Wahl in Sachsen 2024
: Alles Wichtige rund um die Briefwahl

Briefwahl zur Landtagswahl 2024 in Sachsen: Wie man zu Hause wählt, was tun, wenn die Unterlagen verloren gehen, Fristen und in welchem Fall man nicht wählen kann.
Von
Lisa Klopp-Jaber
Dresden
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Ein Umschlag mit der Aufschrift "Amtliche Briefwahlunterlagen" für die bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen liegt auf einem Tisch. (zu dpa: «Briefwahl - Landeswahlleiter mahnt zur Absendung der Wahlbriefe») +++ dpa-Bildfunk +++

Wahl 2024 in Sachsen: Was tun, wenn Wahlkarte oder Briefwahlunterlagen verloren gegangen sind? Alles Wichtige zur Briefwahl zum 1. September, Fristen, Termine und wie man zu Hause wählt. (Symbolbild)

Bernd Weißbrod/dpa

Am 1. September 2024 wählen die Sachsen ihre zukünftige Regierung. Der Wahlkampf neigt sich langsam dem Ende zu und der Wahlsonntag wird im Kalender freigelassen, um Zeit zu haben, in die Wahllokale gehen zu können.

Wer an dem Sonntag in Sachsen im Urlaub und anderweitig verhindert ist, sollte per Brief wählen. Wie das geht, welche Frist es gibt und was es sonst noch zu beachten gibt.

Liveticker zur Landtagswahl in Thüringen und Sachsen

Wir begleiten die Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen am 1. September live.

Überblick zur Briefwahl 2024 in Sachsen:

  • Briefwahl in Sachsen beantragen
  • Wie die Briefwahl funktioniert
  • Zuhause wählen und Stimmzettel ankreuzen
  • Wann Briefwahl spätestens erledigt sein muss
  • Unterlagen für die Briefwahl verloren – was nun?

Sachsen 2024: Wie beantragt man die Briefwahl

Die sächsischen Wahlberechtigten haben mit der Wahlbenachrichtigungskarte auch einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl erhalten. Dieser Vordruck muss ausgefüllt werden und per Post an die im Vordruck genannte Adresse geschickt werden. Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Das geht hier.

Ich habe keinen Wahlschein für die Wahl 2024 erhalten

Wenn wahlberechtigte Sachsen noch keinen Wahlschein, und damit auch keinen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl, erhalten haben, können sie sich an die zuständige Wahlbehörde in ihrer Gemeinde wenden.

Wahlschein verloren? Ohne die Wahlbenachrichtigung wird man am Wahlsonntag im Wahllokal nicht abgewiesen, da die Wahlhelfer vor Ort Zugriff auf das amtliche Wählerverzeichnis haben. Personen, die eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sind darin garantiert eingetragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in diesem Fall eine Identifikation mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass unerlässlich ist. Danach steht der Teilnahme an der Wahl jedoch nichts im Wege.

Wie die Briefwahl in Sachsen funktioniert

Wahlberechtigte Personen, die sich für die Briefwahl entschieden haben, bekommen einen Wahlschein, einen Stimmzettel für ihren Wahlkreis, einen Umschlag für den Stimmzettel, einen Umschlag für den Wahlbrief sowie eine detaillierte Anleitung zur Briefwahl.

Das beigefügte Merkblatt gibt genaue Anweisungen dazu, welches Dokument in welchen Umschlag gesteckt werden muss, um das Wahlgeheimnis zu wahren.

Briefwahl in vier Schritten: Stimmzettel ankreuzen und zu Hause wählen

So wird von Zuhause gewählt.

1. Auf dem Stimmzettel die Erst- und Zweitstimme ankreuzen.

2. Den angekreuzten Stimmzettel in grünen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.

3. Die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben.

4. Den gelben Umschlag zur Post bringen (innerhalb Deutschlands geht das ohne Porto).

Sachsen 2024: So spät können Wahlbriefe abgegeben werden

Der Wahlschein muss der zuständigen Wahlbehörde spätestens am 1. September bis 16 Uhr vorliegen.

In Deutschland sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag – also am Mittwoch, 28. August – vor der Wahl abgeschickt werden, damit er rechtzeitig eintrifft.

Briefwahl-Unterlagen verloren – was nun?

Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer also seine Briefwahlunterlagen verliert, kann nicht mehr per Briefwahl abstimmen.

Können Wähler und Wählerinnen im Wahllokal wählen, nachdem sie die Briefwahlunterlagen verloren haben?

Nein. Sobald man die Briefwahl beantragt hat, wird im Wählerverzeichnis ein Sperrvermerk hinterlegt, der besagt, dass bereits für diesen Wähler oder diese Wählerin ein Wahlschein ausgestellt wurde. Das erklärte die Pressestelle des Statistischen Landesamtes in Sachsen gegenüber der Lausitzer Rundschau.

Was tun?

Es wird empfohlen, rechtzeitig auf die Gemeinde zuzugehen und sich darum zu bemühen, dass der ausgestellte Wahlschein zur Briefwahl ungültig gemacht wird und ein neuer ausgestellt wird. Das ermöglicht allen Wahlberechtigten, die wählen wollen, die Möglichkeit auch wirklich ihre Stimmen abzugeben.

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