Afrikanische Schweinepest
: Pufferzone reicht bis nach Cottbus

Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest weist der Landkreis Spree-Neiße gefährdete Gebiete aus. Die Tierseuchen-Allgemeinverfügung soll am Mittwoch in Kraft treten.
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dpa, pos
Spree-Neiße
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Mitarbeiter der Forstwirtschaft und Jägerschaft markieren bei Schenkendöbern zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest den fiktiven Fund eines Wildschweinkadavern.

Foto: Prochazkacz/shutterstock.com

Der Kampf gegen die Schweinepest wurde am Wochenende fortgesetzt. Neben Kräften der betroffenen Landkreise seien auch der Landesforstbetrieb und das Technische Hilfswerk im Einsatz, schrieb Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) bei Twitter. Hubschrauber mit Wärmebildkameras, Drohnen und geschulte Such- und Bergungsteams würden bei der Suche nach toten Wildschweinen eingesetzt. Ab Sonntag sollen auch Hundestaffeln mithelfen.

Kerngebiet der Schweinepest rund um Schenkendöbern vergrößert

Um den Fundort des ersten infizierten Wildschweins in Schenkendöbern hatten die Behörden ein Gefahrengebiet ausgewiesen. Dort gilt ein Jagdverbot. Ein Kerngebiet war nach Bestätigung neuer infizierter Tiere bei Neuzelle (Landkreis Oder-Spree) vergrößert worden. Deshalb wird dort ein neuer mobiler Elektrozaun gebaut, wie die dortige Kreisverwaltung am Samstag mitteilte.

Der Landkreis Spree-Neiße hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung herausgegeben, die zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest ein Kerngebiet und ein gefährdetes Gebiet ausweist. Sie soll am Dienstag in Kraft treten. Zum gefährdeten Gebiet gehören folgende Gemarkungen: Atterwasch, Bärenklau, Drewitz, Grabko, Grano, Groß Gastrose, Guben, Bresinchen, Deulowitz, Schlagsdorf, Kerkwitz, Krayne, Lübbinchen, Pinnow, Reicherskreuz, Schenkendöbern, Staakow, Tauer, Schönhöhe, Preilack, Peitz und Jänschwalde.

In diesem gefährdeten Gebiet wird ein Kerngebiet festgelegt. Dieses umfasst Teile der Gemarkungen Sembten, Groß Drewitz, Lauschütz und ist wie folgt durch einen elektrischen Wildschweinabwehrzaun eingegrenzt.

Eine Pufferzone umschließt das gefährdete Gebiet. Im Landkreis Spree-Neiße gehören dazu Bärenbrück, Bohrau, Briesen, Briesnig, Dissen, Drachhausen, Drehnow, Fehrow, Forst (Lausitz) , Gosda , Grießen , Grötsch , Groß Bademeusel,  Groß Jamno , Groß Schacksdorf,  Haasow, Heinersbrück,  Horno,  Jämlitz, Jerischke , Kathlow, Klein Bademeusel, Klein Düben , Klein Jamno,  Maust, Mulknitz, Naundorf,  Neuendorf, Schmogrow, Striesow, Tschernitz, Turnow und Weißagk. Und auch die Stadt Cottbus ist mit den Ortsteilen Dissenchen, Döbbrick, Merzdorf, Saspow, Schmellwitz, Sielow und Willmersdorf betroffen.

Im gesamten gefährdeten Gebiet gilt ein Jagdverbot

Im gesamten gefährdeten Gebiet inklusive Kerngebiet gilt laut Landkreis ein Jagdverbot und wird verstärkt nach verendeten Wildschweinen gesucht. Bis auf die Weidehaltung ist die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen untersagt. Im Kerngebiet ist das Betreten der Wälder und der offenen Landschaft untersagt.

Für Schweinehalter gelten besondere Bestimmungen. Selbst in den Pufferzonen sind Desinfektionsbereiche an den Ställen einzurichten, hat der Landkreis angeordnet.