Corona Verordnung Sachsen
: Regeln in Hotel, Restaurant, Fitnessstudio – die Notfall-Verordnung im Überblick

Was sind in Sachsen die aktuellen Corona-Regeln? Wie lange gilt die aktuelle Verordnung? Alle Infos zu den Schutzmaßnahmen im Freistaat.
Von
Amy Walker
Dresden
Jetzt in der App anhören

Welche Corona-Regeln gelten aktuell in Sachsen? Wie lange ist die Schutzverordnung gültig? Alle Infos zu der aktuellen Verordnung.

Roberto Pfeil/dpa

In Sachsen gilt seit dem 14. Januar eine neue Corona-Notfall-Verordnung. Nachdem sich die Lage im Freistaat im Januar etwas entspannt hat, konnte es in einigen Bereichen Lockerungen geben. Doch bleibt die Landesregierung vorsichtig mit Blick auf die sich ausbreitende Omikron-Variante.

In diesem Artikel geben wir einen Überblick über die aktuellen Maßnahmen, ihre Ausnahmen und Gültigkeit.

  • Wo gilt in Sachsen die 2G-Plus-Regel?
  • Welche Bereiche sind noch komplett geschlossen?
  • Wie lange gilt die aktuelle Schutzverordnung?

Corona-Regeln in Sachsen: Das sagt die Schutzverordnung

Die aktuellen Maßnahmen gelten in Sachsen vom 14. Januar bis zum 6. Februar. In der kommenden Woche wird es erneut ein Treffen zwischen Bund und Ländern geben. Im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz wird es vermutlich wieder neue Regeln geben.

Laut der aktuellen Schutzverordnung gelten in Sachsen folgende Regeln:

In der Gastronomie gilt 2G+

Ist die Überlastungsstufe in Sachsen unterschritten, dürfen Restaurants und Gaststätte bis 22 Uhr geöffnet sein

In der Außengastronomie gilt 2G

In Museen und Gedenkstätten gilt 2G

In anderen Kultur- und Freizeiteinrichtungen (z.B. Kino, Theater) gilt 2G+

Für Sport im Innenbereich gilt 2G+

Sport draußen sowie Skigebiete dürfen die 2G-Regel anwenden

In Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätzen gilt 2G+

In Musik- und Tanzschulen gilt 2G

Für Versammlungen gilt eine Obergrenze von 1000 Personen, solange die Überlastungsstufe unterschritten wird

In Bäder und Saunen gilt 2G+

Sportveranstaltungen sind wieder mit Zuschauern möglich, es gilt 2G+. Es sind maximal 1000 Zuschauer zugelassen

Für körpernahe Dienstleistungen gilt 2G, außer beim Friseur, wo 3G gilt

Diese Regeln gelten, solange die Überlastungsstufe in Sachsen unterschritten wird. Die Überlastungsstufe in Sachsen gilt, wenn die Inzidenz von 1.500 überschritten wurde oder die Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten auf den Normalstationen der Krankenhäuser 1.300 übersteigt oder die Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser 420 übersteigt.

Verordnung in Sachsen: Was ist wegen Corona geschlossen?

Um trotzdem vorsichtig zu bleiben hat die sächsische Regierung entschieden, dass bestimmte Bereich noch geschlossen bleiben müssen. Das betrifft folgende Einrichtungen und Veranstaltungen:

  • Diskotheken
  • Bars
  • Clubs
  • Großveranstaltungen
  • Feste

Für den Einzelhandel - mit Ausnahmen von Geschäften des täglichen Bedarfs - gilt 2G, für Gottesdienste 3G. In Innenräumen müssen FFP2-Masken getragen werden. Schulen und Kitas bleiben geöffnet.

Corona-Regeln bei Erreichen der Überlastungsstufe

Die aktuellen Regeln sind an die sogenannte Überlastungsstufe geknüpft. Wird diese überschritten, kommen erneut in Sachsen Einschränkungen. Passiert das an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so greifen am übernächsten Tag neue Maßnahmen. Diese sind dann:

Kultureinrichtungen wie Museen, Theater, Kinos müssen wieder schließen

Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde von 20 Uhr

Liegt die Inzidenz über 1.500, muss die Gastronomie komplett schließen

Versammlungen dürfen nur mit maximal 200 Personen stattfinden

Beherbergungsbetriebe müssen erneut schließen

Sport im Innenbereich ist nicht mehr möglich, Skigebiete müssen schließen

Zuschauer sind bei Sportveranstaltungen nicht mehr erlaubt