Urteil im Mordfall Valeriia (9) aus Döbeln: 37-Jähriger verurteilt – das war sein Motiv

Prozess im Mordfall Valeriia: Der wegen Mordes an der neunjährigen Valeriia Angeklagte (r) wird im Landgericht von einem Justizbeamten neben seinem Verteidiger Jörg Neuber (l) vorgeführt. Das Landgericht Chemnitz den Ex-Partner ihrer Mutter verurteilt.
Hendrik Schmidt/dpa- 37-Jähriger wegen Mordes an der 9-jährigen Valeriia zu lebenslanger Haft verurteilt.
- Mädchen aus der Ukraine wurde im Juni 2024 in Döbeln, Sachsen, getötet.
- Leiche nach einer Woche Suche in einem Wald gefunden, Kind in Schlammloch erstickt.
- Gericht stellte besondere Schwere der Schuld fest, vorzeitige Haftentlassung unwahrscheinlich.
- Valeriias Mutter war vor dem Krieg mit Kindern nach Deutschland geflohen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am letzten Prozesstag fließen Tränen. Es ist der Vater der kleinen Valeriia, der schluchzend um Worte ringt. Er weiß: Kein Urteil wird ihm seine Tochter zurückbringen.
Valeriia hat ihm vertraut, ihn „Papa“ gerufen. So ahnt die Neunjährige wohl nichts Schlimmes, als sie am Morgen des 3. Juni 2024 zum Ex-Partner ihrer Mutter ins Auto steigt. Kurz darauf stirbt das Mädchen, wird in einem Schlammloch im Wald erstickt.
Wegen Mordes hat das Landgericht Chemnitz den 37 Jahre alten Moldauer nun zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er habe das Kind heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet, so die Richter.
Mord an Valeriia (9) aus Döbeln – Rückblende
Valeriias Mutter flieht mit ihren beiden Kindern vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland. Hier finden sie im mittelsächsischen Döbeln ein neues Zuhause. Und die heute 33-Jährige im Frühjahr 2024 einen neuen Partner.
Der zieht bei ihr ein und kümmert sich auch um Valeriia, macht mit ihr Hausaufgaben. Doch der Mutter gegenüber wird er gewalttätig und bedroht sie, wie die Frau vor Gericht aussagt. Wenn sie ihn verlasse, werde er ihr weh tun, habe er gedroht. Sie lässt sich nicht einschüchtern und beendet die Beziehung.
Valeriias Verschwinden an jenem Montag fällt erst auf, als sie am Nachmittag nicht wie gewohnt vom Schulhort nach Hause kommt. Es beginnt eine bange Suche über mehrere Tage. Hunderte Polizisten kommen zum Einsatz, werden von Tauchern, Drohnen und Hunden unterstützt. Doch da ist die Neunjährige schon tot. Gut eine Woche später fanden sie die Leiche in einem Wald etwa vier Kilometer von der Wohnung entfernt.
Mord an Valeriia (9) aus Döbeln: Kind in Schlammloch erstickt
Ein Rechtsmediziner fand überall in den Atemwegen des Mädchens Schlamm bis in die Luftröhre und die Bronchien. Daran sei das Mädchen erstickt, sagte er vor Gericht. Zudem war das Kind den Angaben nach schon etliche Tage tot, als es gefunden wurde.
Das Gericht hat keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. In seiner Urteilsbegründung verweist Richter Janko Ehrlich auf DNA-Spuren, Kameraaufnahmen, Handydaten und Zeugenaussagen. Der Mann habe Valeriia auf dem Schulweg abgepasst, sei mit ihr in den Wald gefahren und habe ihr Gesicht dort in ein Schlammloch gedrückt, erklärt Ehrlich. Er habe die Tat angedroht, vorbereitet und „eiskalt ausgeführt“. Dabei habe das Mädchen nichts Böses ahnen können und sei ihm körperlich unterlegen gewesen.
Mord an Valeriia (9): Was war das Motiv des 37-Jährigen?
Doch was war das Motiv des 37-Jährigen für dieses grauenvolle Verbrechen? Er habe Valeriia getötet, um ihre Mutter zu strafen, sagt Ehrlich. Die Trennung habe ihn zutiefst gekränkt. „Sie haben Valeriia das Leben abgesprochen, obwohl sie mit Ihrer Beziehungsgeschichte gar nichts zu tun hatte.“ Ein solches Handeln stehe „auf unterster Stufe, sei verachtenswert, unbegreiflich und menschlich nicht nachvollziehbar“.
Neben den Mordmerkmalen Heimtücke und niedrige Beweggründe wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dadurch wird eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen.
Kein Geständnis vor Gericht
Der Mann, der Russisch spricht und zu jener Zeit auf dem Bau in Tschechien arbeitet, redet viel vor Gericht - so auch als ihm Ehrlich das letzte Wort erteilt. Ein Schuldeingeständnis oder gar Reue kommt ihm aber nicht über die Lippen. 40 Minuten redet er, bezichtigt Valeriias Mutter der Lüge und zieht die von Ermittlern zusammengetragenen Handydaten und DNA-Spuren in Zweifel.
Doch sogar sein Verteidiger sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass jemand anderes als sein Mandant für den Tod des Mädchens verantwortlich war, wie Rechtsanwalt Jörg Neuber in seinem Plädoyer sagt. Er sieht aber die Mordmerkmale nicht als erwiesen.
Daher spricht er sich für eine Verurteilung wegen Totschlags aus. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Dem schließt sich auch die Nebenklage an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


