LR+LR+Sammlung außerhalb des Netzwerks mit „Likes“ untersagt
: Kartellamt beschränkt Facebook-Datensammlung

Das Bundeskartellamt betritt juristisches Neuland mit der Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht. Facebook missbrauche mit der Datensammlung auf fremden Websites seine marktbeherrschende Stellung, erklären die Kartellwächter. Das Online-Netzwerk wehrt sich.
Von
dpa, uf
Bonn
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Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, äußert sich auf einer Pressekonferenz zum Facebook-Verfahren. Die Behörde kritisiert, dass Facebook, die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen.

Rolf Vennenbernd | dpa