Nach wie vor ist Sachsen das Bundesland mit der höchsten Corona-Infektionsrate. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Sieben-Tages-Inzidenz am Mittwoch, 17. November mit 742,2 an. Da die Überlastungsstufe bereits am Dienstag erreicht wurde, werden vermutlich ab Freitag, 19.11. neue Corona-Regeln in Sachsen greifen. Außerdem beraten die Kabinettsmitglieder in dieser Woche zur neuen Corona-Schutzverordnung, die ab 25. November bis zum 20. Dezember gelten soll. Ziel müsse es sein, die Kontakte zu reduzieren - um 60 Prozent, betonte Wirtschaftsminister Martin Dulig.
- Welche Corona-Regeln gelten aktuell beim Vereinssport?
- Sind Fitnessstudios für alle geöffnet?
- Muss beim Sport eine Maske getragen werden?
Vereinssport und Fitnessstudios in Sachsen: Diese Corona-Regeln gelten
In der aktuellen Fassung der Schutzverordnung wird Vereinssport nicht gesondert aufgefasst. Es gibt aber Vorgaben für sportlich Aktivitäten im Allgemeinen. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in Sachsen den Wert 35 gilt für Sport im Innenbereich 3G. Es muss also ein Impf-, Genesenen-, oder Testnachweis vorliegen. Der negative Corona-Test muss dann einmal wöchentlich präsentiert werden – ob das ein PCR oder ein Schnelltest sein muss, entscheiden die Einrichtungen selbst.
Erreicht Sachsen die Überlastungsstufe, gilt für Sport im Innenbereich 2G. Für die Organisatoren von Freizeit- und Kulturveranstaltungen ist momentan eine „2G-plus-Option“ geplant. Das soll heißen: Zugang wird Geimpften oder Genesenen gewährt, die zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.
Die Ausnahmen für Sport unter 3G-Bedingungen sind:
- Dienstsport
- Sportwissenschaftliche Studierende / vertiefte sportliche Ausbildung
- Schwimmkurse
- Leistungssportler in Landes- oder Bundeskader
- Lizenzierte Profi-, Berufs-, Nachwuchssportler
- Einrichtungen des Sportbetriebs für medizinisch notwendige Behandlungen
- Schulsport
Fitnessstudios sind also geöffnet, ebenso sämtliche andere sportliche Einrichtungen. Die Kontakterfassung ist für die Teilnahme an sportlichen Angeboten notwendig.
Maskenpflicht beim Sport: Wer muss eine Maske tragen?
In Sachsen muss in allen Innenräumen eine medizinische Maske getragen werden. So auch in den Gebäuden, in denen Sport ausgeübt wird. Die Maske muss jedoch nicht getragen werden, während man Sport betreibt. Sobald man also anfängt, sich sportlich zu betätigen, kann die Maske wieder ab.
Weitere Informationen zur neuen Corona-Verordnung in Sachsen lest ihr hier nach: