Corona in Sachsen
: Immer mehr Sachsen ziehen wegen Lockdown in Bautzen vor Gericht

Die Schließung von Gaststätten, Fitnessstudios, Musikschulen und anderen Freizeiteinrichtungen stößt bei Betroffenen auf Kritik. Einige ziehen deswegen vors Oberverwaltungsgericht in Bautzen und erhoffen sich per Eilverfahren Erleichterungen im Teil-Lockdown.
Von
dpa, dst
Bautzen
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Ein Landeswappen des Freistaates Sachsen hängt in einem Gerichtssaal im Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen (Sachsen). Hier häufen sich die Klagen gegen Maßnahmen im Corona-Lockdown.

Arno Burgi/dpa

Gegen Beschränkungen der aktuellen sächsischen Corona-Verordnung sind beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen bisher rund 30 Eilverfahren beantragt worden. Sie richten sich etwa gegen die Maskenpflicht beim Einkaufen und an Haltestellen, informierte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In der Mehrzahl beträfen die Anträge allerdings Schließungen etwa von Fitness- und Yogastudios, Kosmetiksalons und Musikschulen oder wollen den Betrieb von Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Restaurants wieder ermöglichen.

Für Verfahren gegen die Landesverordnung selbst ist das Oberverwaltungsgericht als erste Instanz zuständig. Mit Wirkung zum Freitag wurden die Bestimmungen von der Landesregierung noch einmal verschärft. So gilt nun nach den chaotischen Zuständen rund um die „Querdenken“-Demonstration vor einer Woche in Leipzig eine Höchstzahl von 1000 Teilnehmern bei Versammlungen unter freiem Himmel. Auch dagegen könnten sich künftig Betroffene an die Richter in Bautzen wenden und vorläufigen Rechtsschutz ersuchen.

Wegen Querdenken: Landesregierung in Sachsen in der Kritik

Unumstritten ist der Schritt ohnehin nicht. So wirft FDP-Landeschef Frank Müller-Rosentritt der Landesregierung vor, es sich mit dieser Regelung leicht zu machen und spricht von fehlendem Gespür für Gewaltenteilung und Freiheitsrechten. Dadurch werde Misstrauen gesät. „Es gibt mildere Mittel als die einfache Beschränkung von Teilnehmerzahlen“, betonte der Bundestagsabgeordnete. Als Beispiele nannte er, die Teilnahme an Demonstrationen zeitlich zu staffeln oder Teilnehmer auf mehrere Demonstrationsorte zu verteilen.

Das Oberverwaltungsgericht selbst hat in der zurückliegenden Woche bereits erste Entscheidungen in Eilverfahren gegen Corona-Regelungen getroffen. So bestätigten die Richter die vorübergehende Schließung von Tattoo- und Piercingstudios in Sachsen. Der Eingriff sei für die betroffenen Gewerbetreibenden zwar gravierend, dem stehe aber das durch die Pandemie bedrohte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung entgegen, hieß es zur Begründung.