Beherbungsverbot Sachsen aktuell
: In Hotels und Ferienwohnungen keine Urlauber mehr erlaubt

In Sachsen dürfen ab Montag, 22. November, keine Urlauber mehr in Hotels oder Ferienwohnungen aufgenommen werden. Die Landesregierung hat ein Beherbergungsverbot ausgesprochen.
Von
Daniel Steiger
Dresden
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Beherbergungsverbot in Sachsen: Im Freistaat dürfen ab Montag, 22. November, wie hier in der Sächsischen Schweiz keine Urlauber mehr in Hotels oder Ferienwohnungen aufgenommen werden.

Arno Burgi

Die sächsische Landesregierung hat am Freitagabend faktisch ein Beherbergungsverbot für Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze ausgesprochen. Diese dürfen ab Montag, 22. November, keine Urlauber mehr aufnehmen. Das sehen die neuen Maßnahmen im Kampf gegen die steigenden Coronazahlen im Freistaat vor. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und seine Ministerkollegen haben sich demnach auf eine weitgehende Einschränkung des öffentlichen Lebens entschieden.

Gelten sollen diese neue Regeln bis zum 12. Dezember.

Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind dienstliche Reisen. Diese sind unter Einhaltung der 3G–Regeln weiter möglich. Heißt: Wer geimpft, genesen oder negativ auf das Cornavirus getestet ist, darf auch weiterhin in einem Hotel, Pension etc. im Freistaat übernachten, wenn er im Auftrag seinen Arbeitgebers unterwegs ist.

Eine Übersicht über die weiterhin beschlossenen Regeln in Sachsen gibt es in diesem Artikel: