
Hackerangriff auf Mails: So gefährlich kann der Datenklau für die AfD werden

Die beiden AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla sehen in dem Hackerangriff auf ihre Partei einen Angriff auf das deutsche Parteiensystem.
Michael Brandt/dpa- Hacker veröffentlichten 281 GB AfD-Interna, darunter Zusammenfassungen von 420.000 Mails.
- Betroffen sind auch Mails mit Spitzenpolitikern wie Alice Weidel und Alexander Gauland.
- AfD spricht von Angriff auf das Parteiensystem – KI habe Inhalte nur über Schlagworte bewertet.
- In Mails finden sich rassistische Aussagen; oft stammen sie nicht von Spitzenpolitikern selbst.
- Juristisch: Verfassungsschutz darf Teile nutzen, private Daten sind tabu – Hacken bleibt strafbar.
Die Zusammenfassung wurde von einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt.
Über 420.000 interne Mails der AfD wurden durch einen Hackerangriff gestohlen und auf der Internetseite hexane.cc als Zusammenfassungen veröffentlicht. Darunter befinden sich auch der Mailverkehr von Spitzenpolitikern wie Alice Weidel und Alexander Gauland. Für die AfD ist die Veröffentlichung von 281 Gigabyte Interna mindestens unangenehm und peinlich. Aber können die Daten den Rechten auch gefährlich werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was steckt dahinter? Die AfD gibt sich jedenfalls sehr besorgt. Der Datendiebstahl sei strafrechtlich relevant und aus Sicht der Rechtspopulisten gar ein Angriff auf das deutsche Parteiensystem. „Wir sehen es mit großer Sorge, dass allem Anschein nach mit einer sehr rudimentären KI die Inhalte der gestohlenen Dokumente analysiert wurden“, heißt es in einer Mitteilung. Dabei gehe es um Schlagworte, nicht um den Kontext. Die bislang veröffentlichten vermeintlichen Skandale würden einer inhaltlichen Überprüfung nicht standhalten, findet die AfD.
Website technisch nicht auf dem neuesten Stand
Die Aufbereitung legt nahe, dass es sich um sogenannten Hacktivismus handelt – also aktivistische Hacker. Laut eigenen Angaben gegenüber dem Nachrichtendienst „International Cyber Digest“ erklärten die Hacker, dass ihr Einfallstor eine Partei-Website gewesen sei, die sich technisch nicht auf dem aktuellen Stand befand.
Was steht drin? In den Mails lassen sich durch die Schlagwortsuche unzählige rassistische und menschenverachtende Kommentare finden. So schrieb ein AfD-Mitglied im Jahr 2018, dass Flüchtlinge zu Handtaschen oder Schuhen verarbeitet werden sollten – eine klare Anspielung auf die Konzentrationslager der Nationalsozialisten. In einer anderen Mail aus demselben Jahr geht es um eine Weihnachtskarte mit Hakenkreuz und Hitlergruß. Wichtig ist allerdings, dass die Mails häufig nicht von den AfD-Spitzenpolitikern selbst stammen, sondern etwa an sie geschickt oder auch im Rahmen von parteiinternen Sanktionsmaßnahmen diskutiert wurden.
Wie ist die juristische Situation im Umgang mit den Daten? „Der Verfassungsschutz darf Daten aus diesem Leak verwenden, soweit das für seine Aufgaben notwendig ist und er den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einhält“, sagt der Oldenburger Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler dieser Zeitung. Mit einer Ausnahme: rein private Daten seien Tabu. Die Interna könnten auch bei einem möglichen Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe eine Rolle spielen.
„Grundsätzlich darf das Gericht auch Daten und Informationen heranziehen, die durch eine Straftat öffentlich geworden sind“, sagt Boehme-Neßler. Die Grenze: Informationen über Krankheiten, sexuelle Vorlieben oder über psychische Probleme. Klar ist aber laut dem Staatsrechtler: „Das Hacken selbst ist strafbar und auch die Veröffentlichung könnte strafbar sein.“



