Stimmzettel ausfüllen: Fehler bei der Stimmabgabe vermeiden

Brandenburg-Wahl 2024: Ob man mit Smileys, Symbolen, Notizen auf dem Stimmzettel wählen darf und was den Wahlzettel ungültig macht. So kreuzt man diesen Sonntag zur Landtagswahl richtig an. (Symbolbild)
Annette Riedl/dpa- Brandenburger wählen am 22. September 2024 einen neuen Landtag.
- Erststimme für Kandidaten, Zweitstimme für Parteien; Zweitstimme hat größeren Einfluss.
- Fehler wie unklare Kreuze, Symbole oder Notizen machen den Stimmzettel ungültig.
- Smiley-Gesichter, persönliche Anmerkungen oder Kritik sind nicht erlaubt.
- Wahlgeheimnis und ordentlicher Wahlablauf müssen gewahrt bleiben.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Brandenburg wählt am Sonntag, 22. September 2024 einen neuen Landtag. Wählen ist ganz einfach, man muss nur ein Kreuz setzten – ist es wirklich so einfach? Wie man den Stimmzettel richtig ankreuzt und welche Fehler man unbedingt vermeiden sollte.
Liveticker - Infos und Hintergründe zur Wahl am 22. September 2024
Übersicht zum richtigen Ankreuzen zur Brandenburg-Wahl 2024:
- Unterschied zwischen der Erst- und Zweitstimme
- "Dos and Don'ts" beim Ankreuzen
Erststimme und Zweitstimme: Welche ist wofür?
Denn bei den Landtagswahlen hat jeder Wähler eine Erst- und eine Zweitstimme. Aber wo liegt der Unterschied – und welche ist wichtiger?
Erststimme: Die Erststimme auf der linken Seite entscheidet darüber, welche Kandidaten und Kandidatinnen direkt in den Landtag einziehen. Mit der Erststimme entscheidet sich der Wähler für eine konkrete Person – also eine Politikerin oder einen Politiker. Es handelt sich also sowohl um Personen- als auch um Parteiwahlen.
Zweitstimme: Mit der Zweitstimme entscheidet der Wähler für eine Partei. Das Kreuz auf der rechten Seite des Stimmzettels hat einen größeren Einfluss, denn sie bestimmt das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien im Landtag: Die Verteilung der Sitze auf die Parteien wird anhand der Zweitstimmen berechnet.
Richtig ankreuzen: Diese Fehler machen den Stimmzettel ungültig
Diese Dos and Don'ts gibt es beim Ankreuzen des Wahlzettels bei den Landtagswahlen 2024 in Thüringen, Sachsen und Brandenburg. Das gilt für die Briefwahl wie auch für die Wahl im Wahllokal.
Wahlzettel richtig ankreuzen
So sorgen Wählerinnen und Wähler dafür, dass der Stimmzettel gültig ist.
- Ein Kreuz für die Erststimme setzen. Ein Kreuz für die Zweitstimme setzen.
- Das Kreuz deutlich zu einem Wahlvorschlag setzen.
- Wähler können anstatt eines Kreuzes einen Punkt, Haken oder Doppelkreuz setzen, so die Bundeswahlleiterin.
Fehler beim Ankreuzen: Das macht den Stimmzettel ungültig
Die Bundeswahlleiterin erklärt auf ihrer Webseite, welche Fehler den Wahlzettel ungültig machen.
- Kreuz nicht eindeutig zu einem Wahlvorschlag setzen: Wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen ist, wird der Stimmzettel ungültig. Darüber entscheidet der jeweilige Wahlvorstand. Dazu zählt, den ganzen Stimmzettel mit einem großen Kreuz über die ganze Seite durchzustreichen.
- Symbole: Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation oder einer anderen politischen Weltanschauung sind nicht neutral. Damit sind sie unzulässig und führen zur Ungültigkeit.
- Smileys: Smiley-Gesichter und ähnliche Symbole sind nicht erlaubt, weil diese Symbole mehrdeutig sind und daher keinen eindeutigen Wählerwillen erkennen lassen.
- Notizen auf dem Stimmzettel: Außer der zulässigen Abstimmungskennzeichnung (Kreuz/Punkt/ Haken/ Doppelkreuz), um seine Erst- und Zweitstimme abzugeben, darf nichts weiter auf dem Stimmzettel stehen. Die Stimmabgabe soll sich auf das klare, sachliche Votum ohne persönliche oder politische Anmerkungen beschränken.
- Wahlgeheimnis gefährden: Text auf dem Wahlzettel, mit dem das Wahlgeheimnis gefährdet wird, macht den Stimmzettel ungültig.
- Wahlablauf stören: Notizen, die den ordentlichen Wahlablauf stören können, sind verboten.
- Meinungen oder Gefühlsäußerungen: Seine Meinung oder Gefühle darf man auf seinem Stimmzettel nicht kundtun. Das macht die Stimme ungültig.
- Hinweise auf die Wählerin oder den Wähler: Notizen, die auf den Wähler oder die Wählerin hinweisen, sind nicht zulässig.
- Kritik: Allgemeine kritische Anmerkungen neben dem Kreuzchen machen den Stimmzettel ungültig.
- Erläuterungen: Auf dem Wahlzettel seine Gründe der Stimmabgabe zu erläutern ist nicht erlaubt.
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