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: Asylunterkünfte: Wer prügelt, fliegt nicht raus

Asylunterkünfte dürfen gewalttätige Bewohner nicht einfach rauswerfen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden.
Von
dpa, bob
Luxemburg
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Asylunterkünfte dürfen ihre Bewohner nicht vor die Tür setzen, auch dann nicht, wenn diese gewalttätig geworden sind. Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg urteilten am Dienstag, dass Menschen ohne Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung oder Kleidung kein würdiger Lebensstandard mehr gewährleistet werden könne. Dazu sind die EU–Mitgliedsstaaten aber nach Artikel 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet.