Polizei auf der A4: Beamte zum Rennen aufgefordert, so ging die Sache aus

Die Polizei ist auf der Autobahn A4 in Richtung Görlitz zu einem illegalen Rennen aufgefordert worden. Wie die Sache ausgegangen ist.
Marijan Murat/dpa- Auf der A4 im Tunnel Königshainer Berge forderte ein Audi-Fahrer eine Polizeistreife zum Rennen auf.
- Der 38-Jährige beschleunigte stark, fiel zurück und provozierte die Beamten – die Verfolgung begann.
- Erst mit Sondersignal hielt er an und ließ sich kontrollieren, den Rennversuch gab er zu.
- Ihm droht eine Strafe nach §315d StGB: bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe, bei Opfern bis zu zehn Jahre.
- Berliner Präzedenzfall erwähnt: Nach einem tödlichen Rennen 2016 wurde der Fahrer wegen Mordes verurteilt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Beamte der Polizei sind auf der Autobahn A4 im Tunnel Königshainer Berge in Richtung Görlitz zu einem Rennen herausgefordert worden. Am Samstagnachmittag (18. April 2026) wollten Polizisten an einem vorschriftsmäßig fahrenden Audi vorbei, um die Insassen sehen zu können.
Der 38-jährige Fahrer gab ein Handzeichen und beschleunigte daraufhin sein Fahrzeug stark und fuhr rechts an der Polizei vorbei. Dann bremste er ab, ließ sich zurückfallen und forderte die Streife offensichtlich zu einem Rennen auf.
Am Ende des Tunnels gab der 38-Jährige erneut Gas und die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Nach wie vor, um das Auto zu kontrollieren.
Erst nachdem die Beamten ihr Sondersignal einschalteten, gab der Fahrer sein versuchtes Rennen auf und ließ sich kontrollieren. Auch gab er zu, ein solches initiieren zu wollen. Nun muss der 38-Jährige sich für diese Straftat verantworten.
Illegale Fahrzeugrennen
Der Paragraph 315d des Strafgesetzbuches (StGB) regelt, wie verbotene Rennen im Straßenverkehr zu ahnden sind.
Wer mit unangepasster Geschwindigkeit fährt, sich rücksichtslos und verkehrswidrig verhält, solch ein Rennen ausrichtet oder daran teilnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Auch eine Geldstrafe ist möglich.
Sollte bei solch einer Tat Menschen zu Schaden kommen oder gar sterben, kann hier eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Nach dem Fall des „Ku'damm-Rasers“ aus dem Jahr 2016 können Täter auch wegen Mordes verurteilt werden. Bei dem illegalen Rennen in Berlin ist ein 69-jähriger Mann tödlich verletzt worden. Zwei Männer sind mit teils 170 Stundenkilometern durch die Stadt gerast. Einer der beiden fuhr ungebremst in das Fahrzeug des Opfers, welches noch an der Unfallstelle starb. Das Verzwickte bei solchen Fällen: Das Gericht muss klären, ob die Fahrer es bei solch einem Rennen in Kauf nehmen, dass ein Mensch stirbt. Im Berliner Fall wurde der Todesfahrer wegen Mordes verurteilt, weswegen dieser auch als Präzedenzfall gilt.