ende auch Steuern zahlen. Kristin Richter rät, sich rechtzeitig professionelle Hilfe zu suchen, da, ihrer Erfahrung nach, einige Rentnerinnen und Rentner Schwierigkeiten mit dem Ausfüllen der Steuererklärung haben. „Es kommen immer wieder Rentner zu mir, die nicht wissen, was jetzt alles auf sie zukommt. Vor allem, wenn der Ehepartner verstorben ist, ist es wichtig, alle Unterlagen des oder der Toten vorlegen zu können. Ich gebe immer den Tipp, vor dem Tod die wichtigen Unterlagen zu kopieren, da meiner Erfahrung nach, oft wichtige Ausweise vom Bestattungsinstitut einbehalten werden“, erklärt sie dazu.

Auch das Witwensplitting ist zu beachten. Es wird im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr gewährt, da die betreffende Person, steuerlich gesehen, noch verheiratet ist. Der Partner ist aber verstorben, sein Einkommen ist dann nicht mehr vorhanden. Das Einkommen oder auch die Rente des lebenden Partners wird dann gesplittet, also geteilt, und die Steuer dann nur noch auf die Hälfte berechnet. Das ist ein großer Steuervorteil.

Geringe Rente besonders belastet

Trotz der Möglichkeiten zur Steuersenkung, müssen gerade auch diejenigen zahlen, denen schon nicht viel von der Rente bleibt. „Wer 1400 Euro brutto zur Verfügung hat, kann schon steuerpflichtig sein“, sagt die Beratungsstellenleiterin in Herzberg. Sie erklärt am Beispiel eines ihrer Klienten, der dieses Jahr in den Ruhestand gegangen ist, was an Abgaben auf die Rentnerinnen und Rentner zukommt. Bei einer Altersrente von 20.000 Euro und 2200 Euro aus externer Quelle, beträgt der Anteil, der zu versteuern ist, knapp 18.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 24 bis 25 Prozent muss der Rentner rund 1000 Euro pro Jahr versteuern.

Zudem muss auch noch beachtet werden, dass Nachzahlungen drohen können. Eine fristgemäße Einhaltung der Abgabe der Steuererklärung ist daher zwingend erforderlich. Während der Corona-Krise wurden die Abgabefristen verlängert, daher ist die Einkommenssteuererklärung 2023 jetzt erst fällig. Sie muss bis zum 2. September 2024 eingereicht werden. Es kommen bei Nichteinhaltung der Abgabe aber Verspätungszuschläge vom Finanzamt hinzu. Das sind 25 Euro pro Monat. Da sich außerdem die Kommunikation mit dem Finanzamt als schwierig erweisen kann, rät Kristin Richter, sich in der Beratungsstelle in Herzberg zu informieren. Eine Mitgliedschaft in der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. kostet ab 39 Euro pro Jahr. Die Höhe der Summe richtet sich nach den Einnahmen der Kunden.