Bundestagswahl 2025: Briefwahl – das können Wähler in Cottbus und SPN schon tun

Wahlberechtigte aus Cottbus und Spree-Neiße, die sich bei der Bundestagswahl 2025 für die Briefwahl entscheiden, sollten mit ihrem Kreuzchen nicht zu lange warten.
Julian Stratenschulte/dpa- Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wegen Koalitionsbruch vorgezogen.
- Briefwahl in Cottbus und Spree-Neiße: Antrag jetzt möglich, Unterlagen bis 18 Uhr am Wahltag abgeben.
- Wahlbenachrichtigungen ab 13. Januar verschickt, Online-Beantragung ab 20. Januar.
- Cottbus: 742 Wahlhelfer benötigt, Reservehelfer gesucht.
- 166.367 Wahlberechtigte im Wahlkreis 64 (Cottbus/Spree-Neiße).
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt. Durch den Bruch der Ampelkoalition sind die Wähler sieben Monate eher als geplant zur Wahl aufgerufen. Das hat auch Auswirkungen für die Briefwahl im Wahlkreis 64 (Cottbus/Spree-Neiße).
In den Wahlleitungen in Cottbus und im Landkreis sind die Vorbereitungen für die Wahl längst in vollem Gange. In der Lausitzmetropole werden die Wahlbenachrichtigungen ab dem 21. Januar bis spätestens zum 2. Februar verschickt, kündigt Stadtsprecherin Gabriele Bogacz an.
Ähnlich sieht es in Spree-Neiße aus, teilt die Kreiswahlleitung mit. Demnach werden voraussichtlich ab dem 13. Januar die Benachrichtigungen für Welzow, Spremberg und die Gemeinde Neuhausen/Spree verschickt. Bis zum 2. Februar sollen die Unterlagen auch in Forst, Guben, der Spreewaldgemeinde Burg, in Kolkwitz und Schenkendöbern in den Briefkästen liegen. In Peitz werden sie ab dem 20. Januar, in Döbern-Land spätestens ab 1. Februar versendet.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhält, kann trotzdem wählen. „Im Wahllokal reicht der Personalausweis. Um das zuständige Wahllokal zu erfahren, sollte man das Wahlbüro kontaktieren“, informiert stellvertretend Gabriele Bogacz.
Bundestagswahl in Cottbus/SPN – so wird die Briefwahl beantragt
Die Briefwahl könne auch schon jetzt beantragt werden, heißt es von den Verantwortlichen. Das sei formlos per E-Mail (in Cottbus an wahlen@cottbus.de), schriftlich oder online möglich. Notwendige Angaben: Name, Anschrift, Geburtsdatum.
„Man sollte aber lieber auf die Wahlbenachrichtigung warten“, rät die Cottbus-Sprecherin. Auf deren Rückseite sei der notwendige Antrag zu finden. In Cottbus sei die Online-Beantragung auf www.cottbus.de ab dem 20. Januar oder persönlich ab dem 4. Februar im Lernzentrum in der Berliner Straße 13/14 möglich.
Auch in den meisten Kommunen des Spree-Neiße-Kreises kann die Beantragung auf den jeweiligen Internetseiten online erfolgen. Forst weist auf den Start am 18. Januar, Guben auf den 27. Januar hin. Ausnahmen sind Schenkendöbern, Peitz und Welzow.
Bundestagswahl in Cottbus/SPN – was für Urlauber wichtig ist
Auch wer sich im Urlaub aufhält, kann an der Bundestagswahl teilnehmen. Möglich sei es, vom Urlaubsort die Briefwahlunterlagen anzufordern und dabei eine Wunschadresse anzugeben, an die das Wahlbüro die Wahlunterlagen senden soll. Darauf weist beispielsweise die Stadt Forst hin. Innerhalb Deutschlands sei der Rücktransport der roten Wahlbriefe kostenfrei. Aus dem Ausland müsse der Wahlbrief entsprechend frankiert werden. Allerdings: Das Risiko für den Rücktransport der roten Wahlbriefe trage der Wähler.
Bis wann ist die Briefwahl zu beantragen? Schriftlich sollte der Antrag bis zum 18. Februar im Wahlbüro eingehen, persönlich bis zum 21. Februar, 15 Uhr, informieren Stadt und Landkreis.
Bundestagswahl in Cottbus/SPN – wann die Stimmzettel kommen
Die Druckfreigabe für die Stimmzettel könne gesetzlich erst ab dem 27. Januar erfolgen, sodass die Auslieferung der Stimmzettel an die Wahlbehörden in der darauffolgenden Kalenderwoche stattfindet, so die Kreiswahlleitung. Für Cottbus wird Gabriele Bogacz konkreter. Die Stimmzettel seien voraussichtlich am 3. Februar gedruckt. Sobald diese im Wahlbüro eintreffen, würden sie verschickt.
Ein wichtiger Hinweis: Wer seine beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Wahlbehörde melden, so die Kreiswahlleitung.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen abgegeben sein?
Alle Briefwahlunterlagen, die am Wahltag bis Punkt 18 Uhr eingehen, gelangen zur Auszählung. Die Wahlverantwortlichen weisen darauf hin, den Postweg zu beachten. Die Unterlagen können auch bei der zuständigen Behörde eingeworfen werden, in Cottbus in den Briefkasten der Stadtverwaltung am Neumarkt 5.
Kann jemand per Vollmacht für mich wählen? Die Stimmabgabe müsse persönlich erfolgen, weist unter andere die Stadt Forst hin. Die Abgabe erfolgt entweder im Briefwahllokal, per Brief von zu Hause aus oder in einem der Wahllokale am Wahlsonntag.
Die Briefwahl wird gern genutzt. Bei der zurückliegenden Bundestagswahl im September 2021 nahmen in Cottbus 43 Prozent der Wähler die Briefwahl in Anspruch. In Spree-Neiße lag der Anteil bei 27,5 Prozent.
Wahlberechtigte und Wahlhelfer
Am 23. Februar öffnen in Cottbus und den Ortsteilen 53, im gesamtem Landkreis Spree-Neiße 221 Wahllokale. Im gesamten Wahlkreis 64 (Cottbus/Spree-Neiße) sind nach Angaben der Kreiswahlleitung 166.367 Menschen wahlberechtigt.
Insgesamt werden in Cottbus 742 Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl benötigt. Gesucht würden nur noch Reservehelfer, so Gabriele Bogacz. Diese können sich im Wahlbüro unter wahlhelfer@cottbus.de oder telefonisch unter 0355 6123306 melden.
Im Landkreis stehen die Wahlhelfer in den meisten Kommunen fest. Vor allem vier Rathäuser werben noch Interessierte: Spremberg (www.spremberg.de / 03563 340132 / v.bahr@stadt-spremberg.de), Döbern-Land (035600 368754), Guben und Welzow.


