
Abtreibung Paragraph 219a: Warum eine Schwangerenberaterin aus Cottbus den neuen Gesetzentwurf befürwortet
Die neue Bundesregierung will Ärzte, die Frauen öffentlich über Abtreibungen informieren, nicht mehr unter Strafe stellen. Eine Schwangerenberaterin aus Cottbus erklärt, warum sie das bis heute bestehende Gesetz aus der Nazi-Zeit als nicht mehr zeitgemäß einstuft.

Eine Teilnehmerin einer Demonstration erklärt mit ihrem Plakat, warum die Paragraphen 218 und 219a ihrer Meinung nach abgeschafft gehören. Viele sehen durch die bisherige Gesetzgebung die Mündigkeit von Frauen in Gefahr.
Daniel Bockwoldt/dpa