Genesen nach Corona: Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate – aber nicht für Abgeordnete im Bundestag

Die Gültigkeit des Genesenenstatus wurde verkürzt. Welche Regeln gelten jetzt?
Stefan Sauer/dpaSeit Mitte Januar gilt der Genesenenstatus nur noch für drei Monate, anstatt sechs. Da die Änderung sehr kurzfristig kam, hat sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der jüngsten MPK erklären müssen. Die Regierungschefs der Länder fordern, dass in Zukunft besser über eine geplante Verkürzung des Genesenenstatus informiert wird.
- Wie lange zählt man jetzt als genesen?
- Wie lange ist der Genesenennachweis gültig?
- Gilt die Verkürzung des Genesenenstatus auch rückwirkend?
- Welche Rolle spielt die Genesung für die Booster-Impfung?
Neue Regelungen RKI: Genesenenstatus verkürzt auf 3 Monate
Grundsätzlich gilt: Als genesen gilt, wer nach einer Corona-Infektion ein positives PCR-Testergebnis nachweisen kann, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Bisher galt man nach einer Covid-Infektion 180 Tage als genesen. Nun hat das Robert Koch-Institut (RKI) mit Wirkung zum 15. Januar neue Richtlinien für den Genesenennachweis veröffentlicht. Statt sechs Monate ist der Status nur noch rund drei Monate gültig. Danach wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Gilt die Verkürzung des Genesenenstatus auch rückwirkend?
Viele Menschen fragen sich momomentan, wie lange ihr Genesenenstatus noch gilt, beziehungsweise, ob sich die Änderung auch auf Fälle auswirkt, die in der Vergangenheit liegen. Ist jemand beispielsweise im November genesen - gilt die Person dann bis Mai oder bis Februar als genesen? „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben“, teilte das RKI mit. Gegenüber dem MDR erklärte das Gesundheitsministerium in Sachsen, dass die Vorgaben auch rückwirkend gelten. Das heißt: Viele Menschen werden jetzt plötzlich aus 2G rausfallen.
In Sachsen ist man einen anderen Weg gegangen. Alle Infos dazu findet ihr hier:
Gültigkeit Genesenennachweis: Wie kann ich nachweisen, dass ich genesen bin?
Der Nachweis, dass man eine Corona-Infektion durchgemacht hat, erfolgt über die Dokumentation eines positiven PCR-Testergebnisses. Liegt diese nicht mehr vor, kann man sie sich neu ausstellen lassen. Der PCR-Test durfte bisher maximal sechs Monate alt sein. Nun wurde dieser Zeitraum auf drei Monate verkürzt. Die Infektion muss mindestens 28 Tage zurückliegen.
Nach Infektion: Zählen Genesung bei Geimpften und Booster-Impfung gleich?
Es gibt Menschen, die sich trotz der Impfung mit Corona infiziert haben. In den meisten Bundesländern gilt: Wer einmal geimpft ist, sich infiziert und dann genesen ist, gilt auch als vollständig geimpft. Bei vollständig Geimpften, die sich dann infizieren, galt der Genesenennachweis bisher sechs Montage lang wie eine Auffrischungsimpfung (Booster) und konnte auch entsprechend in eine der Corona-Apps eingetragen werden. Dieser Zeitraum wurde jetzt auf drei Monate verkürzt.
Genesen und geimpft: Was gilt laut RKI?
Das RKI hat auch seine Einschätzung zur Impfung für Genesene geändert. Für Johnson & Johnson-Impflinge aber auch für alle anderen stellt sich die Frage, in welchem Kontext sie als geboostert gelten. Diese Informationen gibt es hier.
Genesenenstatus im Bundestag: Weiterhin sechs Monate
Für Abgeordnete im Bundestag soll die neue Regel jedoch nicht gelten. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten gelten Bundestagsabgeordnete weiterhin sechs Monate als genesen. Begründet werde das damit, dass die Allgemeinverfügung des Bundestags nicht angepasst wurde – ob das noch geschehen wird, blieb zunächst unklar.

