Doppelt geimpft und genesen: Genesenenstatus für Geimpfte und Ungeimpfte in Sachsen unterschiedlich

Geimpft und genesen: In Sachsen hat man entschieden, einen Sonderweg im Genesenenstatus einzuschlagen. Was das bedeutet, erfahrt ihr hier.
Oliver BergWer eine Corona–Infektion hinter sich hat, gilt nicht mehr sechs, sondern nur noch drei Monate lang als genesen. Diese Mitteilung verkündete das Robert–Koch–Institut vor rund einer Woche. Damit waren viele Menschen plötzlich unerwartet von der 2G und 2G+ Regel ausgeschlossen.
Daher wurde in Sachsen nun entschieden, einen Sonderweg einzuschlagen. Genesene, die vor der Infektion geimpft waren, werden somit anders behandelt als ungeimpfte Genesene.
Doppelt geimpft und genesen: Das gilt jetzt in Sachsen
Wie der MDR berichtet, gilt die Drei–Monats–Frist nicht für Personen, die vor ihrer Corona–Infektion doppelt geimpft waren. Diese Personen gelten auch nach drei Monaten als „geboostert“, können also Zugang zu Orten bekommen, die die 2G–Plus–Regel nutzen.
Für Ungeimpfte wird das aber nicht gelten. Wer also keine Corona–Impfung bekommen hat und sich infiziert hat, für den gilt der Genesenenstatus drei Monate lang.
Begründet wird das Vorgehen damit, dass Geimpfte einen Immunschutz haben, der auch nach den drei Monaten wirksam ist. Ungeimpften wird aber empfohlen, sich den Immunschutz nach drei Monaten mit der Impfung zu stärken.
Gensenenstatus gilt nur drei Monate: Das gilt seit Sonnabend
Die Verkürzung des Genesenenstatus hat sehr viele Menschen verunsichert. Sachsen unterstützt laut Ministerium einen Antrag der Gesundheitsministerkonferenz, der das Bundesgesundheitsministerium auffordert, eine Übergangsregelung zu prüfen. Wann und ob es dazu eine Entscheidung geben könnte, kann noch nicht gesagt werden.
Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir hier aufgeschrieben und beantwortet:
Ab wann man sich als Genesener impfen lassen sollte, und wann man als „geboostert“ gilt, findet ihr hier in diesem Artikel heraus.
